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Abmahnung MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG Foto: © nmann77/fotolia.com


Abmahnung MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG

Die MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG, Berlin, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den hauptsächlich durch sogenannte Filesharing-Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus. Allerdings ist Rechtsanwalt Lutz Schröder in letzter Zeit auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung getreten.

Mit der Abmahnung beanstandet die MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG das angeblich private Auftreten eines Anbieters auf der Handelsplattform eBay. Nach Ansicht der MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG habe der Umfang und die Art der Tätigkeit des Anbieters die Schwelle zu einem gewerblichen Handel überschritten. Gewerbliche Händler müssen grundsätzlich die Informationspflichten nach § 5 TMG einhalten und somit die Interessenten (Verbraucher) vollumfänglich über die ihnen zustehenden Rechte informieren. Auch haben Gewerbetreibende einen Link zur Online-Streitbeilegung innerhalb ihrer Angebote vorzuhalten.

Wann ein gewerbliches Handeln vorliegt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen. Indizien, die für ein gewerbliches Handeln sprechen, haben wir in der Vergangenheit bereits zusammengestellt. Das sagen die Gerichte zur Unternehmereigenschaft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Rahmen einer Vorlagefrage am 04.10.2018, dass eine Person, die auf einer Website Verkaufsanzeigen veröffentliche, nicht automatisch auch Gewerbetreibender sei. Allerdings könne die Tätigkeit als "Geschäftspraxis" eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handele.

Insofern fordert die MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG zur Unterlassung auf. Die Erfahrung hat dabei gezeigt, dass derartige, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung oftmals deutlich zu weit gefasst sind. Eine unreflektierte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung kann zur Folge haben, dass der Unterzeichner sich zu deutlich mehr verpflichtet, als er eigentlich müsste und somit dem Abmahner mehr zugesteht als zwingend nötig ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 21.10.2020: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der MissionDirect Trading Limited & Co. KG, vertreten durch den Director Christopher Preußel, ausspricht.

Auch hier wird ein privater eBay-Verkäufer abgemahnt, dem ein gewerbliches Handeln unterstellt wird.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der MissionDirect Trading Limited & Co. KG abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € an Rechtsanwalt Lutz Schroeder zahlen.


UPDATE 29.03.2021: Weitere Abmahnung

Uns erreicht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Str. 7-11, 24103 Kiel, im Namen der Firma MissionDirect Trading Limited & Co. KG, Gehrenseestr. 4, 13053 Berlin, ausspricht.

Erneut wird einem privaten eBay-Verkäufer im Zusammenhang mit dem Angebot von Schallplatten/Singles vorgeworfen, gewerblich tätig zu sein. Die Aussage, privater Verkäufer zu sein, treffe jedoch nicht zu, so Rechtsanwalt Lutz Schröder, da die Verkaufstätigkeit der Betroffenen alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit soll nämlich vorliegen, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommen soll. Die Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolgt, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln. Solche Indizien seien Anzahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren. Dabei gehe die Rechtsprechung davon aus, dass insbesondere das Anbieten von Neuwaren ein ganz starkes Indiz dafür ist, dass es sich nicht um private Gelegenheitsverkäufe handelt. Ebenso verhalte es sich, wenn ein Verkäufer den gleichen Artikel mehrfach anbietet. Private Gelegenheitsverkäufe beinhalten hingegen das Anbieten von unterschiedlichsten gebrauchten Gegenständen aus dem privaten Haushalt, die nicht mehr benötigt werden. Nicht rein privat ist dagegen das wiederholte Anbieten von Neuwaren eines bestimmten Warensegmentes.

Anschließend gibt Rechtsanwalt Lutz Schroeder unterschiedliche Gerichtsentscheidungen wieder, die er im konkreten Fall für anwendbar hält und die hier für ein gewerbliches Handeln sprechen sollen.  Bei den Ausführungen von Anwalt Schroeder handelt es sich jedoch um Textbausteine, die wir nur zu gut im Zusammenhang mit anderen Abmahnungen kennen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder in den vergangenen Monaten für andere seiner „Abmahnmandanten“ ausgesprochen hat.

Auch hier gilt: Die von Anwalt Schroeder vorgenommene schematische Anwendung verbietet sich. Es ist und bleibt stets der Einzelfall maßgeblich und hier muss mit Augenmaß geprüft werden, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Im konkreten Fall bestehen nämlich genau daran ganz erhebliche Zweifel.

Dennoch wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der MissionDirect Trading Limited & Co.KG abzugeben.

Zudem fordert Anwalt Lutz Schroeder die Erstattung von Abmahnkosten. Aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € werden unter Berücksichtigung einer 1,3 Geschäftsgebühr und der Auslagenpauschale von 20,00 € insgesamt 745,40 € netto gefordert, die der Empfänger der Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu erstatten habe, so Rechtsanwalt Schroeder wörtlich.

Diese Forderung lässt abermals tief blicken:

Die Bestimmung des § 12 Abs. 1 S. 2 UWG existiert schon seit dem 02.12.2020 nicht mehr. Anlass, seine Textbausteinabmahnungen abzuändern, sieht Anwalt Schröder aber offensichtlich nicht. Er beruft sich auch noch Ende März 2021 auf diese (inexistente) Norm.

Auch hat sich das anwaltliche Gebührenrecht, namentlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geändert. Die von RA Lutz Schroeder geforderten Rechtsanwaltsgebühren entsprechen jedenfalls der Höhe nach nicht mehr der seit dem 01.01.2021 geltenden Höhe.

All dies wirft natürlich ein zweifelhaftes Licht auf die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder für die MissionDirect Trading Limited & Co. KG ausspricht. Hierbei handelt es sich aber nicht um die einzigen Indizien, die sogar für eine rechtsmissbräuchliche und damit nach § 8c Abs. 1 UWG unzulässige Abmahntätigkeit sprechen.

Die Verteidigungschancen stehen insgesamt gut.

Keinesfalls sollte man sich von den Forderungen unter Druck setzen lassen und voreilig handeln. Dies wiederum gilt insbesondere für die existentielle Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung sollte nämlich keinesfalls ungeprüft unterzeichnet und zurückgeschickt werden. In jedweden Zweifelsfällen sollte stattdessen fachkundige Hilfe hinzugezogen werden, um unnötige Risiken von vornherein zu vermeiden.

Betroffene dürfen sich gern auch im Rahmen eines zunächst für sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.


UPDATE 19.01.2022: Abmahnungen auch im Namen der Firmen MissionDirect UG und MissionDirect eCommerce GmbH

Der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder spricht im Namen der Firmen MissionDirect UG und MissionDirect eCommerce GmbH ebenfalls (gleichgerichtete) wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Informationen über die Abmahnungen der Firma MissionDirect eCommerce GmbH finden Sie HIER.

Informationen über die Abmahnungen der Firma MissionDirect UG finden Sie HIER.




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