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Abmahnung Nils Steinbuß

Abmahnung Nils Steinbuß durch RA Sandhage - Wortmarke „NaDeco“


Abmahnung Nils Steinbuß durch RA Sandhage

Uns liegt eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Nils Steinbuß durch Rechtsanwalt Sandhage vor.

In dieser Abmahnung führt Rechtsanwalt Sandhage aus, dass Herr Nils Steinbuß beim Deutschen Patent- und Markenamt als Inhaber der Wortmarke „NaDeco“ mit der Registernummer 302013060941 eingetragen sei. Diese Marke würde Schutz in den Klassen 35, 20 und 42 beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere auch Dekorationswaren.

Das Zeichen „NaDeco“ würde Herrn Steinbuß das ausschließliche Recht gewähren, die Marke „NaDeco“ zum Verkauf von Dekorationsartikeln zu benutzen und Dritten untersagen, Produkte unter dieser oder verwechselbarer Markenbezeichnung anzubieten bzw. in den Verkehr zu bringen.

So sei bei einer Testbestellung festgestellt worden, dass ein Artikel unter der Bezeichnung „NaDeco“ auf der Plattform Amazon zwar unter der vorgenannten Bezeichnung angeboten worden sei, tatsächlich aber nicht von Herrn Steinbuß stamme.
Diese Verhalten sei markenrechtlich unzulässig, zumal Herr Nils Steinbuß keine entsprechende Lizenz zur Verwendung des Kennzeichens erteilt hätte. Der Empfänger der Abmahnung sei daher gem. §§ 14, 3 MarkenG dazu verpflichtet, diese Handlungen zu unterlassen.

Zudem sei das beanstandete Verhalten auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig. Das Angebot und der Verkauf eines Produkts, welches nicht dem in der Artikelbeschreibung dargestellten Angebot entspräche, begründe einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Neben den Unterlassungsansprüchen stünde Herrn Nils Steinbuß ein Schadensersatzanspruch zu. In markenrechtlicher Hinsicht würde sich dieser Schadensersatzanspruch auf die Gewinnabschöpfung sämtlicher unter der Bezeichnung „NaDeco“ getätigten Verkäufe erstrecken. Dieser könne jedoch von Herrn Nils Steinbuß nicht beziffert werden, weswegen ein umfangreicher Auskunftsanspruch des Herrn Nils Steinbuß gegenüber dem Empfänger der Abmahnung bestünde.

Rechtsanwalt Sandhage fordert daher auf, unter Vorlage eines einheitlichen geordneten Verzeichnisses vollständig darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang die Marke verwendet wurde und zwar unter Angabe der Zeiträume in denen die Marke benutzt worden ist und welche Umsätze mit der Marke erzielt wurden.

Der Streitwert der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Sandhage mit 35.000 EUR beziffert.

Wenn auch Sie Post mit einer Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag von Herrn Nils Steinbuß erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 10/2017: Weitere Abmahnung des Herrn Nils Steinbuß
Auch mit dieser Abmahnung fordert Herr Nils Steinbuß markenrechtliche Unterlassung vom Abgemahnten ein.
So soll sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber Herrn Nils Steinbuß, Wolfsloh 9, 29633 Munster verpflichten,

1.)
es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger festzusetzenden und im Streitfall vor dem Landgericht Berlin zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe, mindestens jedoch 6.000,00 EUR (in Worten: EURO sechstausend) zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Dekorationsartikel unter der Bezeichnung „NaDeco®" anzubieten, zu bewerben und/oder in Verkehr zu bringen;
2.)
Auskunft über Art, Umfang und Dauer der nach Ziffer 1.) verbotenen Handlungen zu erteilen, insbesondere über die Menge der in den Verkehr gebrachten Dekorationsartikel im Sinne der Ziffer 1.) sowie über Namen und Anschrift des Lieferanten oder etwaiger Vorbesitzer sowie sämtlicher gewerblicher Abnehmer;
3.)
allen Schaden zu ersetzen, der dem Gläubiger durch die in Ziffer 1.) genannten verbotenen Handlungen entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird;
4.)
die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts G. Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin in Höhe einer 1,3er Geschäftsgebühr auf der Basis eines Streitwertes in Höhe von 35.000,00 EUR zu ersetzen.


UPDATE 03.11.2017: Weitere Abmahnung

Erneut geht uns eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Nils Steinbuß, Wolfsloh 9, 29633 Munster, vertreten durch den Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage, zu.

Auch hier wird das angeblich unzulässige "Anhängen" an ein Amazon-Angebot, das mit der Marke "NaDeco" gekennzeichnet ist, als markenrechtswidrig abgemahnt.

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung dieser Abmahnung, sodass wir unserer Mandantschaft nicht empfehlen konnten, den Forderungen nachzukommen.

Aufgrund der Kostenrisiken, die mit Markenstreitigkeiten einhergehen, sollte dies jedoch stets im Einzelfall durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt geprüft werden.



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