Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und haben hierdurch umfassende Einblicke in die Sichtweisen beider Parteien eines Arbeitsverhältnisses.
Weil gerade im Arbeitsrecht die wirtschaftlichen Aspekte stark mit persönlichen Belangen verknüpft sind und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie weiteren Angestellten oftmals eine „Schicksalsgemeinschaft“ besteht, steht die Konfliktvermeidung für uns an erster Stelle. Nur wenn sich beide Parteien klarer Rechtsstandpunkte bewußt sind, können Konflikte vermieden werden oder vernünftige Lösungen für Unstimmigkeiten gefunden werden.
Natürlich ist es uns aus unserer täglichen Praxis ebenfalls bewußt, dass sich Rechtsstreitigkeiten dann nicht vermeiden lassen, wenn die andere Vertragspartei von einer unzutreffenden Rechts- oder Tatsachenauffassung nicht abweichen will. In solchen Fällen vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten.
Unsere Leistung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umfasst insbesondere:
- Gestaltung von Beschäftigungsmodellen (Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung, 400-Euro-Jobs, befristete Arbeitsverträge, Gleitzonenmodelle)
- Prüfung und Erstellung von Arbeits- und Ausbildungsverträgen
- Beratung für Existenzgründer
- Betreuung bei Vertragsverhandlungen
- Kündigung (außerordentliche, fristlose, fristgerechte, betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte, krankheitsbedingte)
- Aufhebungsverträge
- Abfindung
- Abmahnung
- Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung
- Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen, Auflösungsanträge
- Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse
- Urlaubsansprüche, Freistellung
Die vorstehenden Aufzählungen sind allerdings nur exemplarisch. Sofern Sie wissen wollen, ob wir auch Ihnen in Ihrem Fall behilflich sein können, sprechen Sie uns gern jederzeit und selbstverständlich unverbindlich an.
Wir freuen uns auf ein Kennenlernen....