Abmahnung Sekiguchi Co. Ltd.
Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sekiguchi Co., Ltd., Nishi-Shinkoiwa, 5-chome, 2-11, Katsushikaku, 24-8552 Tokyo, Japan, durch die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Fareds zu.
Nach Angaben in der Abmahnung sei die Sekiguchi Co. als Unternehmen im Bereich des Vertriebs der berühmten Monchhichi- Puppen und entsprechenden Accessoires, z.B. Schlüsselanhänger, tätig. Die Produkte der Sekiguchi Co. würden in Deutschland über verschiedene Retail-Stores angeboten und vertrieben, darunter Plattformen wie eBay oder Amazon.
Im Rahmen dieser Tätigkeit habe die Sekiguchi Co. Festgestellt, dass ein Mitbewerber gegen zwingende rechtliche Vorgaben verstoßen würde.
Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (im Folgenden: ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) sei die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen durch die Europäische Kommission vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regele, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Diese Verpflichtung zur Einstellung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform gelte auch für Online Auktionsplattformen wie Ebay (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25.01 .2017 - 9 W 426/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18).
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben seien als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu werten. Die festgestellten Verstöße würden ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3 Abs. 2, 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 begründen.
Insofern fordert die Sekiguchi Co. zur Unterlassung auf. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt. Hiernach soll es der Empfänger der Abmahnung unterlassen, in dem eigenen Onlineangebot Produktangebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, die keinen für Verbraucher leicht zugänglichen und anklickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Sekiguchi Co. bzw. von der FAREDS Rechtsanwälten erhalten haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats an.
UPDATE 04/2020: Weitere Abmahnungen
Uns gehen weitere Abmahnungen der Sekiguchi Co. Ltd., vertreten durch die FAREDS Rechtsanwälte, zu. Inhalt auch dieser Abmahnungen ist der immergleiche Vorwurf in Bezug auf das Vorhalten eines leicht zugänglichen Links zur OS-Plattform auf der entsprechenden Webseite des Empfängers der Abmahnung.
UPDATE 25.05.2020: Weitere Abmahnungen
Auch über das zurückliegende Wochenende haben uns mehrere Abmahnungen erreicht, die der Hamburger Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, im Namen der Sekiguchi Co., Ltd., Nishi-Shinkoiwa 5-chome, 2-11, Katsushikaku, 24-8552 Tokyo, Japan, gegenüber eBay-Händlern ausspricht.
Auch diesmal geht es standardisiert und textbausteinartig um den fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform.
Der jeweilige Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Sekiguchi Co. Ltd. abgeben. Zudem fordert Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer jeweils Abmahnkostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €, sodass 887,02 € an die Kanzlei der FAREDS Rechtsanwälte zu zahlen seien.
Abgemahnte Onlinehändler sollten dringend die sich bietenden Verteidigungschancen nutzen und keinesfalls die geforderten Unterlassungserklärungen leichtfertig unterschreiben oder Zahlungen leisten.
Weil gerade mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen ganz erhebliche Risiken einhergehen, lohnt es sich, die Verteidigungsmöglichkeiten im Vorfeld abzuklären.
Auch wir stehen Ihnen natürlich gern u.a. für kostenlose Orientierungstelefonate zur Verfügung.