• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Arte Fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Arte Fiori e.K. - Foto: © macrovector/fotolia.com


Abmahnung der Firma Arte Fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Arte Fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian, vertreten durch die Hamburger Kanzlei Fareds, vor. Die Kanzlei Fareds ist uns dabei nicht nur von sogenannten Filesharing-Abmahnungen -meist im Bereich von Pornofilmen- sondern auch wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bestens bekannt.

Mit seiner Abmahnung lässt die Firma Arte Fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beanstanden. Aufgrund dieses angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens wird der Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die beanstandete Handlung aufgefordert. Sollte bis zum Ablauf der mit der Abmahnung der Firma Arte Fiori e.K. gesetzten Frist keine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben worden sein, wird die gerichtlichen Durchsetzung der vermeintlichen Ansprüche gedroht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Arte Fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian, erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. In keinem Fall sollte eine mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unreflektiert zur Unterschrift gebracht und an die Kanzlei Fareds zurückgesandt werden. In diesem Fall würde ein Vertrag mit der Firma Arte Fiori e.K. zustande kommen, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit solchen Abmahnungen zeigt jedoch, dass derartige, mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärungen, oftmals zu weit gefasst sind, mit der Folge, dass sich der Empfänger der Abmahnung freiwillig zu mehr verpflichtet als er eigentlich müsste.

Update 11/2017: Weitere Abmahnung der Firma Arte Fiori e. K
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Arte Fiori e. K., Inhaber Behzad Azimian, Memmingen, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vor.

Erneut wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Onlineangebots beanstandet. Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserkärung zu Gunsten der Firma Arte Fiori e.K., Inh. Behzad Azimian, abgeben. Darüberhinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € an die FAREDS Rechtsanwälte erstattet werden.

Update 10/2018: Weitere Abmahnung der Firma arte fiori e.K.
Uns geht eine weitere Abmahnung der arte fiori e.K., In der Neuen Welt 8, 87700 Memmingen, zu.  Mit dieser Abmahnung lässt die arte fiori e.K. angeblich falsche Informationen hinsichtlich des Bestehens der Widerrufsmöglichkeiten durch die Kanzlei FAREDS beanstanden.

So soll sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen, darauf hinzuweisen, dass der Lauf der Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem gemäߧ 312 g BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliegt.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der Kanzlei FAREDS mit 10.000 EUR bemessen.

Update 02/2019: Weitere Abmahnung der Firma arte fiori e.K. -„Low Carb“
Uns erreichen mehrere Abmahnung der Firma arte fiori e.K. in Bezug auf die Bezeichnung von Lebensmitteln mit „Low Carb“. In einer dieser Abmahnungen ist zu lesen:

„Unsere Mandantschaft ist als Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln (u.a. diverser Obst- und Gemüsesnacks, Mehle, etc.) tätig. Auch Sie bieten über Ihren Onlineshop den Kauf von Lebensmittelprodukten an und stehen daher zu unserer Mandantschaft im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG. […]

Sie bewerben Ihr Lebensmittelprodukt mit der Angabe „Low Carb“. Bei der Angabe „Low Carb“ handelt es sich jedoch um  nährwertbezogene Angaben im Sinne der Health Claims Verordnung (HCVO). Diese sind nach der Definition m Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO alle Angaben, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt. Gemäß Art. 8 Abs 1 HCVO bedürften jedoch nährwertbezogene Angaben für ihre Verwendung grundsätzlich der Zulassung, die sich aus dem Anhang der Verordnung mit Blick auf konkret genehmigte Formulierungen ergeben. Der Begriff „Low Carb“ oder „Kohlenhydrate" wird in dem Anhang der HCVO jedoch nicht genannt bzw. zugelassen. Ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 HCVO liegt somit vor (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 -Az.. 3 W 27/14).“

Insofern fordert Firma arte fiori e.K. auf, es zu unterlassen,  im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Lebensmittelprodukte mit der Angabe „Low Carb“ anzubieten und/oder zu bewerben […].


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland