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Abmahnung Hiddemann & Weiss GbR

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR - Foto: © Bildgigant/fotolia.com


Abmahnung Hiddemann & Weiss GbR

Die Firma Hiddemann & Weiss GbR spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg aus. Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg sind uns dabei bereits aus anderen Abmahnverfahren bekannt.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Hiddemann & Weiss GbR den angeblich gewerblichen Handel unter dem Deckmantel des Privaten beanstanden. Wie bei vergleichbaren Abmahnungen der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg geht es somit um den gewerblichen Handel auf der Verkaufsplattform eBay, wobei der Verkäufer als Privatperson auftritt und dabei diverse für gewerbliche Händler geltende Regelungen (Impressum, sonstige Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern) außer Acht lässt.

Die Grenze, ab wann ein Verkäufer als gewerblich einzustufen ist, ist fließend. Wir haben hierzu in der Vergangenheit bereits Artikel veröffentlicht, die die Indizien eines gewerblichen Handelns sowie die recht restriktive Rechtsprechung deutscher Gerichte zu diesem Thema aufzeigen.

In Bezug auf die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung sollte sich der Empfänger der Abmahnung der Firma Hiddemann & Weiss GbR darüber bewusst sein, dass diese mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung einen Vertragsentwurf darstellt. Durch die unreflektierte Unterzeichnung dieses Entwurfs kommt zwischen der Firma Hiddemann & Weiss GbR und dem Abgemahnten ein Vertrag zu Stande, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.

Die Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass derartige mit Abmahnungen vorgelegte Unterlassungserklärungen oftmals deutlich zu weit gefasst sind. Dies führt zwangsläufig dazu, dass sich der Abgemahnte, bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, freiwillig zu mehr verpflichten würde, als er eigentlich müsste. Dies muss selbstredend vermieden werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Hiddemann & Weiss GbR durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

UPDATE 01/2019: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS), Berlin, im Namen der Firma Hiddemann & Weiss GbR, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Sebastian Hiddemann, Iggelhorst 11, 44149 Dortmund, ausspricht.

In der Abmahnung wird behauptet, dass die Hiddemann & Weiss GbR über das Internet alkoholhaltige Getränke vertreiben würde, so bspw. über eBay unter dem Verkäufernamen "the-giftshop_de".

Dem Empfänger der Abmahnung werden die unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht sowie ein fehlendes Muster-Widerrufsformular im Rahmen eines eBay-Angebots vorgeworfen. Darüber hinaus werden die fehlende Grundpreisangabe sowie der fehlende Verweis auf die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma Hiddemann & Weiss GbR abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € auf dem Konto der HvLS-Rechtsanwälte zum Ausgleich bringen.

UPDATE 05/2019: Weitere Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR durch HvLS
Uns liegt eine weitere Abmahnung vor, die die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) im Namen der Firma Hiddemann & Weiss GbR ausspricht. Auch in Bezug auf diese Abmahnung ist festzustellen, dass die mit der Abmahnung durch die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg übersandte Unterlassungserklärung deutlich über das Ziel hinausschießt, d.h. deutlich zu weit gefasst ist. Es kann daher nicht angeraten werden, die durch die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.


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Kommentare (4)

  • Daniel Fischer

    04 März 2020 um 18:49 |
    Hallo ,ich habe auch heute selbe Abmahnung erhalten.
    Liebe Grüße Daniel Fischer

    antworten

  • Anonym

    28 Juni 2019 um 10:27 |
    Auch ich wurde von diesem "Gespann" abgemahnt. Anscheinend haben die Herrschaften "Narrenfreiheit"!

    antworten

  • anonym

    08 April 2019 um 15:56 |
    Hallo Herr Weiss, gibt es nicht mittlerweile so viele Abmahnungen von dem Gespann das man ein gewerbliches Vorgehen nachweisen kann ? Ein Unternehmen das der Differenzbesteuerung unterliegt und damit nicht mehr als 17500 Euro Umsatz erzeugt Abmahnkosten in 6 stelliger Höhe. Das sich dafür kein Staatsanwalt interessiert verwundert.

    antworten

    • Anonym

      01 August 2020 um 15:55 |
      Auch ich wurde von diesem Verein abgemahnt.
      Wahrscheinlich läuft es so schlecht, dass man noch so an Geld kommen muss.
      Darf man bei Differenzbesteuerung nur 17.500 € Umsatz machen ? Bei den Preisen für manche Flaschen wird das doch sicherlich um einiges mehr. Kenne mich über Differenzbesteuerung gar nicht aus.
      Hoffe, dass mal jemand kommt und denen das alles mal richtig vermiest.

      antworten

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