• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was zur Hölle reitet ProSieben: Streaming App „Line Live“ gelauncht

Streaming App „Line Live“ lässt uns sprachlos zurück.


Was zur Hölle reitet ProSieben: Streaming App „Line Live“ gelauncht

ProSiebenSat.1 Digital hat in Zusammenarbeit mit dem Messaging-Dienst Line (LINE Corporation, Tokio) die in Japan bereits weit verbreitete Live Streaming App „Line Live“ in Deutschland gelauncht.

Nach eigene Angaben der ProSiebenSat.1 Digital bediene die neue User Generated Content-App „LINE LIVE“ den Trend der jungen Zielgruppe ab 17 Jahren und älter, ihr Leben in Live-Streams mit der Welt zu teilen und dafür mit so genannten Geschenken (Gift-Items), wie Einhörnern oder Herzen, belohnt zu werden.

Finanziert wird die Plattform über die Geschenke-Vergabe mittels Content-Creators, die so genannte „Coins“ verwenden. Diese wiederum kosten bares Geld. Derzeit teuerster In-App-Kauf sind 8.699 Coins für knapp 100 Euro.

ProSiebenSat.1 Digital beschreibt dies so:

„Die neue Line LIVE-Plattform ist unsere Antwort auf den Live Streaming-Trend weltweit. Im asiatischen Raum verzeichnet Line LIVE bereits enormes Wachstum bei den Nutzerzahlen, im Engagement sowie in der Monetarisierung. Darauf bauen wir auf und bringen diesen Erfolg zunächst nach Deutschland, denn wir glauben an den Markt für User Generated Live Streaming und dessen breite Reichweite in der jungen Zielgruppe. Die Erfahrungen und die Technologie der Line Corporation sind hierfür wichtige Kriterien für den Erfolg der Plattform und wir sind an einer langfristigen Kooperation interessiert.“

Wie funktioniert die „Line Live“?
Das Prinzip von „Line Live“ ist schnell erklärt: Mit ein paar Klicks können über die App Live-Videos vom Smartphone ausgestrahlt oder die Aufnahmen anderer Nutzer angesehen, kommentiert und nach Belieben belohnt werden. So kann dem Streamer ein virtuelles Geschenk in Form eines Emojis gesandt werden, die mit „Line Live“-Coins bezahlt werden können. 8.699 Coins kosten derzeit 99,99 Euro. Das momentan teuerste Emoji, eine Katzen-Emoji, das einen Regenbogen auskotzt, ist für 26.000 „Line Live“-Coins, somit knapp 300 Euro zu erwerben.

Zuschauen kann jeder, der die App ebenfalls installiert hat. In der aktuellen Android-App sogar ohne Registrierung. Bei der IOS-App ist lediglich die Anmeldung über einen Google+ oder Facebook-Konto erforderlich.

Wir sind fassungslos! Kinder die sich in privaten Räumen anonymen Nutzern präsentieren.
Entgegen der schwülstigen Ankündigung der ProSiebenSat.1 Digital dürften die meisten Streamer deutlich unter 17 Jahre alt sein. Gestreamt wird zumeist live aus dem Kinderzimmer. Mädchen, die gerade mal 13 Jahre alt sein dürften, lackieren sich die Fingernägel, geben Schminktipps oder berichten einfach nur von ihrem Tag. Ein Junge, der kaum über das Grundschulalter hinaus sein dürfte, filmt sich auf seinem Bett liegend – wohl immer in der vermeintlichen Hoffnung ein großer Internetstar zu werden.

Line Live 1

Angenehmer Nebeneffekt ist, dass sich mit diesen Streams auch Geld über die digitalen Geschenke verdienen lässt, die dann wiederum ab einer gewissen „Erfahrungsstufe“ in bares Geld getauscht werden können.

Der Anreiz, hier vielleicht seine eigenen Prinzipien über Bord zu werfen und auf der Jagd nach derartigen Zuwendungen mit seinen Streams immer noch einen Schritt weiter zu gehen, dürfte nicht allzu weit entfernt liegen.  Insbesondere dann, wenn jeder Zuschauer über den Text-Chat mit dem Streamer völlig anonym interagieren und somit das „Drehbuch“ -zumindest teilweise- mitbestimmen kann.

Wie derartige Streams aus dem Ruder laufen können, hatten wir bereits in unserem Beitrag zu YOUNOW verdeutlicht. Neben nahezu unbegrenzten Möglichkeiten des Cybermobbing wurde hier ein Eldorado für Pädophile geschaffen, bei dem die Pornoindustrie nebenan „streamt“. Für jeden einsehbar, auch die Minderjährigen.

Was zur Hölle reitet ProSiebenSat.1 Digital nunmehr eine ähnliche App auf den Markt zu werfen, die ebenfalls nach allen Seiten offen ist?
Überwacht jemand die Chats? Kontrolliert jemand, was gesendet wird? Gibt es Alterskontrollen bei Streamern und Zuschauern? Dazu gibt ProSiebenSat.1 Digital lediglich an, dass der Chat durchgehend überwacht werde. Dies dürfte jedoch nicht ansatzweise umsetzbar sein. Nähe Angaben hierzu sucht man bei ProSiebenSat.1 Digital vergeblich.

Daneben drohen den Streamern noch weitere Gefahren wie z.B. Abmahnungen wegen Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen. Rein theoretisch denkbar ist zudem, dass die Gema auf den Streamer zukommt, wie wir bereits in unserem Beitrag „Exhibitionisten im Kinderzimmer“ ausführlich beschrieben haben (siehe Link oben).

Ungeachtet dessen, sollte sich der Streamer bewusst sein, dass er der LINE Corp. eine unwiderrufliche, zeitlich unbeschrankte, weltweite, einfache und kostenfreie Lizenz zur Nutzung, Änderung, Verbindung mit anderen Inhalten, Ausstrahlung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Übermittlung und Verbreitung in allen Medien und in allen Formaten an seinem Stream erteilt, wie aus den aktuellen Nutzungsbedingungen (Version von 14. August 2017) hervorgeht. In diesen Nutzungsbedingungen heißt es hierzu wörtlich:

„9.5 Die Nutzer behalten sämtliche Rechte an ihren übermittelten Inhalten. Durch das Hochladen oder Übermitteln der Inhalte an die Gesellschaft räumt der Nutzer (i) der Gesellschaft eine unwiderrufliche, zeitlich unbeschrankte, weltweite, einfache und kostenfreie Lizenz (mit dem Recht, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen) zur Nutzung, Änderung, Verbindung mit anderen Inhalten, Ausstrahlung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Übermittlung und Verbreitung in allen Medien und in allen Formaten für folgende Zwecke ein: a) Zurverfügungstellung und Betrieb der Dienste oder ähnlicher Dienste oder mit den Diensten in Zusammenhang stehende Dienste; b) Marketing, Werbung, Promotion, und c) in angemessenem Umfang andere notwendige im Zusammenhang mit dem vorstehenden Zwecken stehenden Zwecke; (ii) der Nutzer gewährleistet, dass die Nutzung des übermittelten Inhalts durch die Gesellschaft nicht die Rechte Dritter (einschließlich gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) für die Nutzung entsprechend den Vorgaben nach diesen Nutzungsbedingungen verletzt.“

Ob sich Minderjährige dieser möglichen Konsequenzen und Risiken bewusst sind, mag ich zu bezweifeln, sodass auch hier das Elternhaus zum Schutze der Kinder dringend gefordert ist.

Was ProSiebenSat.1 Digital jedoch reitet, an derartigen Apps mitzuwirken und diese regelrecht zu pushen kann diesseits nicht ansatzweise nachvollzogen werden. Wir können uns das nur so erklären, dass ein deutscher Medienkonzern auf die Sehnsüchte Heranwachsender setzt, um diese mit einer altersgerechten Onlinepräsenz durch In-App-Transaktionen zu melken. Koste was es wolle.


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland