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Abmahnung Frida Kahlo Corporation

Markenrechtliche Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION


Abmahnung Frida Kahlo Corporation

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama City, Panama, vor.

Die Abmahnung wird durch die Kanzlei ZIERHUT IP - IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft ausgesprochen.

Mit der Abmahnung wird die Verletzung der Unionsmarke „Frida Kahlo“ (Registernummer 004413803) beanstandet. Betroffen ist ein Onlinehändler, der eine Tasche im Internet zum Kauf angeboten und dabei die Marke „Frida Kahlo“ verwendet hat.

In der Abmahnung heißt es, dass sich die Frida Kahlo Company der Aufgabe verschrieben habe, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren und ihre Kunst, sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertreibe die Frida Kahlo Corporation Produkte in diversen Segmenten und lege dabei größten Wert auf Qualität und Kreativität. Dies gelte insbesondere für ihre Produkte im Bereich der Bekleidung, sowie für Fotografien, welche Frida Kahlo oder ihre Werke darstellen.

Auch sei die Frida Kahlo Corporation Inhaberin der Marke „Frida Kahlo“, die unter der Nummer 004413803 in das Register des EUIPO eingetragen ist. Die Marke genieße auch in Deutschland ab dem 28.04.2005 Schutzwirkung in den Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 25 und 33 der Nizzaer Klassifikation.

Indem der Empfänger der Abmahnung die Marke „Frida Kahlo“ für Taschen nutze, liege hinsichtlich der Warenklasse 18 Übereinstimmung vor. Diese Benutzung verletze eklatant die Marke „Frida Kahlo“, denn die vom Empfänger der Abmahnung angebotene Ware stamme nicht von der die Frida Kahlo Corporation und sei auch nicht von ihr autorisiert.

Es liege schon unmittelbare Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, zumindest aber Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vor, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da das angegriffene Zeichen („Frida Kahlo“) markenmäßig als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke Schutz genieße, genutzt würde.

Der abgemahnte Onlinehändler wird sodann unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Frida Kahlo Corporation abzugeben.

Zudem wird Auskunft über erzielten Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer sowie Art und Umfang der getätigten Werbung verlangt.

Ebenfalls soll der Abgemahnte seine Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen.

Letztlich wird die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 € verlangt.

Abschließend bietet die Kanzlei ZIERHUT an, die Angelegenheit insgesamt (also auch im Hinblick auf den geltend gemachten Auskunfts- und Schadensersatzanspruch) als erledigt zu betrachten, wenn binnen einer bestimmten Frist neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, Abmahnkosten in Höhe von 2.616,90 € (anstelle von sonst 3.379,50 €) auf dem Konto der Kanzlei ZIERHUT IP gezahlt würden. Hierbei handele es sich um ein einmaliges Entgegenkommen.

Insbesondere mit Blick auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte die Abmahnung mit „Fingerspitzengefühl“ beantwortet werden. Eine solche Erklärung gilt im Falle ihrer Unterzeichnung lebenslänglich und führt zu ganz enormen finanziellen Folgen, sollte in Zukunft gegen sie (auch fahrlässig) verstoßen werden. Es bietet sich deshalb an, bloß solche Erklärungen zurückzureichen, die die Risiken auf ein Minimum beschränken. Zudem ist es für Betroffene im Vorfeld wichtig zu wissen, welche genauen Folgen eine solche Erklärung hat. Selbst wenn eine derartige Abmahnung in der Sache selbst begründet sein sollte, besteht also insbesondere mit Blick auf die Unterlassungserklärung Handlungsbedarf, damit es nicht im Nachhinein noch zu weitaus höheren finanziellen Nachteilen kommt.


UPDATE 22.09.2020: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung zu, die die Kanzlei ZIERHUT IP - IHR ANWALT 24 aus München im Namen der Frida Kahlo Corporation ausspricht.

Dem Empfänger wird auch in dieser Sache eine Markenverletzung in Folge der Nutzung des Zeichens "FRIDA KAHLO" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Textilien/T-Shirts über die Plattform Spreadshirt vorgeworfen.

Unter Fristsetzung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zudem werden auch diesmal weitgehende Annexansprüche (Auskunft, Schadenseratz, Kostenerstattung) geltend gemacht.

Im Übrigen können wir auf unsere obigen Hinweise verweisen.


UPDATE 24.09.2020: Weitere Abmahnung

Auch heute erreicht uns eine markenrechtliche Abmahnung die FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama, vertreten durch die Kanzlei ZIERHUT IP.

Mit dieser Abmahnung wird ebenfalls die Verletzung der Marke "FRIDA KAHLO" durch das Angebot/den Verkauf von Shirts unter Nutzung des Zeichens/Namens "Frida Kahlo" auf der Plattform SPREADSHIRT beanstandet.

Sonstige Besonderheiten weist diese Abmahnung nicht auf.


UPDATE 02.10.2020: Weitere Abmahnung

Uns wird eine weitere Abmahnung der Frida Kahlo Corporation, vertreten durch die Kanzlei ZIERHUT IP, vorgelegt.

Auch diesmal geht es um die Marke FRIDA KAHLO im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Taschen/Reisegepäck über das Internet.



Ihr Ansprechpartner

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