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Abmahnung Dreimaster Modevertrieb GmbH

Markenrechtliche Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH „Schmuddelwedda“


Abmahnung Dreimaster Modevertrieb GmbH

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH, Hamburg, vertreten durch die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung durch Nutzung des mit einem sog. Hashtag versehenen Zeichens „Schmuddelwedda“ („#schmuddelwedda“) bei instagram.

In der Abmahnung heißt es, dass die Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei. Die Bekleidungsstücke würden unter den Zeichen „DREIMASTER" und insbesondere auch „SCHMUDDELWEDDA" angeboten und vertrieben. Die Bezeichnung „SCHMUDDELWEDDA" genieße umfassenden markenrechtlichen Schutz auf der Grundlage der EU-Marke 009885948 „SCHMUDDELWEDDA", die Schutz für u. a. Bekleidungsstücke darunter Jacken in Klasse 25, beanspruche. Die Marke würde seit Jahren mit Millionenumsätzen benutzt und erfreue sich mittlerweile einer hohen Bekanntheit beim angesprochenen Verkehr, so der Wortlaut der Abmahnung.

Weiter wird dem Empfänger der Abmahnung vorgehalten, dass er bei „instagram" im Zusammenhang mit seinem Onlineshop ohne Zustimmung der Dreimaster Modevertrieb GmbH den Hashtag „schmuddelwedda" setzen würde, um Interessenten und Kunden der Produkte der Dreimaster Modevertrieb GmbH auf fremde Markenbekleidung zu lenken, ohne dass dort ,,Schmuddelwedda-Produkte" angeboten würden. Durch das Bewerben von Bekleidung unter Verwendung des Zeichens „SCHMUDDELWEDDA" ohne Zustimmung der Dreimaster Modevertrieb GmbH würde eine Markenverletzung zum Nachteil der Dreimaster Modevertrieb GmbH i.S.d. Art. 9 Abs. 1 lit. a) UMV begangen. Die Dreimaster Modevertrieb GmbH sei nicht dazu bereit, die Verletzung ihrer umfangreich genutzten Markenrechte zu dulden.

Zur Vermeidung der gerichtlichen Durchsetzung der markenrechtlichen Ansprüche wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, das unberechtigte Bewerben von Bekleidungsstücken unter Verwendung der Marke „SCHMUDDELWEDDA" unverzüglich einzustellen und die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Abmahnung sind mehrere Anlagen beigefügt, darunter auch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 04.06.2019, Az. 315 O 176/19), mit der im Wege des einstweiligen Rechtsschutz ein Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH bestätigt worden ist. Das LG Hamburg hat dem Antragsgegner gerichtlich untersagt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH Schuhe unter dem Zeichen „#schmuddelwedda“ zu bewerben, wie auf Instagram gesehen. Den Wert des gerichtlichen Verfahrens hat das Landgericht Hamburg auf 50.000,00 € festgesetzt.

Der Vorgang zeigt, dass das taggen von Waren mit einem Hashtag, das gleichzeitig auch eine Marke darstellt, nicht unbedenklich ist. Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Bei falscher Reaktion drohen angesichts der im Markenrecht hohen Streitwerte sehr schnell weitere Kosten in unangenehmer Höhe. Genauso ist Vorsicht bei der Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen geboten. Derartige Erklärungen wirken harmlos, habe es aber „in sich“, da sie einerseits lebenslang gültig bleiben und andererseits Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro je Verstoß zur Folge haben können.

Bei jedweden Unsicherheiten oder Unklarheiten empfiehlt sich daher, umgehend nach Erhalt einer Abmahnung fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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