Kanzlei Schmidt verschickt Fake-Porno-Abmahnungen für abbywinters.com BV
Wieder einmal müssen wir vor einer altbekannten Betrugsmache warnen. Diesmal verschickt eine angebliche Kanzlei Schmidt urheberrechtliche Abmahnungen, die ebenso angeblich im Auftrag der abbywinters.com BV, Spui 10, Amsterdam, NH 1012WZ, ausgesprochen werden. Allerdings muss man dieser Fake-Abmahnwelle zugestehen, dass sie sehr professionell aufgemacht ist. Es handelt sich wohl um den besten Abmahn-Fake den wir je gesehen haben.
Offensichtlich wurde hierfür eine durchaus seriös wirkende Webseite gestaltet. Ein Anruf bei der Kanzlei Schmidt führt jedoch auch bei zahlreichen Versuchen in eine Warteschleife, die dann abrupt die Leitung trennt.
Inhaltlich wird in den Abmahnungen der Kanzlei Schmidt den Empfängern vorgeworfen, den Pornofilm „Girl & Girl Pee Marigold & Christiana“ des niederländischen Unternehmens abbywinters.com BV illegal heruntergeladen zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die der Abmahnung der Kanzlei Schmidt bereits beigefügt ist sowie die Zahlung von 950 EUR.
Die Abmahnung wollen wir nachstehend einmal wiedergeben:
Die Domain der angeblichen Kanzlei ist auf folgende Person registriert:
Die letzte Aktualisierung erfolgte am 13.09.2016.
Auffällig an der Abmahnung ist:
- Keiner der auf der Abmahnung genannten Rechtsanwälte ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
- In der Abmahnung wir keine IP-Adresse genannt, über die der angebliche Verstoß stattgefunden haben soll.
- Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung beträgt lediglich einen Tag.
- Unter der Adresse Kurfürstendammen 234, 10719 Berlin, findet sich tatsächlich eine Anwaltskanzlei. Einen Rechtsanwalt Jörg Schmidt gibt es dort jedoch nicht.
- Die bei der Denic hinterlegte Telefonnummer führt ins Leere.
- Das Bild des angeblichen Anwalts auf der Homepage stammt von shutterstock.com.
Zwischenzeitlich warnt auch die Rechtsanwaltskammer Berlin vor diesem Betrugsversuch.
Bei dem ganzen Aufwand, der bei dieser Fake-Abmahnung betrieben wurde, bleibt offen, wie denn die Zahlung der 950 EUR erfolgen soll. Offensichtlich haben die Verfasser vergessen, irgendwelche Zahlungsdetails in ihr Fake-Schreiben einzubauen.
Wir können uns daher nur dem Ratschlag der Rechtsanwaltskammer Berlin anschließen:
„Sollten Sie eine Abmahnung der vorgenannten Kanzlei erhalten haben, empfehlen wir, dass Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin wenden.“
Leisten Sie keine Zahlung! Unterschreiben Sie nichts!