Abmahnung Primis SFF Handels GmbH & Co. KG
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Primis SFF Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Neuss, vor.
Empfänger der Abmahnung ist ein Onlinehändler, der Kosmetika und Seifen zum Verkauf anbietet.
Konkret wird dem abgemahnten Onlinehändler vorgeworfen, Produkte zu vertreiben, die den mittlerweile verbotenen Inhaltsstoff „Lilial“ enthalten.
Zum Hintergrund: Kosmetische Mittel, die den Wirkstoff „Lyral“ oder „Lilial“ enthalten, dürfen wegen des Verdachts ihrer gesundheitsgefährdenden und krebserregenden Eigenschaft nicht mehr verkauft werden. Die weit verbreiteten Duftstoffe „Lyral“ oder „Lilial“ sind hauptsächlich in Parfum und Eau de Toilette, Deos, After Shaves sowie in parfümierten Hautpflegeprodukten, wie bspw. Seifen, Cremes oder Duschgels enthalten. Hydroxyisohexyl-3-cyclohexene carboxaldehyde (kurz: HICC bzw. Lyral) ist aufgrund des starken Sensibilisierungspotentials durch allergische Hautreaktionen bis hin zu Entzündungen verboten. Entsprechende Produkte dürfen seit dem 23.08.2021 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Auch der Duftstoff Butylphenyl Methylpropional (Lilial) ist wegen der Einstufung als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend verboten worden – Produkte dürfen seit dem 01.03.2022 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
Ein Gutachten habe aber ergeben, dass die vom Abgemahnten verkaufte Ware nach wie vor Lilial und Lyral enthalte, sodass ein Verstoß gegen das aus Art. 15 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 und Anhang der Verordnung (EU) 2021/1902 folgende Vertriebsverbot vorliege.
Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Primis SSF Handels GmbH & Co. KG abgeben. Darüber hinaus sollen die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 € an die Kanzlei der Medius Rechtsanwälte gezahlt werden. Zusätzlich wird die Erstattung von Gutachterkosten in Höhe von 580,00 € gefordert.
Sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG in der Sache selbst begründet und die Forderungen somit im Wesentlichen berechtigt sein sollten, stellt sich den abgemahnten Onlinehändlern insbesondere die Frage nach der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf die Frage, ob und mit welchem Inhalt eine solche Erklärung abgegeben wird, muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Unterlassungserklärung bleibt lebenslänglich gültig und führt bei Verstößen zu empfindlich hohen Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro je Verstoß.
Abgemahnten ist deshalb dringend zu empfehlen, sofort fachkundige Hilfe hinzuziehen, um den Inhalt einer etwaig abzugebenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Vorfeld genau festzulegen und dies auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollte in taktischer Hinsicht abgestimmt werden, ob es nicht Alternativen gibt, die die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung gänzlich ausschließen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.
UPDATE: 13.11.2024: Ähnliche Abmahnungen auch durch die Firma Primis GmbH
In einem aktuellen Fall wird uns eine nahezu identische Abmahnung vorgelegt, die die Rechtsanwälte der Kanzlei MEDIUS diesmal im Namen der Firma Primis GmbH, Köln, ausspricht.
Weitergehende Informationen über die Abmahnung der Firma Primis GmbH finden Sie HIER.