Abmahnung KH Mediengruppe GmbH
Die Firma KH Mediengruppe GmbH lässt eine markenrechtliche Abmahnung durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt aussprechen.
Von dieser Abmahnung ist die Marke „Outlaw“ (Unionsmarkennummer 010994929) betroffen. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Marke „Outlaw“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25 eingetragen sei. Dabei sei die KH Mediengruppe GmbH selbst nicht Markeninhaberin. Dies sei ein bekannter Modedesigner und Brand Manager. Jedoch würde die KH Mediengruppe GmbH über eine entsprechende Lizenz an der Marke „Outlaw“ verfügen, nach derer ihr auch das Recht zustünde, als Lizenznehmerin Markenrechtsverletzungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen. Auf Grund dieser Lizenzierung sei die KH Mediengruppe GmbH einzig berechtigt, die Marke in Europa auf Produkten der vorgenannten Klassen und deren Verpackungen anzubringen sowie Produkte mit dieser Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen und diese unter Verwendung der Marke „Outlaw“ zu bewerben.
Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann vorgeworfen, durch die Verwendung des streitgegenständlichen Zeichens bei Textilien, die Rechte der KH Mediengruppe GmbH zu verletzen.
Insofern fordert die KH Mediengruppe GmbH zur umgehenden Beseitigung der Verletzungshandlung sowie zur Unterlassung auf. Zudem fordert die KH Mediengruppe GmbH Auskunft über den Umfang und die Art der Verletzungshandlung ein. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 50.000 beziffert, aus dem sodann Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 2.002,41 EUR berechnet werden. Weiter wird seitens der KH Mediengruppe GmbH das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit bei einer zusätzlichen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.387,00 EUR zu beenden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH erhalten haben sollten, können wir nur dringend davon abraten, eine mit der Abmahnung bereits übersandte Unterlassungserklärung unreflektiert zu unterzeichnen und an die KH Mediengruppe GmbH zu übersenden. Dabei muss insbesondere bedacht werden, dass bei Abmahnungen -ganz allgemein- seitens des Abmahners vorgefertigte Unterlassungserklärungen zumeist deutlich zu weit -und damit zu Gunsten des Abmahners- gefasst sind. Im Falle einer Unterzeichnung würde sich damit der Abgemahnte vertraglich zu mehr verpflichten, als er eigentlich müsste. Im Nachhinein gegen eine solche vertragliche Vereinbarung vorzugehen, gestaltet sich zumeist sehr schwer bis unmöglich.
Sollten Sie Fragen zu einer Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH haben, sprechen Sie uns an.
UPDATE 20.09.2024: Weitere Abmahnung - Marke "AMK"
Uns geht eine weitere Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH aus Rödermark, vertreten durch Rechtsanwalt Mirco Lehr, zu. Diesmal geht es um die Marke AMK im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bekleidung im Internet.
In der Abmahnung heißt es, dass die Marke "AMK" zu Gunsten des deutschlandweit bekannten Modedesigners und Brand Manager Yüksel Düzgün eingetragen sei. Seit dem 01.01.2022 sei aber die Firma KH Mediengruppe GmbH Lizenznehmerin der geschützten Unionsmarke "AMK". Die Marke AMK sei beim EUIPO unter der Unionsmarkennummer 018563742 eingetragen und zwar für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 18, 24, 25, 30, 32, 33, 34 und 35. Zudem sei AMK als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit der Registernummer 302016224541 für Waren und Dienstleistungen in den Nizzaklassen 25, 18 und 24 angemeldet.
Als Lizenznehmerin sei wiederum die KH Mediengruppe dazu berechtigt, die Marke "AMK" innerhalb von Europa auf Textilien und deren Verpackungen anzubringen und die mit AMK gekennzeichneten Produkte in den Verkehr zu bringen und für sie zu werben.
Dem Empfänger der Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH wird eine Markenverletzung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bekleidung im Internet vorgeworfen. Nach ausführlicher Begründung des Vorwurfs fordert Anwalt Lehr dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma KH Mediengruppe GmbH abzugeben, Auskunft nebst Rechnungslegung über die angebliche Rechtsverletzung zu erteilen, einen (nicht unerheblichen) pauschalen Schadensersatz zu zahlen sowie Abmahnkosten aus einem Streitwert von 50.000,00 € zu erstatten. Zudem sollen die Angebote gelöscht und die Waren vernichtet werden.
Die Abmahnung wirft mehrere Fragen auf, sodass es sich lohnt, hier genauer hinzuschauen. Unabhängig davon sind natürlich dringend unsere obigen Hinweise zu beachten, insbesondere in Bezug auf die enormen Risiken, die sich aus der ungeprüften Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen ergeben.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von der KH Mediengruppe wegen der Marke AMK erhalten haben, können Sie sich gern unverbindlich an uns wenden.