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Abmahnung JuTRADO UG

Abmahnung JuTRADO UG durch die Anwaltskanzlei der Richter Süme Rechtsanwälte


Abmahnung JuTRADO UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma JuTRADO UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Peters, geb. Winkelhan, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt sich die JuTRADO UG durch Rechtsanwalt Patrick Richter von der Hamburger Anwaltskanzlei der Richter Süme Rechtsanwälte vertreten. Diese Kanzlei ist uns in Bezug auf Abmahnungen nicht unbekannt.

In der von RA Patrick Richter unterzeichneten Abmahnung wird ausgeführt, dass bei Durchsicht des Internetangebots des Empfängers der Abmahnung im Hinblick auf Spirituosen festgestellt worden sei, dass mit verbotenen gesundheitsbezogenen Angaben geworben würde.

Konkret beanstandet die JuTRADO UG das Wort „wohltuend“ im Zusammenhang mit dem Angebot eines alkoholischen Getränks im Internet.

Rechtsanwalt Richter erklärt, dass nach der EU Health Claims Verordnung (VO-(EG) 1924/2006) Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %Vol. keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen dürften. Weiterhin seien bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Art. 4, Abs. 3). Ebenso seien Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden, wie z.B. „appetitanregend", „wohltuend" oder „bekömmlich" i.S.v. Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Art. 4, Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig seien, so Anwalt Richter in der Abmahnung weiter. Ferner lässt die JuTRADO UG in der Abmahnung erklären, dass die Angaben geeignet seien, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten. Dies wiederum sei unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S.v. § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen.

Der Empfänger der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Patrick Richter zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls sollen die der JuTRADO UG (haftungsbeschränkt) entstandenen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Patrick Richter eingezahlt werden. Hierzu erklärt Anwalt Richter wörtlich, dass sich die entstandenen Kosten nach dem Geschäftswert richten würden und dass dieser bei Verstößen gegen die Health Claims Verordnung relativ hoch angesetzt würde -  er gehe aber sehr zurückhaltend von einem Wert in Höhe von lediglich 20.000,00 € aus.

Abschließend wird der Empfänger der Abmahnung noch darauf verwiesen, dass die Ausstellung einer Rechnung auf ihn nicht infrage komme, da er nicht Leistungsempfänger der Tätigkeit von Rechtsanwalt Patrick Richter im Sinne von § 14 UStG sei. Als Nachweis dafür, dass es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Betriebsausgabe für den Empfänger der Abmahnung handelt, genüge es völlig, wenn die Abmahnung zu den Buchhaltungsunterlagen genommen werde.

Geradezu nett sind dann noch die „Zwei Abschlussbemerkungen“ von Rechtsanwalt Patrick Richter, nach denen er aufgrund der Rechtsprechung dazu gezwungen sei, im Interesse seiner Mandantschaft diese Abmahnung in einer unmissverständlichen Art und Weise zu formulieren. Dies führe dazu, dass er einen Ton anschlagen muss, der von einigen Abmahnungsempfängern als unfreundlich und unangemessen empfunden werde. Patrick Richter wünsche sich, er könnte dies ändern.

Die Abmahnung schließt sodann noch mit einem weiteren Hinweis, der – so Rechtsanwalt Richter – verschiedentlich mit Unverständnis quittiert werde: Die JuTRADO UG habe ihn eingeschaltet, damit er diese Angelegenheit für sie erledige. Deshalb habe die JuTRADO UG kein Interesse daran, direkten Kontakt zum Empfänger der Abmahnung zu bekommen. Wenn der Empfänger der Abmahnung dennoch direkten Kontakt zur Firma JuTRADO UG aufnehmen sollte, würde an Patrick Richter verwiesen werden. Direkte Verhandlungen über die Sache werde es mit seiner Mandantschaft ohne seine Einschaltung nicht geben.

Uns ist bekannt, dass derzeit mehrere Abmahnungen im Umlauf sind, die Rechtsanwalt Patrick Richter im Namen der JuTRADO UG gegenüber Onlinehändlern ausspricht.

Betroffene können sich daher gern unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

Zudem handelt es sich bei dem hinter der Firma JuTRADO UG (haftungsbeschränkt) stehenden Geschäftsführer Olaf Peters, geb. Winkelhan, nicht um einen unbekannten im Zusammenhang mit Abmahnungen:

Bereits Mitte des Jahres 2014 ließ Olaf Peters, Inhaber einer Firma eKaufhaus Peters e. Kfm., ebenfalls: Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide, mehrere Abmahnungen aussprechen und zwar gleichermaßen durch Rechtsanwalt Patrick Richter von den Rechtsanwälten Richter Süme aus Hamburg (wir berichteten).

Gegenstand der Abmahnungen der Firma eKaufhaus Peters e.K. bzw. ihres Inhabers Olaf Peters, geb. Winkelhan, waren Vorwürfe, dass in unzulässiger Weise mit Verweisen auf das gesundheitliche Wohlbefinden durch Worte wie „wohltuend“, „appetitanregend“ oder „bekömmlich“ für alkoholische Getränke geworben würde.

Nun hat sich Olaf Peters, geb. Winkelhahn, vermutlich neu organisiert und die JuTRADO UG (haftungsbeschränkt) gegründet, die erst vor gut einem Jahr, am 26.11.2014, neu in das Handelsregister eingetragen worden ist.

Ein Blick in das öffentlich einsehbare Handelsregister des AG Lübeck, HRB 14427 HL, offenbart:

"JuTRADO UG (haftungsbeschränkt), Bargteheide, Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Kapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Peters, Olaf, geb. Winkelhan, *20.01.1970, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.10.2014 (Musterprotokoll)"

Wir möchten nochmal alle Betroffenen bitten, uns unverbindlich über ihre Abmahnungen zu informieren, da wir das derzeitige Ausmaß der Abmahnungen prüfen und einschätzen wollen.




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