Abmahnung Sascha Häfner, Fa. Benny Bär
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung des Einzelhandelsunternehmens Benny Bär, Inhaber Sascha Häfner, durch die Kanzlei Eigenstetter Heimreich und Partner, Steuerberater, Rechtsanwälte, 90762 Fürth vor.
Herr Sascha Häfner hatte für sein Einzelunternehmen Firma Benny Bär die Marken "Energiebär" und "Energie Bär" nach Angeben in der Abmahnung markenrechtlich schützen lassen. Auf den in der Anlage zur Abmahnung beigefügten Auszug aus dem Markenregister wird sodann Bezug genommen.
Herr Sascha Häfner musste nach Angaben in der Abmahnung feststellen, dass der Empfänger der Abmahnung diverse Produkte mit dem markenrechtlich geschützten Namen "Energiebären" ohne die Zustimmung des Herrn Sascha Häfner und somit
rechtswidrig für seinem Geschäftsbetrieb auf seiner Internetseite anpreisen würde. An diesem Markennamen „Energiebären" und diesen Produkten habe einzig und allein Herr Sascha Häfner die Namens- und Vertriebsrechte.
Würden markenrechtlich geschützte Namen ohne Erlaubnis der Rechteeinhaber benutzt, vervielfältigt bzw. öffentlich gemacht, so stelle dies gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, Abs. 3 und § 15 MarkenG einen Rechtsverstoß dar. Herr Sascha Häfner sei daher berechtigt, von Empfänger der Abmahnung gern. §§ 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4 MarkenG Unterlassung der weiteren Nutzung der Marken zu verlangen.
Weiter lässt Herr Sascha Häfner, Einzelhandelsunternehmens Benny Bär, einen pauschalen Schadensersatz durch die Kanzlei Eigenstetter Heimreich und Partner geltend machen. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:
„Für die unberechtigte Nutzung der Marken haben Sie an unseren Mandanten gern. §§ 14 Abs. 6 und 15 Abs. 5 MarkenG Schadensersatz zu zahlen. Bei dem unbeschränkten Verbreitungsgebiet über das Internet ist von einer fiktiven Lizenzgebühr von 400 € je Verletzungshandlung und Produkt auszugehen. Alle 10 von Ihnen angebotenen Bären können als „Energiebären" erworben werden. Die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft für die rechtswidrige Nutzung der Markenrechte beziffern sich daher auf insgesamt:
4.000,00 € (10 Produkte X 400,00 €) zuzüglich unserer Kosten in Höhe von 1.973,90 € netto; ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 100.000,00 €.“
Ferner macht Herr Sascha Häfner den Anspruch auf Auskunft gem. § 19 MarkenG geltend. Der Empfänger der Abmahnung sei daher verpflichtet, mitzuteilen, welche Produkte und seit wann diese Produkte unter der Bezeichnung „Energiebär" im Rechtsverkehr angeboten würden. Ferner sei der Abgemahnte zur Auskunft verpflichtet, wie viele Abnehmer beliefert wurden sowie sämtliche Verkaufsstellen zu nennen.
Die der Abmahnung des Herrn Herr Sascha Häfner, Einzelhandelsunternehmens Benny Bär, beigefügte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens deutlich zu weit gefasst. Insofern kann nur davon abgeraten werden, die der Abmahnung des Herrn Herr Sascha Häfner beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.