Abmahnung T. & D. Versand GbR
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der T. & D. Versand GbR - Anton Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR, Sudetenstr. 51, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch ihre Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, vor.
Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft, Hamburg, ausgesprochen.
Die FAREDS Rechtsanwälte sind in den vergangenen Wochen durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für Herrn Harald Durstewitz in Erscheinung getreten, die den Verdacht des Rechtsmissbrauchs nach sich gezogen haben (wir berichteten).
Neben seiner Geschäftsführerstellung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer auch für die Hamburger Kanzlei Rose & Partner, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, als Anwalt tätig.
In seiner Abmahnung für die T. & D. Versand GbR behauptet Rechtsanwalt Dr. Fleischer, dass seine Mandantin als Unternehmen im Bereich des Online-Vertriebs von Kopierern, Druckern und Druckerzubehör (Patronen, Toner etc.) auf der Onlineplattform Ebay tätig sei. Auch der Empfänger der Abmahnung biete über seinen Ebay-Onlineshop den Kauf von Produkten im Segment Drucker oder Druckerzubehör an und stehe daher zur abmahnenden T. & D. Versand GbR im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.
Nunmehr will die T. & D. Versand GbR, vertreten durch ihre Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, festgestellt haben, dass der abgemahnte eBay-Händler gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.
Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online¬Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (im Folgenden: ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) sei die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS¬Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen durch die Europäische Kommission vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regele, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Diese Verpflichtung zur Einstellung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform gelte auch für Online-Auktionsplattformen wie Ebay, so Rechtsanwalt Dr. Fleischer wörtlich. Obige Ausführungen seien als Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu werten. Die festgestellten Verstöße begründen ein wettbewerbswidriges Verhalten nach § 3 Abs. 2, 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013.
Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der T. & D. Versand GbR abgeben.
Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 10.000,00 € an die FAREDS Rechtsanwälte gezahlt werden.
Betroffene sollten die Abmahnung dringend kritisch prüfen lassen, da zahlreiche Fragen zu klären sind. Auch wir bieten Ihnen gern Unterstützung an, so bspw. im Rahmen eines zunächst kostenlosen und für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats.
UPDATE 02.09.2019: Weitere Abmahnung(en)
In den vergangenen Wochen sind uns mehrere Abmahnungen übersandt worden, die die Kanzlei FAREDS im Namen der Firma T. & D. Versand, Kaufbeuren, ausgesprochen hat. Abgemahnt werden mehr oder minder stets dieselben wettbewerbsrechtliche "Standardverstöße" im Zusammenhang mit eBay-Angeboten. So werden bspw. neben fehlerhaften Hinweisen auf die OS-Plattform auch unzureichende Widerrufsbelehrungen, fehlende Muster-Widerrufsformulare, mangelnde Informationen der Verbraucher über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, die fehlende Information über die Vertragstextspeicherung durch den Unternehmer oder über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen abgemahnt.
Natürlich sollen jedesmal strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Gunsten der Firma T&D Versand abgegeben und Abmahnkosten an die Kanzlei FAREDS gezahlt werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von T & D Versand bzw. den FAREDS Rechtsanwälten bekommen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
UPDATE 03.09.2019: Weitere Abmahnung
Auch heute erreichte uns mal wieder eine Abmahnung, die die angestellte Rechtsanwältin Sophia Teresa Dretzki von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, gegenüber einem Onlinehändler ausspricht. Rechtsanwältin Dretzki unterhält zudem die Rechtsanwaltskanzlei Dretzki, Colonnaden 5, 20354 Hamburg.
Abgemahnt wird diesmal eine angeblich fehlerhafte Garantiewerbung bei eBay ("Herstellergarantie: 2 Jahre").
