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Bilder-Upload-Funktion von Flickr verletzt Patent

LG München I, Urteil vom 21.04.2016, Az. 7 O 16945/15


Bilder-Upload-Funktion von Flickr verletzt Patent

Das Landgericht München muss sich mit einem Patentstreit zwischen der TLI Communications und dem Fotodienst Flickr von Yahoo auseinandersetzen. Laut Unterlassungsurteil ist Yahoo verpflichtet, die Uploadfunktion für seine mobilen Dienstleistungen auszuschalten. Klägerin ist die TLI Communications, eine Tochtergesellschaft des Patentverwerters Marathon aus den USA.

Flickr ist eine Tochtergesellschaft von Yahoo, die die Nutzer der Fotoplattform als Opfer eines Patent-Missbrauchs sieht. Mit diesem Fotodienst können die Nutzer Fotos sammeln, hochladen und an virtuelle Pinnwände heften. Auch viele Fotografen nutzen diesen Fotodienst und stellen ihre Bilder unter der Creative-Commons-Lizenz ein, damit Schüler, Blogger, Wissenschaftler und Privatpersonen diese kostenfrei nutzen können. Die Fotos werden lediglich mit einem Urhebernachweis versehen. Die Fotografen wollen damit den Community-Gedanken stützen.

Nach dem Unterlassungsurteil des LG München ist Yahoo verpflichtet, seinen Fotodienst hinsichtlich Apps für Tablets und Smartphones einzustellen. Die Uploadfunktion ist nur noch vom Desktop aus möglich. Geklagt hatte die TLI, ein Tochterunternehmen des US-amerikanischen Patentverwerters Marathon aus dem entsprechenden US-Patent, indem es um „ein Kommunikationssystem und Verfahren zur Aufnahme und Verwaltung digitaler Bilder“ geht. Yahoo sieht einen Patentmissbrauch der Klägerin, um Dienstleister gezielt zu behindern, da auch andere große amerikanische Unternehmen Ziel entsprechender Klagen aus dem streitgegenständlichen Patent geworden sind. Yahoo weist darauf hin, dass TLI die von ihr gehaltenen Patente nicht in Produkte umsetzt, sondern diese lediglich dazu verwendet, um Klageverfahren gegen Mitbewerber zu führen. Diese “leeren“ Patente werden als „Patent-Troll“ bezeichnet. Yahoo stuft das angeführte Patent als ungültig ein.

Wie das vorliegende Unterlassungsurteil zeigt, ist die Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil (DE 19624128) des Patents EP 814 611 B1 in der Sache vorläufig erfolglos geblieben, denn diese wird erst im November 2016 vor dem BGH verhandelt. Das LG München sieht in dieser Tatsache jedoch keinen Grund, das Verfahren auszusetzen und den Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch der Klägerin gegen den beklagten Fotodienst zu verneinen. Über einen längeren Zeitraum hatte Flickr es versäumt, auf das Ergebnis des Unterlassungsurteils hinzuweisen, denn auf den ersten Blick schien der Fotodienst nach wie vor zu funktionieren. Nach dem Upload wurden die Fotos dem eigenen Fotostream jedoch nicht hinzugefügt. Das war insbesondere für die Nutzer ärgerlich, die von dem vorliegenden Rechtsstreit bisher keine Kenntnis hatten. Mittlerweile hat Fickr dieses Versäumnis jedoch behoben, und weist seine Nutzer darauf hin, dass das Hochladen von Fotos derzeit aufgrund des Klageverfahrens nicht möglich sei.

TLI führt zudem weitere Rechtsstreitigkeiten mit den Unternehmen Box.com (UK), Box Inc., Pinterest, Google, Twitter, Instagram und Tumblr. Klagen gegen Apple und Facebook endeten mit einem außergerichtlichen Vergleich. Auch die weiteren beklagten Unternehmen einigten sich mit der Klägerin. Zurzeit sind nur noch die Klageverfahren gegen Tumblr und Box.com bei Gericht anhängig. Rechtsexperten vermuten, dass es auch mit dem Fotodienst Flickr zu einem derartigen Vergleich kommen wird.

Das Unterlassungsurteil des LG München reiht sich ein in die großen Verwerter-KIagen der TLI gegen Mobilfunk- und IT-Unternehmen in Deutschland. Die Patentverwerter sind mit ihren Klageverfahren auffällig erfolgreich. Diese Rechtsstreitigkeiten sind jedoch nicht nur für die beklagten Fotodienste und sozialen Netzwerke von Belang, sondern für die Branche insgesamt, da nicht nur TLI, sondern auch andere Patentverwerter in der Sache erfolgreich aus Patenten gegen andere Unternehmen vorgehen. Die Saint Lawrence Communications klagte erfolgreich gegen HTC und Vodafone in Düsseldorf hinsichtlich der Berechnung sogenannter FRAND-Lizenzen. Auch diesen Rechtsstreit begleitet die Branche aufmerksam und erwartet mit Spannung das Urteil.

LG München I, Urteil vom 21.04.2016, Az. 7 O 16945/15 2.05.2016, Az. 12 O 18874/15


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