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Online-Shop rechtssicher und abmahnsicher

Sichern Sie Ihren Online-Shop gegen Abmahnungen ab - Wir helfen Ihnen dabei.


Online-Shop rechtssicher abmahnsicher

Vermeiden Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen - wir machen Ihren ebay-Shop rechtssicher und abmahnsicher mit den Schutzpaketen der Kanzlei Weiß & Partner.

Den Warenabsatz über den eigenen Online-Shop bevorzugen viele Verkäufer, da Sie hierbei beispielsweise keine Gebühren an die Betreiber von Handelsplattformen wie eBay oder Amazon abführen müssen. Aber auch die Möglichkeit der individuellen optischen Gestaltung spricht viele Verkäufer an. 

Jedoch gilt es bei Auswahl eines Shop-System zu beachten, dass die von Anbietern wie eBay und Amazon schon vorkonfigurierten Abläufe nicht vorhanden sind. D.h. das Shop-System sollte alle rechtlichen Vorgaben wie z.B. die "Button-Lösung" erfüllen. Wird die "Button-Lösung" nicht rechtskonform umgesetzt kommt rein rechtlich kein Kaufvertrag zustande. Dies kann unter Umständen mit einigen Unannehmlichkeiten für den Verkäufer verbunden sein.  

Davon unabhängig gilt es aber auch im Online-Shop die produktbezogenen Kennzeichnungspflichten zu erfüllen. Ist beispielsweise die Angabe des Grundpreises nötig und rechtskonform möglich? Werden bei dem Angebot von LED-Lampen die Informationspflichten aus der Energiekennzeichnung erfüllt und sind diese richtig platziert? 

Neben diesen produktbezogenen Informationen ist es aber auch wichtig die AGB des Verkäufers wirksam in den Kaufvertrag einzubeziehen und den Verbraucher vor Abgabe seiner Willenserklärung richtig über den Vertragsschluss zu informieren. Vorwiegend wird im Online-Shop die Konstellation gewählt, dass die Warenangebote des Verkäufers ein unverbindliches Angebot darstellen, dass den Käufer zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes auffordert. Erst nach Annahme, beispielsweise durch den Versand der Ware, des verbindlichen Kaufangebotes des Käufers durch den Verkäufer kommt demnach der Vertrag mit der Lieferverpflichtung für den Verkäufer zustande. Gilt dies aber immer? Die Antwort lautet Nein. Fordert der Verkäufer beispielsweise schon während des Bestellvorgangs zur Zahlung über Paypal auf, so lässt sich aus rechtlicher Sicht argumentieren, dass das Angebot des Verkäufers mit der Zahlungsaufforderung ein verbindliches Angebot darstellt und der Kaufvertrag schon mit Abschluss des Bestellvorgangs durch den Käufer geschlossen wird. Erläutert der Verkäufer dabei beispielsweise in den AGB, dass die Angebote unverbindlich sind, so könnte dies wettbewerbswidrig sein. In der Folge wäre dann auch beispielsweise eine Bewerbung der Ware mit "Garantie" ohne Erfüllung der entsprechenden Informationspflichten im Gegensatz zu unverbindlichen Angeboten, wettbewerbswidrig.  

Allein diese kleine Auswahl von Problemstellungen im Online-Shop zeigt, dass auch der Verkauf über einen Online-Shop mit großen wettbewerbsrechtlichen Gefahren verbunden sein kann. Wir unterstützen Sie gerne gegenwärtig und zukünftig mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf den rechtskonformen Handel und geben Ihnen die notwendige rechtliche Sicherheit für Ihre Handelstätigkeit in dem wir Ihren Online-Shop zu einem Pauschalpreis auf wettbewerbsrechtlich bedenkliche Inhalte prüfen und Ihnen Formulierungen zur Verfügung stellen bzw. individuell an Ihr Shop-System anpassen. Über einen kostenfreies Newsletter halten wir Sie auf dem aktuellen Stand.   

Zu den Schutzpaketen der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.


Ihr Ansprechpartner

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E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
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