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Abmahnung MissionDirect eCommerce GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma MissionDirect eCommerce GmbH


Abmahnung MissionDirect eCommerce GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma MissionDirect eCommerce GmbH, Gehrenseestr. 4 , 13053 Berlin, vinyldirect.de, vor, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder von der Kanzlei Schroeder, Adreas-Gayk-Str. 7-11, 24103 Kiel, bzw. Schloßstr. 110, 12163 Berlin, gegenüber einem privaten eBay-Verkäufer ausgesprochen wird.

Die erst im Jahre 2021 in das Handelsregister eingetragene Firma MissionDirect eCommerce GmbH wird durch die Geschäftsführerin Alexandra Karina Balewski vertreten.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, sich bei eBay als Privatverkäufer/privater Anbieter bezeichnet zu haben, obwohl die Angebote (angeblich) alle Kriterien erfüllen sollen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

Damit reiht sich die Abmahnung der Firma MissionDirect eCommerce GmbH genau in die Serienabmahnungen ein, die der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder in der Vergangenheit schon im Namen der MissionDirect Trading Ltd. & Co. KG sowie der MissionDirect UG ausgesprochen hat.

Über die Abmahnungen der MissionDirect Trading Ltd. & Co. KG haben wir HIER berichtet.

Informationen über die Abmahnungen der MissionDirect UG finden Sie HIER.

In der Abmahnung heißt es, dass die MissionDirect eCommerce GmbH als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Tonträger zum Kauf anbiete – die Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Auch der Empfänger der Abmahnung biete auf der Plattform eBay Tonträger an und weise dabei darauf hin, dass er als privater Anbieter auftrete.

Diese Aussage treffe indes nicht zu, meint Rechtsanwalt Schroeder. Die Verkaufstätigkeit soll angeblich alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Eine gewerbliche Tätigkeit läge nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme.

Anschließend bezieht sich Anwalt Lutz Schroeder auf mehrere Gerichtsentscheidungen, die seine Rechtsauffassung – vermeintlich – bestätigen sollen und aus denen sich ergäbe, dass der abgemahnte Privatverkäufer ebenfalls gewerblich handele.

In diesem Zusammenhang wird dem Empfänger der Abmahnung weiter vorgehalten, dass ihn als Unternehmer umfangreiche und teilweise sehr arbeits- und kostenintensive Pflichten eines gewerblichen Anbieters träfen – dies würde er unter Berufung auf die Privatverkäufe ignorieren. Das Warenangebot des Abgemahnten verstoße so gegen gesetzliche Regeln, die den fairen Wettbewerb der Unternehmen garantieren sollen, insbesondere würde gegen die gesetzlichen Informationspflichten verstoßen, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung („Impressum“ gem. § 5 TMG) enthalten. Weiter sei der abgemahnte eBay-Verkäufer dazu verpflichtet, eindeutig und gesetzeskonform über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Ferner sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts sowie auf die Plattform der EU¬Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) hinzuweisen.

Der Betroffene wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der MissionDirect eCommerce GmbH abzugeben. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Schroeder die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 €.

Wir kennen die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen unterschiedlicher Mandanten gegenüber eBay-Privatverkäufern ausspricht, zur Genüge. Nur in den seltensten Fällen haben sich diese hier bekannten Abmahnungen als in der Sache selbst begründet erwiesen. Dafür haben sich jedoch die Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnwesen verdichtet. Der Rechtsmissbrauch gemäß § 8c UWG führt zur Unzulässigkeit der Abmahnung im konkreten Fall. Das bedeutet, dass der rechtsmissbräuchlich abmahnende Händler selbst dann keine Ansprüche auf Unterlassungserklärung und Abmahnkostenerstattung geltend machen kann, wenn die Abmahnung von der Sache her begründet sein sollte.

Insgesamt sehen wir in diesen Abmahnfällen gute Verteidigungschancen. Aber selbst dann, wenn die Abmahnung vollständig begründet sein sollte, darf die geforderte und von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherigen Einschränkungen abgegeben werden. Zumindest die Unterlassungserklärung, die uns hier vorgelegt worden ist, geht deutlich über dasjenige hinaus, was ein redlicher Unterlassungsgläubiger verlangen dürfte.

Auch wenn die Unterlassungserklärungen harmlos wirken, muss man sich als abgemahnter eBay-Händler darüber im Klaren sein, dass derartige Erklärungen lebenslänglich gültig bleiben und im Falle von Verstößen zu Vertragsstrafenforderungen in Höhe mehrerer tausend Euro führen können.

Die Unterlassungserklärungen sollten also keinesfalls leichtfertig unterschrieben und an Rechtsanwalt Schroeder zurückgeschickt werden.

Wenn auch Sie von der Firma MissionDirect eCommerce GmbH, vertreten durch RA Schroeder, abgemahnt worden sind, können Sie uns für ein kostenloses Orientierungstelefonat anrufen.


UPDATE 31.01.2022: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma MissionDirect eCommerce GmbH zu, die der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder (Kanzlei Schroeder) gegenüber einem eBay-Privatverkäufer ausspricht.

