Abmahnung der BVB Merchandising GmbH
Die BVB Merchandising GmbH spricht eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus. Die BVB Merchandising GmbH ist, so ist in der Abmahnung zu lesen, als Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Inhaberin der Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“.
Mit der Abmahnung lässt die BVB Merchandising GmbH die angeblich nicht lizenzierte Verwendung des BVB-Logos, somit eine Markenrechtsverletzung durch die ungenehmigte Verwendung des Markenlogos des BVB sowie wettbewerbsrechtlich eine unlauteren Rufausbeutung beanstanden. Insoweit stellt die Abmahnung der BVB Merchandising GmbH den klassische Fall der Verfolgung von Verkäufen nichtlizenzierter Fanartikel dar.
Sodann wird der Empfänger der Abmahnung der BVB Merchandising GmbH aufgefordert, die Benutzung der Marke umgehend einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter fordert die BVB Merchandising GmbH Auskunft über den Verletzungsumfang zu erteilen sowie den Schaden für sämtliche Schäden die entstanden sind und ggf. noch entstehen zu erstatten. Zudem sollen die Artikel, die mit einem BVB-Zeichen versehen sind, der Vernichtung zugeführt werden.
Ob die Abmahnung der berechtigt ist oder nicht, hängt im hiesigen Fall in erster Linie davon ab, ob die Benutzung der entsprechenden Marke durch eine private Handlung oder eine Handlung im geschäftlichen Verkehr erfolgte. Eine Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich nur dann vorliegen, wenn die Handlung im sogenannten „geschäftlichen Verkehr“ erfolgte. Ob dies der Fall ist, sollte daher stets sorgfältig geprüft werden. Die Schwelle, ab wann das private Handeln in ein gewerbliches Handeln umschlägt, ist niedrig anzusetzen. Hierüber haben wir der Vergangenheit bereits vielfach - auch in Bezug auf andere Abmahnungen - berichtet.
Weiter sollte bedacht werden, dass durch die Unterzeichnung einer der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Empfänger der Abmahnung und dem Abmahner zustande kommt. Dieser Vertrag hat sodann ein Leben lang Gültigkeit. Die tägliche Praxis zeigt dabei immer wieder, dass derartige, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen, deutlich zu weit gefasst sind. Die Unterzeichnung hätte daher zur Folge, dass sich der Abgemahnte freiwillig zu mehr verpflichten würde, als er tatsächlich müsste.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, sprechen Sie uns an.
UPDATE 15.07.2024: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere Abmahnung der BVB Merchandising GmbH, vertreten durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer +, Igwecks & Collegen, zu.
Vorwurf dieser markenrechtlichen Abmahnung ist der Verkauf von Schlüsselanhängern über eBay unter Nutzung der Marken „BVB“, „Borussia Dortmund" sowie des Logos „BVB 09". Es wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung gefordert.
In der Abmahnung heißt es zunächst, dass die BVB Merchandising GmbH eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sei. Gleichzeitig sei die BVB Merchandising GmbH Inhaberin u.a. der geschützten Marken „BVB“, „Borussia Dortmund" und „BVB 09", die allgemein als das Logo des Vereins bekannt sei.
Konkret wird mit der Abmahnung beanstandet, auf eBay Schlüsselanhänger zum Verkauf angeboten würden, wobei die geschützten Marken BVB, Borussia Dortmund und das Logo BVB 09 genutzt würden. Dieser Benutzung der geschützten Marken sei allerdings nicht zugestimmt worden, sodass die ausschließlichen Rechte der Firma der BVB Merchandising GmbH als Inhaberin der eingetragenen Marken gemäß § 14 MarkenG sowie der geschäftlichen Bezeichnung gemäß § 15 MarkenG verletzt würde. Des Weiteren würde das Namensrecht gemäß § 12 BGB verletzt. Ferner begehe der Empfänger der Abmahnung einen eklatanten unlauteren Wettbewerbsverstoß in Form einer Rufausbeutung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, der gemäß § 3 Abs. 1 UWG unzulässig sei, so die weiteren Vorhaltungen in der Abmahnung.
Aufgrund dieser angeblichen Verletzungshandlungen bestünde zunächst ein Unterlassungsanspruch. Die Wiederholungsgefahr könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden, die durch eine Vertragsstrafe abgesichert sein müsse. Zur Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung setzen die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer +, Igwecks & Collegen eine kurze Frist. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass aufgrund der äußersten Eilbedürftigkeit bei solchen Verletzungshandlungen und dem bereits entstandenen sowie noch drohenden Schaden keine Fristverlängerung gewährt werden könne. Für den Fall des Fristablaufs wird die sofortige Einleitung gerichtlicher Schritte angedroht, wodurch Mehrkosten entstünden.
Zudem sei der abgemahnte eBay-Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Da momentan der Schaden noch nicht beziffert werden könne, wird die Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde gefordert. Gleichzeitig werden Auskünfte u.a. über die Anzahl der verkauften Schlüsselanhänger sowie über die damit erzielten Einkünfte und Gewinne verlangt.
Letztlich müsse der Empfänger der Abmahnung die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer +, Igwecks & Collegen erstatten. Der Abmahnung wird ein Gegenstandwert/Streitwert von 50.000,00 € zugrunde gelegt, sodass ein Betrag in Höhe von 2.002,14 € gefordert wird.
Auch für diesen Fall gilt, dass die Frage, ob für die Abmahnung Kosten in Höhe von mehr als zweitausend Euro zu zahlen seien, eher zweitrangig ist.
Was sich zunächst einmal ungewöhnlich anhört, hat allerdings einen berechtigten Hintergrund. Die größere Gefahr geht nämlich von der ebenfalls geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung aus. Wird eine solche Erklärung abgegeben, bleibt sie zeitlich unbefristet („lebenslänglich“) gültig und führt bei Verstößen zu empfindlich hohen Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro pro Verstoß. In der Rechtsprechung werden regelmäßig Vertragsstrafen von 5.000,00 € anerkannt (pro Verstoß!), sodass ganz erhebliche Risiken bestehen, wenn man nicht genau weiß, was die Unterlassungserklärung bedeutet und worauf man künftig achten muss. Zudem ist die uns vorliegende Unterlassungserklärung zu weit gefasst, sodass sie allein schon deshalb auf das notwendigste Minimum beschränkt werden sollte. Man spricht dabei auch von einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und sie gleichzeitig den Empfänger der Abmahnung nicht unnötig weit bindet, erfordert eine Menge Fingerspitzengefühl und juristische Expertise. Angesichts der drohenden Vertragsstrafen sollte dies also nicht dem Zufall überlassen sein.
Wenn sich eine solche Abmahnung als berechtigt erweist, bietet es sich an, ein „Gesamtpaket“ zu schnüren, das die Risiken weitgehend reduziert und gleichzeitig eine gütliche sowie vor allem auch außergerichtliche Einigung mit dem Markeninhaber ermöglicht.
Mit unserer Erfahrung im Markenrecht helfen natürlich auch wir Ihnen gern, wenn Sie eine Abmahnung des BVB erhalten haben.
Sprechen Sie uns gern im Rahmen eines kostenlosen und für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonat an.