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Abmahnung Harald Durstewitz

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz


Abmahnung Harald Durstewitz

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Namen des Herrn Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt, ausspricht.

Die FAREDS Rechtsanwälte erklären in der Abmahnung, dass Harald Durstewitz als Unternehmer u.a. im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Textilprodukten (u.a. T-Shirts und Socken) europaweit tätig sei und deshalb mit dem Empfänger der Abmahnung im Wettbewerb stehe.

Mit seiner Abmahnung lässt Harald Durstewitz eine fehlerhafte (veraltete) Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop beanstanden.

Eine veraltete Widerrufsbelehrung verstoße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer zur Begründung der Abmahnung. Für die korrekte Formulierung einer Widerrufserklärung finde sich ein Muster auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter bmj.de. Die von FAREDS festgestellten Verstöße sollen zudem ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3a UWG begründen. Weiterhin soll ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vorliegen, da der Verbraucher über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts getäuscht würde.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Harald Durstewitz abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € bei den FAREDS Rechtsanwälten zum Ausgleich bringen.

Die der Abmahnung beiliegende und durch die FAREDS Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung geht deutlich über das Ziel hinaus und sollte daher in keinem Fall in der vorgelegten Form unterzeichnet werden.


UPDATE 01/2019: Weitere Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz

Heute geht uns eine weitere Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen des Harald Durstewitz ("Dachs") aus Heiligenstadt gegenüber einem Onlinehändler für Bekleidung/Textilien ausspricht.

Erneut wird eine veraltete Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop beanstandet.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch in dieser Sache eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Harald Durstewitz abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandwert von 10.000,00 € an die FAREDS Rechtsanwälte zahlen.

Die vorgefertige Unterlassungserklärung ist erneut viel zu weit gefasst und sollte schon deshalb nicht ohne vorherige Prüfung und Beratung abgegeben werden.

Im Übrigen können wir auf unsere bisherigen Ausführungen verweisen.


UPDATE 05/2019: Weitere Abmahnung(en) + Verdacht des Rechtsmissbrauchs

Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche weitere Abmahnungen erreicht, die Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer von den FAREDS Rechtsanwälten, Hamburg, im Namen des Herrn Harald Durstewitz, handelnd unter "Dachs Deutschland", Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt, ausspricht.

Standardisiert, textbausteinartig und nahezu wortidentisch wird stets eine veraltete Widerrufsbelehrung beanstandet. 

Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer erklärt den betroffenen Onlinehändlern, dass sein Mandant Durstewitz nicht dazu bereit sei, ein widriges Verhalten eines Wettbewerbers zu tolerieren und fordert dazu auf, es zu unterlassen, in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass der Lauf der Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliegt.

Ferner wird stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Durstewitz verlangt und es sollen jeweils Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Ausgleich gebracht werden.

Schon aufgrund der Anzahl der Abmahnungen verdichtet sich der Verdacht eines rechtsmissbräuchlichen und damit womöglich unzulässigen Vorgehens der Herren Durstwitz und Dr. Fleischer. Hinzutreten weitere Indizien, die ebenfalls für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sprechen. Auf diese Indizien können wir hier aber aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich eingehen.

Betroffenen ist jedoch dringend anzuraten, vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Zahlung von Abmahnkosten fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die den uns vorliegenden Abmahnungen beigefügten und durch Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen können nämlich schon fast als "Vertragsstrafenfalle" bezeichnet werden und sollten in dieser Form keinesfalls unreflektiert zurückgereicht werden. Zu groß ist dabei das Risiko, dass die Abmahner anschließend auf "Vertragsstrafenfang" gehen, um empfindliche Vertragsstrafen (in der Regel in Höhe mehrerer tausend Euro!) geltend zu machen. Diese existentiellen Risiken sollten in jedem Falle vermieden werden...


UPDATE 07/2019: Weitere Abmahnung durch Kanzlei Fareds

Die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS im Namen des Harald Durstewitz ("DACHS Deutschland") ausspricht, reißen nicht ab.

