• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung QualityExpert Ltd.

Marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der QualityExpert Ltd.


Abmahnung QualityExpert Ltd.

Die QualityExpert Ltd. spricht eine marken- sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwendung der Wort-Bildmarke „S Simplecase“ (DPMA-Registernummer 302020245270) bei FFP2-Masken aus.

Nach Angaben in der Abmahnung sei die QualityExpert Ltd. Inhaberin der Wort-Bildmarke „S Simplecase“, habe somit das ausschließliche Nutzungsrecht an der vorgenannten Marke inne und sei durch den Hersteller der FFP2-Masken ausdrücklich berechtigt, diese FFP2-Masken unter ihrer eigenen Marke zu vertreiben.

So verkaufe die QualityExpert Ltd. unter der Marke „Simplecase“ FFP2-Masken über Amazon. Auf der Produktseite dieser Masken verwende die QualityExpert Ltd. ein Produktbild, das vier Masken vor einer Verpackung zeige, auf welcher der Aufdruck „Simplecase“ deutlich zu erkennen sei. Zudem würde Produktbeschreibung auf die „SIMPLECASE ASSEKURANZ“ hinweisen, die exklusiv für „Simplecase“-Amazon-Kunden einen umfangreichen kostenlosen Kundenservice inkl. 24-Stunden Telefonsupport und Sofortaustausch bei gerissenen Ohrenbändern oder anderen Defekten biete würde.

Mit der Abmahnung lässt die QualityExpert Ltd. beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung über die Produktseite der QualityExpert Ltd. unter Verwendung derselben Amazon Standard Identification Number („ASIN“) und des gleichen Produktbilds sowie unter der gleichen Produktbezeichnung und dem Hinweis auf die „Simplecase Assekuranz“ ebenfalls FFP2-Masken vertreiben würde. Auf Grund dieses Anhängens an die Amazon Standard Identification Number mache sich der Empfänger der Abmahnung nach Angaben der QualityExpert Ltd. alle auf der Produktseite getätigten Angaben zu Eigen und täusche vor, seine Produkte entsprächen den dort genannten Produktspezifikationen. So würde der Anschein erweckt, dass es sich um ein original „Simplecase“-Produkte handele, das von oben genannten weiteren Sonderleistungen gedeckt sei.

Dieses Verkaufsverhalten stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar und verstoße gegen die Vorschriften des § 4 Nr. 3 lit. a) und b), § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 7 sowie § 5 Abs. 2 UWG und § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Zudem sei darin eine Täuschung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG zu erkennen. Es handle sich zudem nicht um eine original „Simplecase“ Maske. Selbst unterstellt, die Masken würden vom selben Hersteller produziert, stelle das Anbieten unter der gleichen ASIN eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware dar.

Des Weiteren stelle ein solcher Verkauf eine Täuschung über den Kundendienst der „Simplecase Assekuranz“ und die Rechte der Verbrauchers gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 7 UWG dar. Auch sei in der Nutzung des Produktbildes ein Verstoß gegen das Urheberrecht und das Markenrecht zu erkennen.

Insofern fordert die QualityExpert Ltd. zur Unterlassung auf. Zudem soll der Empfänger der Abmahnung die Verletzungshandlung umgehend abstellen und alle betroffenen, noch nicht ausgelieferten Bestellungen stornieren. Weiter soll der Abgemahnte die Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000 EUR erstatten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der QualityExpert Ltd. erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland