Abmahnung Claudia Mayer
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Mayer durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder vor.
Mit dieser Abmahnung lässt Frau Claudia Mayer den angeblich gewerblichen Handel auf der Plattform eBay unter dem Deckmantel des Privaten beanstanden. Dem Empfänger der Abmahnung wird somit vorgeworfen, nicht -mehr- in privatem Umfang seine Waren anzubieten. Er habe die Schwelle zum gewerblichen Handel bereits überschritten.
Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von einer Reihe von Indizien ab, die wir in der Vergangenheit bereits hier zusammengefasst haben. Auch lässt sich an Hand der Rechtsprechung der Gerichte in den letzten Jahren feststellen, dass die Latte zur Überschreitung des privaten Handels recht niedrig hängt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Rahmen einer Vorlagefrage am 04.10.2018 zwar, dass eine Person, die auf einer Website Verkaufsanzeigen veröffentliche, nicht automatisch auch Gewerbetreibender sei. Allerdings könne die Tätigkeit als "Geschäftspraxis" eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handele.
Insofern fordert Frau Claudia Mayer zur Unterlassung auf. Diesbezüglich ist zu beachten, dass es sich bei der Unterlassungserklärung -entgegen ihrem Wortlaut- nicht um eine einseitige Erklärung handelt. Vielmehr kommt ein Vertrag zwischen Frau Claudia Mayer und dem Abgemahnten zustande, der ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet.
Zudem soll der der Empfänger der Abmahnung Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro (mithin 745,40 Euro) an Rechtsanwalt Lutz Schroeder erstatten.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Claudia Mayer durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.
UPDATE 22.01.2020: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die der Kieler Abmahnanwalt Lutz Schroeder (Kanzlei Schroeder) im Namen der Frau Claudia Mayer, Lillengasse 39, 67105 Schifferstadt, handelnd unter "A.C.B. Shop", "A.C.B. Modellshop" und acb-shop.de, ausspricht.
Betroffen ist das Marktsegment Modellbau/Modellfahrzeuge.
Erneut wird ein privater eBay-Verkäufer abgemahnt. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, sich als "Privatverkäufer" auszugeben, obwohl er alle Eigenschaften eines gewerblichen Händlers erfülle. Demzufolge wird weiter gerügt, dass in den eBay-Angeboten rechtlich erforderliche Pflichtinformationen fehlen würden (Anbieterkennzeichnung/Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis auf gesetzl. Mängelhaftungsrecht, Hinweis auf die OS-Plattform).
Der abgemahnte eBay-Privatverkäufer soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Claudia Mayer abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € (Gegenstandswert: 10.000,00 €) an Rechtsanwalt Lutz Schroeder zahlen.
Die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Schroeder gegenüber eBay-Privatverkäufern ausspricht, sind uns hinlänglich bekannt. Betroffene können sich gern melden.
UPDATE 02.06.2020: Weitere Abmahnung
Uns erreicht - mal wieder - eine Abmahnung, die der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schröder im Namen von Frau Claudia Mayer, Lillengasse 39, 67105 Schifferstadt, ausspricht.
Auch diesmal wird ein privater eBay-Verkäufer abgemahnt, der Modellbaufahrzeuge anbietet.
Vorgeworfen wird - offensichtlich standardisiert und textbausteinartig - dem Empfänger der Abmahnung, dass tatsächlich keine private Verkaufstätigkeit vorläge. Die Anzahl der Angebote, insbesondere auch von Neuwaren, lasse die Tätigkeit als gewerblich erscheinen. Aufgrund der tatsächlich gewerblichen Verkaufstätigkeit trete der Abgemahnte nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf und habe deshalb die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters zu erfüllen. Diese Pflichten würden aber ignoriert.
Es fehle die Anbieterkennzeichnung (Impressum). Zudem sei der Käufer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Auch müsse auf das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht hingewiesen werden. Letztlich müsse der Empfänger der Abmahnung einen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streibeilegung (sog. OS-Plattform) aufnehmen, so die Hinweise von Rechtsanwalt Schroeder.
Ferner unterstellt Rechtsanwalt Lutz Schroeder noch, dass der Empfänger der Abmahnung keine Steuern für seine Tätigkeit abführe und kein Gewerbe angemeldet habe.
Der abgemahnte eBay-Händler soll auch hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Mayer abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € (Gegenstandswert: 10.000,00 €) auf das Konto von Rechtsanwalt Lutz Schroeder überweisen.
Betroffene sollten sich mit den taktisch sinnvollen, rechtlichen Mitteln gegen die Abmahnung verteidigen. Es lohnt sich jedenfalls, hier genauer hinzuschauen...
UPDATE 04.06.2020: Zahlreiche weitere Abmahnungen
Uns haben in den vergangenen beiden Tagen zahlreiche weitere Abmahnungen erreicht, im Rahmen derer Rechtsanwalt Lutz Schroeder mit nahezu wortidentischen Schreiben wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Namen der Abmahnerin Claudia Mayer gegenüber eBay-Privatverkäufern geltend macht.
Inhaltlich gibt es nichts wesentliches Neues. Schon fast nach Art einer Serienbriefabmahnung werden stets dieselben Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € behauptet.
Es lohnt sich, die Abmahnung nicht einfach hinzunehmen.
Einerseits ist hoch fraglich, ob Rechtsanwalt Schröder tatsächlich einen Kostenerstattungsanspruch für seine Abmahnleistungen im Namen der Claudia Mayer geltend machen kann.
Noch viel wichtiger ist aber andererseits die Frage, ob eine (ggf. modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss/soll. Eine solche zunächst womöglich harmlos wirkende Erklärung ist zumindest für die Zukunft von ganz besonderer Bedeutung, da die Erklärung - einmal abgegeben - lebenslänglich gilt. Künftige (auch unabsichtliche) Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können sodann zu ganz empfindlichen Vertragsstrafenforderungen seitens der Frau Mayer führen . "Richtgröße" bei Vertragsstrafen sind Beträge von etwa 5.000,00 € und zwar pro Verstoß. Vor diesem
Vor diesem Hintergrund sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls leichtfertig unterzeichnet werden.
Hinzu kommt, dass von den Abmahnungen - nach unserer Erfahrung - viele private Sammler von Modellbaufahrzeugen betroffen sind, die ihre Modellbausammlung ganz oder teilweise auflösen und deshalb über eBay verkaufen. Würde man nun eine Unterlassungserklärung abgeben, würde dies in den meisten Fällen dazu führen, dass der Verkauf über eBay (oder auch generell über das Internet) unmöglich würde. Diesen Punkt sollte man dringend beachten, um sich nicht leichtfertig oder gar unnötiger Weise etwas "abzuschneiden".
Den Betroffenen können wir deshalb nur dringend ans Herz legen, die Fragen, Risiken, Konsequenzen und auch Chancen im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen im Vorfeld mit fachkundiger Hilfe abzustimmen - so lassen sich die ganz erheblichen Konsequenzen von vornherein vermeiden.
UPDATE 19.08.2020: Weitere Abmahnungen
In den letzten Tagen sind uns wieder vermehrt Abmahnungen zugegangen, die Claudia Mayer, handelnd unter acb-shop.de bzw. A.C.B. Modellshop, Lillengasse 39, 67105 Schifferstadt, durch den Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder (Kanzlei Schroeder) nahezu zeitgleich gegenüber eBay-Privatverkäufern aussprechen lässt.
Die Vorwürfe sind stets identisch - es geht auch hier jeweils um die angebliche Gewerblichkeit des abgemahnten eBay-Privatverkäufers.
Die Chancen für die Abgemahnten stehen jedoch gut.
Auch wenn Rechtsanwalt Schroeder die Abmahnungen mit vielen Gerichtsentscheidungen schmückt, die für die Begründetheit der behaupteten Ansprüche sprechen sollen, konnten wir den ganz überwiegenden Teil aller von uns bearbeiteten Abmahnungen vollständig (!) zurückweisen - in diesen Fällen haben unsere Mandanten also keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder irgendwelche Abmahnkosten an Abmahnanwalt Schroeder gezahlt.
Es lohnt sich also, die Vorwürfe anhand des jeweiligen Sachverhalts genau zu prüfen und anschließend taktisch sinnvoll unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken auf die Abmahnungen zu reagieren.
UPDATE 04.09.2020: Vertragsstrafe von 4.000,00 € wird gefordert
Uns erreicht ein aktueller Fall, in dem Abmahnerin Claudia Mayer vom A.C.B. Shop in Schifferstadt nun offensichtlich auch die Früchte ihrer umfassenden Abmahnleistungen ernten möchte, und lässt eine Vertragsstrafe von 4.000,00 € durch Abmahnanwalt Lutz Schroeder geltend machen. Zudem wird eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, nach der eine Vertragsstrafe von nunmehr mindestens (!) 8.000,00 € zu Gunsten der Claudia Mayer versprochen werden soll. Zudem sollen erneut Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 745,40 € an den Kieler Anwalt Lutz Schroeder gezahlt werden.
Was war geschehen?
Der jetzt (erneut) in Anspruch genommene eBay-Privatverkäufer hat leider auf die vorangegangene Abmahnung der Claudia Mayer ohne vorherige Prüfung oder Beratung die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und an RA Lutz Schroeder zurückgeschickt. Nach nunmehr gut einem halben Jahr habe, so Anwalt Schroeder, Claudia Mayer dann aber feststellen müssen, dass der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung verstoße. Hierdurch sei eine Vertragsstrafe von 4.000,00 € zu Gunsten der Abmahnerin Mayer verwirkt.
Darüber hinaus soll der Geschädigte eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Claudia Mayer abgeben. Der Abmahnung liegt eine solche "Unterlassungsverpflichtungserklärung" bei, die durch Rechtsanwalt Schroeder vorformuliert und die ein Vertragsstrafeversprechen versieht, nach dem sich die Vertragsstrafe im Falle eines künftigen Verstoßes auf "mindestens 8.000,00 €" belaufen soll.
Für seine "wertvollen" Abmahndienste beanspruch RA Lutz Schroeder erneut Kostenerstattung und zwar in Höhe von 745,40 € (netto) bei einem Gegenstandswert von 10.000,00 €.
Spätetens mit diesem Vorgang hat die internetweit bekannte Abmahnerin Claudia Mayer ihr wahres Interesse offenbart. Gleichzeitig zeigt der Fall in erschreckender und trauriger Deutlichkeit, wie wichtig eine taktisch sinnvolle Vorgehensweise für die abgemahnten eBay-Verkäufer sofort nach Erhalt einer solchen Abmahnung ist. Derartige Schäden lassen sich von vornherein vermeiden.
UPDATE 31.01.2022: Weitere Abmahnung
Auch zu Beginn des neuen Jahres erreicht uns eine Abmahnung der Claudia Mayer aus Schifferstadt, die von der Kanzlei Schroeder aus Kiel gegenüber einem eBay-Privatverkäufer ausgesprochen wird.
Dem Empfänger der Abmahnung wirft RA Lutz Schroeder - wie gewohnt - vor, sich als Privatverkäufer auszugeben, obwohl die Angebots-/Verkaufstätigkeit derjenigen eines gewerblichen Verkäufers entspreche.
Der abgemahnte eBay-Verkäufer soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Frau Mayer abgeben. Zudem verlangt Rechtsanwalt Lutz Schroeder die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 15.000,00 € (= 953,40 € netto).
Empfänger einer solchen Abmahnung sollten sich dringend gegen die Forderungen verteidigen - die Chancen zu Gunsten der Abgemahnten stehen sehr (!) gut.
UPDATE 08.11.2022: Weitere Abmahnungen
Nachdem es in den vergangenen Monaten eher ruhig war um die Abmahnungen, die der Kieler Anwalt Lutz Schroeder im Namen von Claudia Mayer, Schifferstadt, ausgesprochen hat, haben uns in den vergangenen Wochen wieder mehrere Abmahnungen erreicht.
Inhaltlich gibt es aber nichts wesentlich Neues: Rechtsanwalt Lutz Schröder mahnt standardisiert private eBay-Verkäufer ab und beanstandet, dass angeblich gewerblich gehandelt würde. Die sei nach seiner Auffassung wettbewerbswidrig. Die Empfänger der Abmahnungen sollen daher, wie gehabt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Frau Claudia Mayer abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € (netto) aus einem Streitwert von 15.000,00 € an Rechtsanwalt Schroeder überweisen.