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Abmahnung Monster Energy Company

Markenrechtliche Abmahnung der Monster Energy Company


Abmahnung Monster Energy Company

Die den USA ansässige Monster Energy Company spricht über die Kanzlei Bird & Bird eine markenrechtliche Abmahnung aus. Mit dieser Abmahnung lässt die Monster Energy Company die Verwendung des Logos der Monster Energy Company (in Form der drei Kratzspuren) im gewerblichen Bereich beanstanden und sieht darin sowohl eine Ruf- wie auch eine Ausbeutung der Aufmerksamkeit von potentiellen Interessenten. Nach unserer Recherche ist das Zeichen tatsächlich als Marke eingetragen und steht in Kraft.

Nach Angaben in der Abmahnung habe die Monster Energy Company enorme Investitionen getätigt, um sich eine weltweite Bekanntheit und einen Geschäftswert für ihre Marken und Handelsaufmachungen zu erarbeiten. Auch weist die Monster Energy Company unter Nennung von Beispielen darauf hin, dass ihre Marke in Verbindung mit einer Vielzahl von Produkten verwendet bzw. lizenziert würde.

So fordert die Monster Energy Company zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die unserer Einschätzung nach jedoch zu weit gefasst ist. Bei derartigen -mit der Abmahnung bereits mit übersandten- Unterlassungserklärungen ist unserer Erfahrung nach allergrößte Vorsicht geboten. Hier muss insbesondere Beachtung finden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Abmahner zustande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt und der nicht mehr (oder allenfalls unter ganz engen Voraussetzungen) rückgängig gemacht werden kann.

So sieht die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR vor. Weiter soll sich der Abgemahnte zur Auskunftserteilung, zur Anerkennung seiner Schadensersatzpflicht und zur Erstattung der Kosten der Abmahnung verpflichten. Diese Kosten der Abmahnung werden, basierend auf einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 EUR, mit 4.045,41 EUR beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Monster Energy Company erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 06/2021: Weitere Abmahnung der Monster Energy Company
Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Monster Energy Company, 1 Monster Way, Corona, 92879 Kalifornien, USA, durch die Kanzlei Bird&Bird vor.

Gegenstand dieser Abmahnung ist neuerlich die Marke in Form der drei Kratzspuren, die die Monster Energy Company nach eigenen Angaben in Verbindung mit ihrer MONSTER ENERGY® Getränkereihe sowie vielen anderen Produkten und Dienstleistungen benutze. Zusätzlich würde die Monster Energy Company eine wettbewerbsrechtlich geschützte, unterscheidungskräftige Produktaufmachung für ihre Verpackung und Werbeartikel benutzen.

In der Abmahnung ist sodann zu lesen, dass die Monster Energy Company enorme Investitionen getätigt habe, um weltweite Bekanntheit und einen Geschäftswert für ihre Marken und Handelsaufmachungen zu erarbeiten. Die streitgegenständliche Marke und die Monster Handelsaufmachung würden auf Milliarden von Dosen der Energy Drinks genutzt. Zudem würde die streitgegenständliche Marke und die Monster Handelssaufmachung in Verbindung mit umfangreichen Marketingkampagnen verwendet. Die Monster Energy Company habe für die Marke MONSTER über 6,2 Milliarden US-Dollar für Marketing und Werbung ausgegeben.

Die Monster Energy Company verwende bzw. lizensiere die streitgegenständliche Marke in Verbindung mit einer Vielzahl von Produkten, u.a. für Werkzeugkästen, Abdeckungen für Anhängerkupplungen, Nachbildungen von Autos, ferngesteuerte Autos , Motorräder, Autoräder, Grafik-Kits für motorisierte Fahrzeuge, Handschuhe, Aufkleber, Sporthelme, Taschen, Rucksäcke und Kleidung, wobei diese Aufzählung nicht abschließend sei.

Die Monster Energy Company nutzte die streitgegenständliche Marke zudem in Verbindung mit ihren umfangreichen und landesweiten Werbe- und Marketingaktionen. Das Marketing der Monster Energy Company umfasse unter anderem das Sponsoring von Motorsport-Athleten, -Teams und -Veranstaltungen, die landesweit und international live im Fernsehen übertragen würden und bei denen die streitgegenständliche Marke und die Monster Handelsaufmachung im Vordergrund stehe.

Über diese tatsächliche Benutzung hinaus sei die Monster Energy Company Inhaberin verschiedener eingetragener Marken, die das Zeichen MONSTER ENERGY® schützen. Unter diesen Marken befänden sich auch die folgenden, die der Monster Energy Company Schutz in Deutschland gewähren würden:

Europäische Wortmarke EM 6 368 005 „MONSTER ENERGY'', mit Priorität vom 05.11.2007, eingetragen am 09.10.2008;

Europäische Bildmarke EM 12 924 718 mit Priorität vom 30.05.2014, eingetragen am 29.10.2014.

Sodann lässt die Monster Energy Company den Verkauf eines Aufklebers auf der Handelsplattform eBay beanstanden.

Durch die Benutzung der Marken der Monster Energy Company erwecke der Anbieter beim angesprochenen Verkehr den Eindruck, dass die Produkte aus dem Hause der Monster Energy Company stammen würden oder die Benutzung zumindest durch eine Lizenzvereinbarung gedeckt ist. Das sei jedoch nicht der Fall. Da der Empfänger der Abmahnung  die für Sticker geschützten Marken der Monster Energy Company auch für ähnliche Waren benutze, bestünde Verwechslungsgefahr.

Die Kanzlei Bird&Bird fordert daher für die Monster Energy Company zur Unterlassung auf. Der Abmahnung ist eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die unserer Auffassung nach sehr weitreichend ist. So soll sich der Unterzeichner insbesondere zur Auskunftserteilung und zur Schadensersatzpflicht verpflichten und die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 EUR, mithin 3.744,50 EUR erstatten.


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