In seinem Urteil vom 13.06.2007 stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) abschließend fest, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausgleich freier Tage haben, die auf einen Feiertag fallen.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, in dem Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber geklagt hatten, da dieser...