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Abmahnung KH Mediengruppe GmbH

Markenrechtliche Abmahnung KH Mediengruppe GmbH - Marke „Outlaw“


Abmahnung KH Mediengruppe GmbH

Die Firma KH Mediengruppe GmbH lässt eine markenrechtliche Abmahnung durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt aussprechen.

Von dieser Abmahnung ist die Marke „Outlaw“ (Unionsmarkennummer 010994929) betroffen. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Marke „Outlaw“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25 eingetragen sei. Dabei sei die KH Mediengruppe GmbH selbst nicht Markeninhaberin. Dies sei ein bekannter Modedesigner und Brand Manager. Jedoch würde die KH Mediengruppe GmbH über eine entsprechende Lizenz an der Marke „Outlaw“ verfügen, nach derer ihr auch das Recht zustünde, als Lizenznehmerin Markenrechtsverletzungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen. Auf Grund dieser Lizenzierung sei die KH Mediengruppe GmbH einzig berechtigt, die Marke in Europa auf Produkten der vorgenannten Klassen und deren Verpackungen anzubringen sowie Produkte mit dieser Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen und diese unter Verwendung der Marke „Outlaw“ zu bewerben.

Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann vorgeworfen, durch die Verwendung des streitgegenständlichen Zeichens bei Textilien, die Rechte der KH Mediengruppe GmbH zu verletzen.

Insofern fordert die KH Mediengruppe GmbH zur umgehenden Beseitigung der Verletzungshandlung sowie zur Unterlassung auf. Zudem fordert die KH Mediengruppe GmbH Auskunft über den Umfang und die Art der Verletzungshandlung ein. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 50.000 beziffert, aus dem sodann Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 2.002,41 EUR berechnet werden. Weiter wird seitens der KH Mediengruppe GmbH das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit bei einer zusätzlichen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.387,00 EUR zu beenden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH erhalten haben sollten, können wir nur dringend davon abraten, eine mit der Abmahnung bereits übersandte Unterlassungserklärung unreflektiert zu unterzeichnen und an die KH Mediengruppe GmbH zu übersenden. Dabei muss insbesondere bedacht werden, dass bei Abmahnungen -ganz allgemein- seitens des Abmahners vorgefertigte Unterlassungserklärungen zumeist deutlich zu weit -und damit zu Gunsten des Abmahners- gefasst sind. Im Falle einer Unterzeichnung würde sich damit der Abgemahnte vertraglich zu mehr verpflichten, als er eigentlich müsste. Im Nachhinein gegen eine solche vertragliche Vereinbarung vorzugehen, gestaltet sich zumeist sehr schwer bis unmöglich.

Sollten Sie Fragen zu einer Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH haben, sprechen Sie uns an.


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