Nach § 479 BGB müsse eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein und den Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte enthalten und dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Außerdem müsse der genaue Inhalt der Garantie ersichtlich sein sowie alle wesentlichen Angaben, die für deren Geltendmachung erforderlich sind. Diese Hinweispflichten müssen in einem Angebot bei Ebay direkt vorgehalten werden. Eine spätere Übersendung der Garantiebedingungen an den Verbraucher genüge nicht, da Verbraucher bereits bei Abgabe einer Willenserklärung über all diese Informationen verfügen müssen, so die abmahnende Anwältin Teresa Dretzki zur Begründung der Abmahnung. Indem mit einer Garantie geworben und diese lediglich dahingehend näher erläutert würde, dass die Garantie für einen Zeitraum von 2 Jahren bestehe, ohne dabei die Garantiebedingungen in transparenter und verständlicher Weise anzugeben, verstoße der Empfänger der Abmahnung gegen vorvertragliche Informationspflichten. Denn es bleibe unklar, was Inhalt der Garantie ist und ab wann sich der Zeitraum berechnet.
Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Anton Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR, Sudetenstr. 51, 87600 Kaufbeuren, abgeben.
Zudem fordert die Hamburger Rechtsanwältin Teresa Dretzki zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € auf. Der abgemahnte Onlinehändler soll demnach 887,02 € auf dem Konto der Kanzlei FAREDS zur Einzahlung bringen.
Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass Rechtsanwältin Dretzki eine Frist von nicht einmal 3 Tagen zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt. Die Frist zur Zahlung beträgt (immerhin) eine knappe Woche.
Die zahlreichen Abmahnungen, die die abmahnenden Anwälte Dr. Bernd Fleischer und Teresa Sophia Dretzki für die Firma T. & D. Versand GbR aussprechen, erscheinen mittlerweile in einem ganz besonderen Licht. Wir werden dem nachgehen und weiter berichten...
UPDATE 10.09.2019: Negative Feststellungsklage anerkannt
In einer von uns für einen Mandanten geführten Abmahnangelegenheit haben wir eine sog. negative Feststellungsklage gegen die Firma T. & D. Versand GbR - Anton Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR, Sudetenstr. 51, 87600 Kaufbeuren, erhoben.
Im Mai 2019 ist unser Mandant von der Firma T. & D. Versand GbR, vertreten durch die Kanzlei FAREDS, wegen des Vorwurfs eines unzureichenden Hinweises auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots abgemahnt worden. Mit der negativen Feststellungsklage sollte das zuständige Landgericht nun über die Unbegründetheit der Abmahnung entscheiden.
Nachdem Rechtsanwältin Sophia Teresa Dretzki von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zunächst noch für die Firma T. & D. Versand GbR beantragt hat, die Klage unseres Mandanten abzuweisen, und eine umfassende Klageerwiderung für T & D Versand vorgelegt hat, haben wir mit weiterem Schriftsatz auch zum Verdacht des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) vorgetragen.
Bloß einen Tag später hat Rechtsanwältin Teresa Dretzki dann ein Anerkenntnis im Namen der Firma T. & D. Versand GbR abgegeben und damit eingeräumt, dass die ursprüngliche Abmahnung gegenüber unserem Mandanten weder einen Unterlassungsanspruch noch einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten begründet.
UPDATE 10.09.2019: Anspruchsverzicht nach Vorwurf des Rechtsmissbrauchs
In einer weiteren Abmahnangelegenheit haben wir die Hamburger Abmahnkanzlei FAREDS erstmals mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG konfrontiert.
Auf diesen Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung hat die abmahnende Anwältin Teresa Dretzki dann erklärt, dass der Firma T. & D. Versand GbR - Anton Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR nicht an einer Eskalation gelegen sei, sodass sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz im Namen der Firma T & D Versand erkläre, dass auf die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche verzichtet würde.
UPDATE 19.09.2019: Weitere Abmahnungen
Heute erreichen uns gleich mehrere Abmahnungen, die Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS im Namen der Firma T. &. D. Versand Thorsten Hastreiter und Denis Raus GbR ausspricht. Die Abmahnungen datieren allesamt auf den 17.09.2019, sodass man den Eindruck eines regelrechten Abmahnschwungs bekommen muss.
