Abmahnung Dirk Schmoock DSH Drover House
Herr Dirk Schmoock, handelnd unter DSH Drover House - Das Handelshaus für Waren und Dienstleistungen aller Art e.K., Eichenstraße 40, 20255 Hamburg, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Woitalla, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Händler aus.
Dem Empfänger der Abmahnung lässt Dirk Schmoock eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei dem Verkauf von Möbeln vorwerfen und sieht hierin einen Wettbewerbsnachteil zu seinen Lasten.
Die Kanzlei Woitalla forderte deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten Dirk Schmoock DSH Drover House - Das Handelshaus für Waren und Dienstleistungen aller Art e.K..
Ebenfalls sollen - unseres Erachtens völlig überhöhte - Abmahnkosten durch den Empfänger der Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock an die Anwaltskanzlei Woitalla gezahlt werden.
In dem uns bekannten Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen, da diese deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinausgeht.
Aufgrund der erheblichen sowie lebenslänglichen Risiken, die mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, sollte dringend im Einzelfall geprüft werden, ob eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss und welche Alternativen hierzu bestehen.
Update 22.02.2013: Auch heute gehen uns mehrere Abmahnungen des Herrn Dirk Schmoock - DSH Drover House Das Handelshaus für Waren ... e.K. (droverhouse.com)- durch das Rechtsanwaltsbüro Gunther Woitalla zu.
Den deutschlandweit verstreuten Empfängern der Abmahnung wird diesmal vorgeworfen, in den Ladenlokalen in der Schaufensterauslage gegen die Preisangabenverordnung verstoßen zu haben, da die dort ausgestellten Waren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 1, 4 PAngV nicht durch „eine leicht erkenn - und lesbare sowie eindeutig zuzuordnende Preisauszeichnung mittels Preisschuld oder Preisbeschriftung ausgezeichnet gewesen waren“.
Wir können in den uns vorliegenden Fällen nur dringend davon abraten, die der Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock durch das Rechtsanwaltsbüro Gunther Woitalla beigefügte Unterlassungserklärung (ohne Modifikationen) zur Unterschrift zu bringen. Dies birgt zahlreiche Gefahren und Risiken und ist unserer Ansicht nach deutlich zu weit gefassst.
Update II 22.02.2013: Abmahnungen DSH Drover House, Das Handelshaus für Waren und Dienstleistungen aller Art e.K. durch RA Gunther Woitalla
Mal abgesehen davon, dass auf dem Briefbogen des Kollegen Gunther Woitalla lediglich eine Handynummer mit der Vorwahl 01578 als Telefonnummer angegeben ist, wird auf dem Briefbogen des Kollegen Gunther Woitalla bei allen uns vorliegenden Abmahnungen nicht einmal eine Faxnummer angegeben.
Bei der Vorwahl 01578 handelt es sich um zudem um „eine Vorwahl ohne direkten regionalen Bezug z.B. Mobilfunkanbieter, Sonderrufnummern, VoIP-Anbieter. Der Betreiber bzw. die Klassifierung ist E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG“(Quelle).
Auch ist allen Abmahnungen der DSH Drover House, Dirk Schmoock, nur ein Aktenzeichen (13/1023) zu entnehmen.
Update II 04.03.2013: Offensichtlich teilen sich hier Herr Dirk Schmoock - DSH Drover House Das Handelshaus für Waren ... e.K. (droverhouse.com)- und RA Gunther Woitalla die Festnetznummer:
Das Impressum von Herrn Dirk Schmoock - DSH Drover House weist folgende Festnetznummer aus:
Die selbe Nummer ist im Anwaltsverzeichnis Foris für den Kollegen Woitalla hinterlegt:
Update: Auch heute geht uns eine Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock - DSH Drover House Das Handelshaus für Waren ... e.K. - durch Rechtsanwalt Woitalla zu. Erneut ist die fehlerhafte Preisauszeichnung in einem Schaufenster in einer „anderen Ecke Deutschlands“ Gegenstand der Abmahnung.
Wir raten dringend davon ab, die mit der Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock durch Rechtsanwalt Gunther Woitalla übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Die Gefahren aus einer solchen Unterlassungserklärung schätzen wir als sehr erheblich ein.