Auch diesmal geht es um den Vorwurf einer angeblich gewerblichen Tätigkeit unter dem Deckmantel des Privatverkaufs, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann.

RA Lutz Schroeder verlangt auch in dieser Sache Abmahngebühren in Höhe von 953,40 €. Zudem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma MissionDirect eCommerce GmbH abgegeben werden.


UPDATE 16.02.2022: Weitere Abmahnung

Erneut erreicht uns eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder (wohl) im Namen der MissionDirect eCommerce GmbH gegenber einem eBay-Privatverkäufer ausspricht.

Inhaltlich gibt es nur wenig Neues zu berichten, sodass auf unsere obigen Informationen verwiesen werden kann.

Allerdings scheint es so, als habe RA Schroeder ein wenig den Üblick über seine Abmahnungen verloren, da sein Abmahnschreiben einerseits die MissionDirect eCommerce GmbH nennt und andererseits (in dem gleichen Schreiben) Bezug auf die Mission Direct Trading Limited & Co. KG nimmt.

Derartige Flüchtigkeitsfehler sind vor allem dann nachvollziehbar, wenn mit Hilfe von Textbausteien serienbriefartig abgemahnt wird.


UPDATE 02.03.2022: Mahnbescheid beantragt

In einem uns vorliegenden Fall hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragt, um auf diesem Wege zu versuchen, die mit der ursprünglichen Abmahnung geltend gemachten Anwaltsgebühren (Abmahnkosten) durchzusetzen.

Der Abgemahnte hatte auf die Abmahnung (leider) zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der MissionDirect eCommerce GmbH abgegeben. Damit wollte es der abmahnende Rechtsanwalt Lutz Schroeder aber nicht auf sich beruhen lassen. Um seine Rechtsanwaltsgebühren durchzusetzen, hatte er stattdessen bei Gericht einen Mahnbescheid beantragt.

Auffallend ist, dass in dem Mahnbescheid angegeben wird, dass ein Herr Christopher Preußel Geschäftsführer der MissionDirect eCommerce GmbH sei - dies deckt sich jedoch nicht mit den uns einsehbaren Handelsregisterangaben, die Frau Alexandra Karina Balewski als Geschäftsführerin ausweisen.

Nachdem wir mit der Angelegenheit beauftragt worden sind, haben wir für unseren Mandanten Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben und unterstützen unseren Mandanten ebenfalls dabei, die gefährlichen Folgen der zunächst abgegebenen Unterlassungserklärung wieder "rückgängig" zu machen.

Wenn auch Sie nach einer Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH, vertreten durch RA Lutz Schroeder, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben sollten, bestehen auch jetzt noch rechtliche Möglichkeiten, diese Unterlassungserklärung nachträglich wieder zu beseitigen. Weil dies jedoch ganz stark vom Einzelfall abhängt, sollten die Möglichkeiten zuvor sorgfältig geprüft werden.

Betroffene können sich gern im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungstelefonats oder für eine Zweitmeinung an uns wenden.


UPDATE 07.03.2022: Weitere Abmahnungen

In den vergangenen Tagen sind uns weitere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Kiel/Berlin, im Namen der MissionDirect eCommerce GmbH gegenüber eBay-Privatverkäufern ausgesprochen hat.

Vorwurf der Textbaustein-Abmahnungen ist jeweils ein angeblich gewerblicher Handel unter dem Deckmantel des Privatverkaufs, sodass auf obige Informationen und Hinweise verwiesen werden kann.

Die Empfänger der Abmahnungen sollen natürlich auch hier jeweils strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Gunsten der Mission Direct eCommerce GmbH abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € (netto) an die Kanzlei Schroeder zahlen.


UPDATE 26.04.2022: Vertragsstrafe (4.000,00 €) + Kostenerstattung (953,40 €) + neue Unterlassungserklärung gefordert

In einem aktuellen Fall wird einem abgemahnten sowie zunächst nicht anwaltlich vertretenen eBay-Verkäufer ein Verstoß gegen die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung vorgeworfen. Abmahnanwalt Lutz Schroeder fordert den Betroffenen deshalb zur Abgabe einer (neuen/weiteren) strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € geltend gemacht und es sollen erneut Abmahnkosten an RA Lutz Schroeder in Höhe von 953,40 € gezahlt werden. All geschah in einem Zeitraum von nicht einmal einem Monat zwischen der ersten Abmahnung und der jetzigen zweiten Abmahnung.

Was war geschehen?

Der betroffene eBay-Privatverkäufer ist Mitte März 2022 auf die für Lutz Schroeder und die MissionDirect eCommerce GmbH bekannte Masche abgemahnt worden. Im Vertrauen darauf, dass die Angelegenheit dadurch ein gütliches Ende finden wird, hat der Betroffene die seinerzeit von Rechtsanwalt Schroeder geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und auch die ursprünglich geforderten Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € bei dem Kieler Anwalt zum Ausgleich gebracht.