Standardisiert wird jeweils der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen von eBay-Angeboten abgemahnt.
Neben strafbewehrten Unterlassungserklärungen werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von jeweils 10.000,00 € gefordert.
Die Chancen für die abgemahnten eBay-Händler stehen jedoch insgesamt gut, sich mit Erfolg gegen die Abmahnungen zu verteidigen.
UPDATE 24.09.2019: Weitere Serienbrief-Abmahnungen (jeweils vom 17.09.2019)
Wahnsinn. Auch in dieser Woche erreichen uns noch Abmahnungen vom 17.09.2019, die Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von den FAREDS Rechtsanwälten serienbriefartig im Namen der Firma T & D Versand GbR ausspricht. Textbausteinartig wird jeweils ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform beanstandet. Auch die Forderungen nach Unterlassungserklärungen und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € sind stets identisch.
Damit erhärtet sich der Verdacht des Rechtsmissbrauchs, der letztlich zu Gunster aller (!) Abgemahnten dazu führen kann, dass die Massenabmahnungen unzulässig sind, auch wenn der eigentliche Abmahnvorwurf berechtigt sein mag.
Wir werden das weiter beobachten...
UPDATE 18.10.2019: Weitere Abmahnung
Erneut wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung übersandt, die Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS im Namen der Firma T. & D. Versand GbR ausspricht.
Die Abmahnung datiert auf den 17.10.2019.
Vorwurf der Abmahnung ist auch hier ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform. Es wird neben einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (= 887,02 €) gefordert.
Schon aufgrund der zahlreichen Indizien, die für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie sprechen, sehen wir nach wie vor sehr (!) guten Chancen, sich erfolgreich verteidigen zu können.
UPDATE 18.11.2019: Neue Abmahnwelle?
Uns erreichen heute erneut mehrere (!) Abmahnungen, die die Kanzlei FAREDS im Namen der T. & D. Versand GbR ausspricht. Diese Abmahnungen sind allesamt unterzeichnet von der Hamburger Rechtsanwältin Teresa Dretzki.
Die Abmahnungen datieren auf den 14.11.2019.
Aufgrund diverser angeblicher Wettbewerbsverstöße behauptet Abmahnanwältin Teresa Dretzki wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche zu Gunsten der Firma T. & D. Versand GbR. Zudem sollen Abmahnkosten aus Streitwerten von 10.000,00 € bzw. 30.000,00 € an die Kanzlei FAREDS überwiesen werden.
Betroffene Onlinehändler können sich gern zunächst im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats melden. Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnungen bieten jedenfalls nach wie vor sehr (!) hohe Erfolgsaussichten zu Gunsten der Abmahnopfer.
UPDATE 22.11.2019: Vertragsstrafe von 3.000 € gefordert ! ! !
In einem aktuellen Fall macht die Kanzlei FAREDS eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € gegenüber einem eBay-Händler geltend. Der betroffene eBay-Händler hatte Mitte 2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma T. & D. Versand GbR abgegeben und sich darin dazu verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform leicht zugänglich und anklickbar vorzuhalten. Hiergegen soll verstoßen worden sein, sodass nun und eine Vertragsstrafe von 3.000,00 € gezahlt werden soll. Zusätzlich werden erneute Anwaltskosten an die Kanzlei FAREDS von 887,02 € gefordert.
Der Fall zeigt (leider), wie wichtig eine sorgfältige und taktisch sinnvolle Reaktion auf die Abmahnung ist. Wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, besteht die Gefahr, dass sich die Abmahner schon wenige Monate später erneut melden und Vertragsstrafen in Höhe mehrerer tausend Euro verlangen. Dies kann und sollte vermieden werden, indem man alle Möglichkeiten und Verteidigungschancen sofort nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich prüfen lässt.
