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WLAN- Haftung: Muster- Nutzungsbedingungen

Vorlage von Nutzungsbedingungen für WLAN- Betreiber


WLAN- Haftung: Muster- Nutzungsbedingungen

Immer wieder werden wir von Mandaten gefragt, wie sie denn ein WLAN rechtlich so abgesichert betreiben können, dass auch Dritte auf dieses WLAN zugreifen können, ohne dass für den Betreiber des WLANs die Gefahr besteht, selbst z.B. wegen unerlaubtem Filesharing eines Dritten zur Verantwortung gezogen werden zu können. Dabei ist es nach der gängigen Rechtsprechung der Gerichte egal, ob das WLAN in einem Hotel, einer Ferienwohnung, einer Jugendeinrichtung, einer Gaststätte, einer Arztpraxis oder einer Wohngemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Die Voraussetzungen sind hierbei immer die gleichen.

Zunächst muss der Betreiber des WLAN-Anschlusses sein WLAN in einer ausreichenden Weise verschlüsseln. Eine Verschlüsselung via WPA ½ sollte dabei ausreichen.

Weiter muss der Betreiber des WLAN-Anschlusses die Dritten, denen er einen Zugang zu seinem WLAN gewähren will, hinreichend belehren und insbesondere auf ein Verbot des widerrechtlichen Down- und Uploads von urheberrechtlich geschützten Dateien (Filesharing) hinweisen.

Wenn sich die erste vorgenannte Anforderung der Verschlüsselung noch einfach verwirklichen lassen sollte, ergeben sich in Bezug auf die hinreichende Belehrung z.B. bei Gaststätten oder auch Arztpraxen eher tatsächliche Probleme dahingehend, dass jeder Nutzer, der einen Zugriff auf das WLAN erhält, vor dieser Nutzung eine entsprechende Belehrung erhalten haben muss, um hier weitgehende Sicherheit für den Betreiber des WLANs gewährleisten zu können. Da diese Belehrung auf Grund der späteren Beweisbarkeit schriftlich erfolgen sollte, ist nachstehende Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN insbesondere für Hotels, Ferienwohnungen, WGs oder auch Arztpraxen mit hoher Verweildauer (z.B. ambulanten Dialysezentren) oder ähnlichen Einrichtungen geeignet.


Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
Der Betreiber stellt in ____________ einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

2. Zugangsdaten
Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zu-gangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

3. Haftungsbeschränkung
Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit des Users
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine
rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

6. Dokumentation
Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.

Unterschriften

 

Zudem bitten wir um dringende Berücksichtigung, dass unsere Vorlage lediglich Anhaltspunkte liefern kann. Abhängig vom konkreten Angebot können Änderungen oder Ergänzungen der Belehrung erforderlich sein. Das hier von uns zur Verfügung gestellte Muster kann also eine einzelfallbezogene Rechtsberatung keinesfalls ersetzen. Eine Haftung ohne vorherige Prüfung Ihres Internetauftritts können wir deshalb nicht übernehmen.


Ihr Ansprechpartner

Kommentare (4)

  • T.Kani

    29 Mai 2020 um 12:34 |
    Danke für die Bereitstellung dieses Vertragsmusters.
    Finde alles klar und deutlich formuliert.
    gruß, t.kani

    antworten

  • Bernd Vogel

    04 September 2018 um 14:13 |
    Wenn mehrere Personen gleichzeitig wlan nutzen, wie kann denn dann der eigentliche Verursacher einer micht erlaubten Tat identifiziert werden?

    antworten

  • Kluf

    26 Juli 2018 um 12:52 |
    In der Praxis wird es aber wahrscheinlich so sein, dass der Anspruchsberechtigte (also z.B. die Telekom) zuerst Geld vom Anschlussinhaber haben will und dieser erst danach Regress beim Unterzeichner der Erklärung nehmen kann. Wenn bei dem aber - mangels Masse - nichts zu holen ist, bleibt der Anschlussinhaber auf seinen Kosten sitzen. Oder kann der Anschlussinhaber die Forderung (z.B. der Telekom) RECHTSWIRKSAM an den Unterzeichner der Erklärung weiterleiten?

    antworten

  • Möller

    18 April 2016 um 23:14 |
    Danke für die äußerst hilfreiche Beschreibung!

    antworten

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