Nicht einmal drei Wochen später ist der Abgemahnte erneut von Rechtsanwalt Schroeder kontaktiert worden. Diesmal wirft der Kieler Abmahnanwalt Schroeder dem Betroffenen vor, gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen zu haben. Dies soll einen neuen Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Firma MissionDirect eCommerce GmbH und einen Vertragsstrafen- sowie Kostenerstattungsanspruch begründen.

Neben den 4.000,00 € Vertragsstrafe und weiteren 953,40 € sollte der Abgemahnte eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Abmahnanwalt Schroeder schiebt dem Betroffenen eine von ihm vorformulierte "Unterlassungsverpflichtungserklärung" unter, die ein Vertragsstrafeversprechen von mindestens (!) 8.000,00 € enthält.

Wir halten das Abmahnwesen, das Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel bzw. Berlin im Namen der MissionDirect eCommerce GmbH praktiziert, für rechtsmissbräuchlich und damit für unzulässig.

Betroffene sollten deshalb adäquat auf die Abmahnung reagieren und nicht im guten Glauben die geltend gemachten Forderungen erfüllen. Dieser Fall zeigt, wie schnell die Angelegenheit wie ein Boomerang zurückkommen kann, und welche weitreichenden finanziellen Folgen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben kann. Diese Risiken sollten dringend von vornherein durch die Wahl der richtigen Strategie vermieden werden.

Aber auch wenn eine Unterlassungserklärung bereits abgegeben wurde: Die Chancen, die Unterlassungserklärung nachträglich wieder "rückgängig" zu machen, stehen in diesem Fall gut! So lassen sich die - ansonsten lebenslang gültigen - Wirkungen der Unterlassungserklärung sowie insbesondere die ständigen Vertragsstrafenrisiken bei richtiger und frühzeitiger Reaktion wieder beseitigen.

Betroffenen stehen wir mit unserer Erfahrung dabei gern zur Verfügung und bieten kostenlose sowie unverbindliche Orientierungstelefonate an.


UPDATE 22.08.2022: Weitere Abmahnungen

Uns gehen heute mehrere Abmahnungen zu, die Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel/Berlin im Namen der MissionDirect eCommerce GmbH gegenüber privaten eBay-Verkäufern ausspricht.

Vorwurf ist - wie gehabt - jeweils ein angeblich gewerbliches Handeln unter dem Deckmangel des Privatverkaufs.

Weil sich augenscheinlich an den Abmahnungen nichts geändert hat, kann auf unsere vorstehenden Hinweise verwiesen werden. Von besonderer Bedeutung ist und bleibt die Frage nach der Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nach unserer Erfahrung stehen die Chancen aber sehr gut, sich mit Erfolg vollständig gegen die Abmahnungen verteidigen zu können und somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Zahlungen an den Abmahnanwalt Schroeder vollständig zu vermeiden.

Sprechen Sie uns gern unverbindlich an.


UPDATE 25.10.2022: Weitere Abmahnungen

Uns sind in den vergangenen Wochen weitere Abmahnungen zugegangen, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der Firma MissionDirect eCommerce GmbH.

Bei den Abmahnungen geht es - wie gehabt - stets um den Vorwurf des gewerblichen Handels über eBay unter dem Deckmantel des "Privatverkaufs". Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.

Allerdings hat Anwalt Schroeder den Wortlaut seiner bisherigen Textbausteinabmahnungen leicht abgeändert. So erfolgen jetzt zusätzliche Ausführungen zur angeblichen Rechtslage, wenn "umfangreiche Sammlungen" aufgelöst werden. Rechtsanwalt Lutz Schroeder behauptet lapdiar, dass dass auch derjenige, der eine umfangreiche Sammlung auflöst, als gewerblicher Anbieter gelte. Denn es spiele keine Rolle, ob ein Warenlager zum Zwecke des Wiederverkaufs erworben wird, oder ob es als Sammlung oder Nachlass in den Besitz des Verkäufers gekommen ist. Am Ende soll sich beides als Abverkauf eines größeren Lagerbestandes erweisen. Weil auch angemeldete Händler Musikliebhaber seien, komme es auch nicht auf die Motivation des Verkaufs an, meint Anwalt Schroeder.

In dieser Pauschalität teilen wir die Meinung von Rechtsanwalt Schroeder nicht. Man wird jeden Fall gesondert betrachten müssen, um zu entscheiden, ob noch ein privater Verkauf vorliegt, oder ob schon die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten worden ist. Lutz Schroeder macht es sich also deutlich zu leicht und nennt bezeichnender Weise in diesem Zusammenhang auch keine Rechtsprechung, die seine Meinung stützen könnte. Hinzu kommen die Indizien für einen Rechtsmissbrauch, die die Chancen gegen eine erfolgreiche Verteidigung weiter erhöhen.

Neu an den Abmahnschreiben ist ferner, dass die Firma MissionDirect eCommerce GmbH jetzt unter der neuen Anschrift Ahornstr. 3, 16356 Werneuchn OT Seefeld, ansässig sein soll.

Betroffene können sich weiterhin gern unverbindlich melden.



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