Auch aktuell erreicht uns eine Abmahnung, mit der Abmahnanwalt Dr. Fleischer einem eBay-Händler vorwirft, widersprüchlich und damit irreführend über die Widerrufsfrist zu belehren.

Der Empfänger der Abmahnung soll - wie gehabt - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Harald Durstewitz abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € zahlen.

Die Chancen, sich erfolgreich gegen diese Abmahnungen zu verteidigen, stehen gut!


UPDATE 11/2019: Weitere Abmahnung des Harald Durstewitz

Uns geht eine weitere Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt, zu. Gegenstand dieser Abmahnung der Kanzlei Fareds ist diesmal nicht eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, sondern ein angeblicher verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz. In der Abmahnung des Herrn Durstewitz ist dazu zu lesen:

"Sie haben Ihr unter dem aufgeführten Link abrufbares Textilprodukt nicht entsprechend der Vorgaben der Art. 5 Abs. 1 und Art. 16 Abs.1 Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011(TextilKennzVO) sowie des Textilkennzeichnungsgesetzes, hier § 4 Abs 1 TextilKennzG kenntlich gemacht, obwohl Sie als Händler dazu verpflichtet sind. Sie verwenden zur Textilkennzeichnung eine falsche Faserbezeichnung […]."

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird neuerlich durch die Kanzlei Fareds mit 10.000 EUR bemessen.


UPDATE 25.02.2020: Weitere Abmahnung

Nachdem es einige Wochen ruhig war, erreicht uns heute mal wieder eine Abmahnung die Abmahnanwalt Dr. Bernd Fleischer von der Kanzlei FAREDS im Namen von Herrn Harald Durstewitz, Dachs Germany, Heiligenstadt, ausspricht.

Abgemahnt wird diesmal ein uneinheitlicher Hinweis auf die Widerrufsfrist bei eBay - in dem abgemahnten eBay-Angebot würden insoweit unterschiedliche Widerrufsfristen genannt.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Durstewitz abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € ausgeglichen.

Betroffene sollten sich dringend wehren - die Verteidigungschancen stehen sehr gut und zwar auch dann, wenn der Vorwurf als solcher zutreffen sollte.


UPDATE 22.09.2020: Weitere Abmahnung

Erneut geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die die Kanzlei FAREDS im Namen von Harald Durstewitz, Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heiligenstadt, ausspricht.

Diesmal geht es um den sog. OS-Link, also um einen fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots.

Der Abgemahnt soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Durstewitz abgeben. Darüber hinaus verlangt Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer von den FAREDS Rechtsanwälten Kostenerstattung in Höhe von 480,12 € (brutto) aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 €.

Nach unserer Einschätzung gehen die finanziellen Gefahren einer solchen Abmahnung vorrangig von der geforderten Unterlassungserklärung aus. Mit einer derartigen sowie zunächst harmlos wirkenden Unterlassungserklärung würde man sich lebenslänglich an den Abmahner Harald Durstewitz binden und verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes zur Zahlung von Vertragsstrafen (die in der Regel 5.000,00 € je Verstoß betragen).

Nach wie vor schätzen wir die Verteidigungschancen aber ohnehin als sehr hoch ein. Betroffene haben bei taktisch sinnvoller Reaktion gute Aussichten, die Angelegenheit ohne Zahlung von Abmahnkosten und ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Abschluss zu bringen.



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Kommentare (1)

  • Sxmiakos

    18 April 2020 um 16:36 |
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe seit paar Wochen mein eBay Konto auf gewerblich umgestellt. Hatte vorher einige alte Auktionen. Nachdem ich das auf gewerblich umgestellt habe, ging ich davon aus das die alten Auktion umgestellt worden sind im Bezug mit der Widerspruchsbelehrung. Heute habe ich eine Abmahnung von Rechtsanwaltgesellschaft Fareds bekommen und einen Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben soll. Habe mich mit dem Ebay Support in Verbindung gesetzt. Antwort steht noch aus. Bei mir ist T. & D. Versand GbR der Mandant. Welche Schritte kann man da einleiten und was wird das kosten. Mfg. Ioannis Symiakos

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