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Abmahnung Firma YADROS

Markenrechtliche Abmahnung der Firma YADROS


Abmahnung der Firma YADROS

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma YADROS aus 25421 Quickborn vor.

In der Abmahnung ist zu lesen, dass die Firma YADROS seit etlichen Jahren im Möbelhandel tätig sei. Ihre Spezialität seine Naturholzmöbel und dabei insbesondere Bettgestelle.

Sie halte in diesem Zusammenhang mehrere deutsche und europaweit geschützte Marken, darunter die geschützte Marke DELTA für Möbel. Diese Marke würde inzwischen auch zur Kennzeichnung von Möbeln von der Firma YADROS genutzt, u.a. auf der Internetpräsenz yadros.de.
Dennoch gebe es immer wieder vereinzelte Wettbewerber, die diese Markenrechte für Möbel missachten würden. Die Firma YADROS habe insoweit bereits verschiedene einstweilige Verfügungen und auch Urteile des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit solchen Sachverhalten erwirkt.

Durch die markenmäßige Verwendung des Begriffes „DELTA“, die mit der eingetragenen Marke der Firma YADROS identisch sei und damit angesichts der ebenfalls identischen Warengruppe „Möbel“ und im Fall DELTA sogar im Bereich „Betten und Zubehör“ eine ganz besonders intensive Verwechslungsgefahr erzeuge, stelle diese Verwendung eine eklatante und unmittelbare Markenverletzung dar.
Insofern stünden der Firma YADROS nach dem Markengesetz umfangreiche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

So soll es der Empfänger der Abmahnung bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100 ab sofort unterlassen, unter der Bezeichnung DELTA Möbel oder Teile davon anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder anbieten und/oder in Verkehr bringen zu lassen sowie umfangreich Auskunft erteilen.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 50.000 EUR beziffert.

Update 06/2017: Weitere Abmahnung der Firma YADROS
Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma YADROS zu. Nach der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll es der Empfänger der Abmahnung bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100.- ab sofort unterlassen, unter der Bezeichnung

DELTA

Möbel oder Teile davon anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder anbieten und/oder in Verkehr bringen zu lassen,

2.
bis spätestens zum____ darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über Handlungen gem. Ziff. 1 durch Vorlage einer verbindlich unterzeichneten Aufstellung, welche

a.)
Namen, Anschriften und Vertretungsverhältnisse der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer des Verletzungsgegenstandes einschließlich der bestellten, erhaltenen und vertriebenen Mengen,

b.)
die Einkaufs- und Verkaufspreise sowie mit dem Verletzungsgegenstand erzielten Nettoumsätze einschließlich des erzielten Gewinns,

c.)
den genauen Umfang der mit dem Vertrieb des Verletzungsgegenstandes verbundenen Werbemaßnahmen enthält. Diese Angaben sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen wie Einkaufrechnungen etc. zu belegen;

3.
der Fa. YADROS, Quickborn, jeden Schaden zu ersetzen, der ihr aus der vorbeschriebenen Verletzungshandlung entstanden ist oder noch entstehen wird,

4.
die mit der Einschaltung des Rechtsanwaltes Olaf E. Wirth, Hamburg, entstandenen Kosten nach RVG und einem Wert in Höhe von EUR 50.000.- zu erstatten.


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