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Abmahnung HANSI-Siebert GmbH & Co. KG

Abmahnung HANSI-Siebert GmbH & Co. KG, Marke „Bummsinchen"


Abmahnung HANSI-Siebert GmbH & Co. KG

Uns liegt eine markenrechtliche/wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma HANSI-Siebert GmbH & Co. KG, Buchenstraße 4, 73035 Göppingen, vor.

Mit dieser Abmahnung der Firma HANSI-Siebert GmbH & Co. KG lässt diese eine Verletzung der Marke „Bummsinchen" auf der Handelsplattform Amazon beanstanden.

Die HANSI-Siebert GmbH & Co. KG sei allein berechtigte Inhaberin der Unionsmarke „Bummsinchen", die unter dem 25.08.2016 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum angemeldet und am 12.12.2016 unter dem Aktenzeichen 01577 4953 eingetragen wurde.

Die Unionsmarke „Bummsinchen" sei für die Klassen 20 und 21 eingetragen. Die Marke stehe in Kraft und das Kennzeichen würde von der HANSI-Siebert GmbH & Co. KG seit vielen Jahren benutzt.

Auf der Handelsplattform Amazon würde unberechtigter Weise ein Türstopper mit der Bezeichnung „Bummsinchen" beworben.

Damit verletze der Empfänger der Abmahnung die Markenrechte der Firma HANSI-Siebert GmbH & Co. KG und handele darüber hinaus wettbewerbswidrig, da er über die Herkunft der Türpuffer täusche. „Bummsinchen" sei ein bekanntes Kennzeichen für Türpuffer, so dass automatisch auf die HANSI-Siebert GmbH & Co. KG und den von ihr unter dieser Marke vertriebenen Türpuffer hingewiesen würde.

Insofern fordert die HANSI-Siebert GmbH & Co. KG auf, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung unterzeichnet an deren Bevollmächtigte zurückzusenden. Dabei ist zu beachten, dass die HANSI-Siebert GmbH & Co. KG keinerlei Anspruch auf die unterzeichnete Rücksendung genau der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung hat. Vielmehr handelt es sich bei dieser der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung um einen Vertragsentwurf der HANSI-Siebert GmbH & Co. KG.

Mit dieser Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100 im Gebiet der Europäischen Union, zu unterlassen, ohne Zustimmung der Gläubigerin im geschäftlichen
Verkehr im Zusammenhang mit Türpuffern die Bezeichnung „Bummsinchen" zu benutzen oder benutzen zu lassen, insbesondere unter dieser Bezeichnung derartige Waren anzubieten und zu bewerben bzw. anbieten und bewerben zu lassen.

Weiter wird der Empfänger der Abmahnung zur Auskunft und Rechnungslegung aufgefordert.

Die Kosten der Abmahnung der HANSI-Siebert GmbH & Co. KG werden mit 1.358,86 Euro beziffert.


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