Ebenfalls bestehen durchaus auch jetzt noch Chancen, die abgebgebene Unterlassungserklärung wieder "zurückzuholen". Betroffene könnten von dieser Option Gebrauch machen. Eine Beratung lohnt sich also auch dann, wenn in der Vergangenheit vielleicht leichtfertig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben wurde.
UPDATE 27.01.2020: Weitere Abmahnungen
Auch im neuen Jahr mahnt Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS munter weiter für die Firma T. &. D. Versand Thorsten Hastreiter und Denis Raus GbR aus Kaufbeuren ab.
Uns gehen mehrere Abmahnungen zu, die allesamt auf den 21.01.2020 datieren.
Wie gehabt, werden eBay-Verkäufer wegen des Vorwurfs wettbewerbswidriger und damit unlauterer Handlungen abgemahnt. Beanstandet werden bspw. unzureichende Hinweise bzw. fehlende Verlinkungen auf die OS-Plattform oder widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist ("30 Tage" und "ein Monat").
Betroffene sollten sich dringend gegen die Abmahnungen wehren.
UPDATE 21.02.2020: Weitere Abmahnungen
Auch in dieser Woche sind uns wieder vermehrt Abmahnungen der Kanzlei FAREDS im Namen der T. & D. Versand GbR zugegangen. Die Abmahnungen datieren vornehmlich auf den 17.02.2020. Im überwiegenden Teil der uns vorliegenden Fälle wird erneut der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform serienbriefartig durch Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer abgemahnt. Allerdings wird teilweise auch das Fehlen weitergehender Informationspflichten in eBay-Angeboten gerügt.
Nachdem den Unterlassungserklärungen werden natürlich auch Kostenerstattungsansprüche gefordert. In einem Spitzfall setzt Anwalt Dr. Fleischer den Gegensatzwert sogar auf 50.000,00 € (!) fest.
An den Abmahnungen fällt weiter auf, dass Rechtsanwältin Sophia Teresa Dretzki nicht mehr auf dem Briefkopf der Kanzlei FAREDS genannt wird. Dafür hat sich nun Rechtsanwalt Christoph Rapatz von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Abmahnanwalt Dr. Bern Fleischer, anstellen lassen.
Mit den uns vorliegenden Informationen und Beweismöglichkeiten sehen wir sehr gute Verteidigungschancen gegen die Abmahnungen und zwar auch dann, wenn sie inhaltlich begründet sein sollten.
Betroffene können sich gern im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungstelefonats melden.
UPDATE 21.04.2020: Weitere Abmahnungen
Und wieder pünktlich zur Monatsmitte erreichen uns erneut mehrere Schreiben, mit denen der Hambuger Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer im Namen der Firma T. &. D. Versand Gbr Thorsten Hastreiter und Denis Raus wettbewerbsrechtlich gegen eBay-Händler vorgeht.
Die Abmahnungen datieren diesmal auf den 17.04.2020.
Wie gehabt, werden fehlerhafte Hinweise auf die OS-Plattform und sonstige unvollständige Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr abgemahnt.
Gefordert werden natürlich auch diesmal strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Gunsten der T + D Versand GbR. Die weiter geforderten Abmahnkosten bewegen sich bei Streitwerten zwischen 10.000,00 € und 30.000,00 € auf Beträge zwischen 887,02 € und 1.358,86 €.
Die Abmahnungen dürften rechtsmissbräuchlich sein und den abgemahnten eBay-Händlern damit sehr gute Verteidigungschancen bieten.
UPDATE 05.05.2020: Weitere Abmahnung (Urheberrecht)
Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma T & D Versand GbR zu. Soweit die Firma T. & D. Versand GbR - zumindest in unserer Kanzlei - nur für ihre zahlreichen Wettbewerbsabmahnungen traurige Bekanntheit erlangt hat, lässt sie diesmal eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen.
Bei diesem urheberrechtlichen Vorgang lässt sich die Firma T&D Versand von Rechtsanwalt Alexander Wagner von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen (kanzlei.biz) aus Augsburg vertreten.
Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, weil er ein Produktfoto genutzt habe, an dem die T & D Versand GbR die ausschließlichen Nutzungsrechte/Verwertungsrechte habe.
Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem sollen Abmahnkosten in Höhe von 201,71 € auf dem Kanzleikonto der Rechtsanwälte Hild & Kollegen zum Ausgleich gebracht werden. Darüber hinaus wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe weiterer 220,00 € gefordert. Letztlich soll der Abgemahnte Auskunft über die Verletzungshandlung erteilen.
UPDATE 14.05.2020: Weitere Abmahnung (Urheberrecht)
Erneut erreicht uns eine urheberrechtliche Abmahnung, die Rechtsanwalt Alexander Wagner von der Augsburger Anwaltskanzlei Hild & Kollegen für die Firma T&D Versand GbR Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren, ausspricht.
Gegenstand der Abmahnung ist auch diesmal ein Produktfoto, an dem die Firma T. & D. Versand GbR die Urheberrechte habe.
Es werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Konkret wird (zunächst) ein Lizenzschadenseratz von 291,00 € gefordert. Um den endgültigen Schadensersatz bestimmen zu können, soll der Empfänger der Abmahnung jedoch Auskunft erteilen.
Zudem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und es werden Abmahnkosten in Höhe von 887,03 € (brutto) aus einem Gegenstandswert von 9.100,00 € gefordert.
UPDATE 22.05.2020: Erneute Vertragsstrafenforderung (3.000,00 € wegen OS-Link)
Wieder erreicht uns ein Fall, indem Abmahnanwalt Dr. Bern Fleischer von der Kanzlei FAREDS eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € im Namen der T. & D. Versand GbR gegenüber einem eBay-Händler geltend macht.
Aufgrund der vorherigen Abmahnung hat der betroffene eBay-Händler Ende März 2020 (leider) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der T. &. D. Torsten Hastreiter und Dennis Rau Versand GbR abgegeben.
Keine zwei Monate (!) später wird der eBay-Händler erneut durch Rechtsanwalt Dr. Fleischer angeschrieben. Ihm wird vorgehalten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben zu haben, und sich dazu verpflichtet zu haben, "es zu unterlassen, in dem eigenen Onlineangebot Produktangebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, die keinen für Verbraucher leicht zugänglichen und anklickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.".
Hintergrund der Vertragsstrafenforderung ist nun, dass die Herrschaften Hastreiter und Rau im Zusammenwirken mit Anwalt Dr. Fleischer haben feststellen "müssen", dass der zuvor abgemahnte Händler "weiterhin auf ebay Produkte anbiete, ohne einen anklickbaren OS-Link vorzuhalten". Also ist zwar der Hinweis auf die Internetadresse der OS-Plattform (also die sog. URL) eingefügt worden - der Abgemahnte hat lediglich vergessen diese auch anklickbar zu verlinken und soll hierfür nun 3.000,00 € zahlen.
Um diese Forderung zu legitimieren, erklärt Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer dem betroffenen Händler weiter: "Es bestand ein angemessener zeitlicher Rahmen (fast 2 Monate), in dem Sie eine entsprechende Korrektur der Online-Inhalte hätten vornehmen können, was nachweislich nicht geschehen ist. Dementsprechend greift nunmehr das Vertragsstrafeversprechen, das hiermit geltend gemacht wird." - wir sind sprachlos.
Der Fall zeigt damit trauriger Weise einmal mehr, dass die Gefahren solcher Abmahnungen nicht unterschätzt werden dürfen. Insbesondere sollten strafbewehrte Unterlassungserklärungen nicht leichtfertig unterschrieben werden. Auch wenn solche Erklärungen harmlos auswirken, können sie in Zukunft ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Daher lohnt es sich - im wahrsten Sinne des Wortes - sofort mit Erhalt einer Abmahnung fachkundige Hilfe hinzuziehen. Derartige Folgen lassen sich nämlich, gerade bei Abmahnungen der T. & D. Versand GbR, von vornherein vermeiden.
