Urheberrecht
Auf dem Gebiet des Urheberrechts prüfen wir Ihre Rechte, um so - auch unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen - gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die entweder Ihre Rechte von vornherein sowie dauerhaft und endgültig sichert oder unberechtigte Forderungen Ihres Gegenübers erfolgreich abwendet.
Das urheberrechtliche Referat unserer Kanzlei steht Ihnen beratend, unterstützend sowie natürlich auch rechtsverteidigend vor den Gerichten zur Verfügung. Ziel ist es primär, eine äußergerichtliche Lösung für Ihren Sachverhalt zu finden und Konflikte durch präventive Tätigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollte dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ziel führen, setzen wir Ihr Recht selbstverständlich auch vor den Zivilgerichten durch.
Dabei bearbeitet unser urheberrechtliches Referat insbesondere Fälle aus
- Fotorecht / Bildrecht
- Medienrecht
- Musikrecht
- Filmrecht
- Presserecht / Verlagsrecht / Äußerungsrecht
- Literaturrecht
- (multi-) mediales Selbstbestimmungsrecht
- Urhebervertragsrecht / Lizenzrecht
Die vorstehenden Aufzählungen sind allerdings nur exemplarisch. Sofern Sie wissen wollen, ob wir Ihnen auch bei Ihrem Fall behilflich sein können, sprechen Sie uns gern jederzeit und selbstverständlich unverbindlich an.
Wir freuen uns auf ein Kennenlernen....