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Abmahnung Pumpkin and Honey Bunny UG


Abmahnung Pumpkin and Honey Bunny UG

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Berliner Firma Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner, Berlin, vor.

Vorwurf der Abmahnung ist eine Markenverletzung durch die Verwendung des Namens „Party Animal“ im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Bekleidung im Internet.

Die Kanzlei Meissner & Meissner erklärt dem abgemahnten Onlinehändler zunächst, dass die Pumpkin and Honey Bunny UG u.a. Inhaberin der Unionswortmarke 017918815 „PARTY ANIMAL“ sei. Die Marke Party Animal beanspruche Schutz in Warenklasse 25 für Bekleidungsstücke. Indem der Empfänger der Abmahnung Bekleidung, die nicht von der Firma Pumpkin and Honey Bunny UG autorisiert sei, im Internet anbiete und dabei die Bezeichnung „Party Animal“ benutze, werde die geschützte Unionsmarke verletzt.

Als Folge der Markenverletzung lässt die Firma Pumpkin and Honey Bunny UG umnfassende Ansprüche auf Unterlassen, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend machen.

Der abgemahnte Onlinehändler soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Pumpkin and Honey Bunny UG abgeben. Der Abmahnung liegt eine im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die ein festes Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € zu Gunsten der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) vorsieht. Die Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und sollte daher in keinem Fall in der vorliegenden Form unterzeichnet und zurückgeschickt werden. Zu groß sind dabei die bestehenden Vertragsstrafenrisiken. Um diese Risiken so weit wie möglich zu reduzieren, empfiehlt es sich, die lebenslänglich gültige Unterlassungserklärung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weil allerdings auch diese sog. modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zeitlich unbefristet (lebenslänglich!) gültig bleibt und noch immer erhebliche Vertragsstrafenrisiken für die Zukunft beinhaltet, empfiehlt es sich, auch andere Reaktionsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei Meissner und Meissner dazu auf, Auskunft über den Umfang der widerrechtlichen Nutzung der Marke „PARTY ANIMAL“ zu geben. Anschließend werde der konkrete Schadensersatz berechnet.

Neben dem angekündigten Schadensersatz sollen aber schon jetzt die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren, die für die Aussprache der Abmahnung entstanden sind, erstattet werden. Die Anwaltskanzlei Meißner & Meißner setzt einen Streitwert von 50.000,00 € fest und fordert daraus einen Betrag von 1.682,70 € (netto).

Die Abmahnung der Firma Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) wegen der Marke „PARTY ANIMAL“ sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. So, wie wir die Kanzlei Meissner & Meissner aus unserer Erfahrung heraus einschätzen, führt eine ausbleibende oder unzureichende Reaktion zu gerichtlichen Verfahren, die weitere sowie nicht unerhebliche Kosten entstehen lassen.

Nehmen Sie die Abmahnung daher bitte dringend ernst und lassen Sie sich in jedweden Zweifelsfällen anwaltlich beraten, um die Kosten und Risiken auf ein Minimum zu beschränken.

Gern stehen natürlich auch wir Ihne für ein kostenloses sowie unverbindliches Orientierungstelefonat zur Verfügung.


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