Glück im Unglück: Zumindest hier dürften durchaus Chancen bestehen, die Vertragsstrafenforderung abzuwehren und die abgegebene Unterlassungserklärung "zurückzuholen".
UPDATE 15.07.2020: Weitere Abmahnung (Urheberrecht)
Erneut erreicht uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR ("T & D Versand") aus Kaufbeuren.
Diesmal wird die urheberrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Thomas Repka von der Kanzlei ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, ausgesprochen.
Inhaltlich geht es um ein Produktfoto, an dem die Thorsten Hastreiter und Denis Rau GbR die ausschließlichen Rechte haben soll. Der Empfänger der Abmahnung, ein eBay-Händler, soll demnach die Urheberrechte verletzt haben, indem er dieses Foto für sein eigenes Angebot genutzt habe.
Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der T. & D. Versand GbR abgeben.
Zudem wird ein Lizenzschadensersatz von 220,00 € gefordert. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten in Höhe von 196,62 € (brutto) aus einem Gegenstandswert von 1.220,00 € auf dem Kanzleikonto der Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater zum Ausgleich gebracht werden.
Auf dem Briefkopf der Kanzlei ROSE & PARTNER findet sich übrigens auch der Name "Dr. Bernd Fleischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" wieder. Aufgrund der Namensgleichheit sowie der Tatsache, dass beide Kanzleien unter der Anschrift Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, ansässig sind, ist davon auszugehen, dass es sich bei diesem Dr. Bernd Fleischer der Kanzlei Rose & Partner um denselben Dr. Bernd Fleischer handelt, der Geschäftsführer der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist und für diese massenhaft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Namen der T. & D. Versand GbR ausgesprochen hat (s. oben). Abmahnanwalt Dr. Fleischer ist daher hinlänglich bekannt.
UPDATE 24.08.2020: Weitere Abmahnungen (Wettbewerbsrecht)
Nachdem es in den vergangenen Wochen eher ruhig um die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Firma T. &. D. Versand Thorsten Hastreiter und Denis Raus GbR war, erreichten uns nun wieder mehrere Abmahnungen, die der Hamburger Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von den FAREDS Rechtsanwälten gegenüber eBay-Händlern ausgesprochen hat.
Abgemahnt werden fehlende/fehlerhafte Hinweise auf die OS-Plattform und widersprüchliche Belehrungen über die Widerrufsfrist.
Auch wird werden die Empfänger der Abmahnungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Die zudem geforderten Abmahnkosten haben sich allerdings reduziert. Im Gegensatz zu den vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sollen nun Abmahnkosten nicht mehr aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € gezahlt werden, sondern "nur" noch aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € (= 480,12 € brutto).
Der eigentliche "Knackpunkt" an diesen Abmahnungen ist und bleibt allerdings die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung - sie sollte keinesfalls leichtfertig unterzeichnet und zurückgegeben werden.
Die Chancen, die Abmahnungen vollständig (!) abzuwehren stehen zudem weiterhin sehr gut, sodass es sich lohnt, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
UPDATE 24.11.2020: Weitere Abmahnung(en)
Aktuell erreichen uns wieder vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS für die Fa. T. & D. Versand GbR ausspricht.
Erneut werden diesmal fehlerhafte/fehlende Hinweise auf die OS-Plattform sowie falsche Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit eBay-Angeboten abgemahnt.
Betroffene sollten sich dringend wehren. Keinesfalls kann empfohlen werden, die geforderte Unterlassungserklärung leichtfertig zurückzureichen, in der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit erledigt wäre.
Kommentare (3)
Martin
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Tröndle Karl-Heinz
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Ernst
wie ist es letztendlich bei Ihnen ausgegangen?
Gruß
E. Hassler
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