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Abmahnung PerfectX OHG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PerfectX OHG


Abmahnung PerfectX OHG

Die PerfectX OHG lässt über den uns im Rahmen von Abmahnungen bestens bekannten Rechtsanwalt Lutz Schroeder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung versenden. Die PerfectX OHG betreibt unter dem Namen „Duftwelt Hamburg“ verschiedene online-Präsenzen, über die vornehmlich Parfüm und Kosmetik angeboten wird.

Gegenstand der Abmahnung der PerfectX OHG ist das angebliche private Handeln eines Anbieters auf der Handelsplattform eBay unter dem Deckmantel des Privaten. Der Empfänger der Abmahnung soll somit eigentlich gewerblich tätig sein, seine Angebote bei eBay jedoch als „privat“ kennzeichnen. Die gewerbliche Tätigkeit ergebe sich dabei aus dem Umfang angebotener Neuware und der angeblich hohen Anzahl an Bewertungen. Ein derartiges Handeln sei gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter. Zudem läge auch ein Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten vor, da die Angebote des Empfängers der Abmahnung keine Anbieterkennzeichnung enthalten würden, die Verbraucher nicht über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert und nicht auf das Bestehen des gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht hingewiesen werden würden. Auch sei der Abgemahnte verpflichtet, einen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung bereitzustellen.

Insofern fordert die PerfectX OHG den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung auf. Weiter soll dieser auch die der PerfectX OHG entstandenen Kosten der Abmahnung zum Ausgleich bringen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der PerfectX OHG erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

In keinem Fall sollte die der Abmahnung der PerfectX OHG durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder beigelegte Unterlassungserklärung vorschnell zur Unterschrift gebracht werden. Aller Erfahrung nach sind derartige, vom Abmahner mit übersandte Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst. Die unterzeichnete Rücksendung einer solchen Unterlassungserklärung hätte zur Folge, dass ein Vertrag mit dem Abmahner zustande kommt der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt und mit dem sich der Empfänger der Abmahnung u.U. zu mehr verpflichtet als er sich eigentlich verpflichten müsste.


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