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Abmahnung Olaf Peters eKaufhaus Peters

Abmahnung Olaf Peters eKaufhaus Peters e.Kfm. durch Rechtsanwalt Patrick Richter


Abmahnung Olaf Peters eKaufhaus Peters

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Olaf Peters, Inhaber einer Firma eKaufhaus Peters e. Kfm., Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide, vor.

Mit seiner Abmahnung lässt sich Olaf Peters bzw. die Firma eKaufhaus Peters e.K. durch Rechtsanwalt Patrick Richter von Hamburger Anwaltskanzlei der Richter Süme Rechtsanwälte vertreten.

Die Rechtsanwälte Richter Süme sind bereits einschlägig für wettbewerbsrechtliche Massenabmahnungen im Namen einer Hamburger Apothekerin bekannt (wir berichteten).

Gegenstand der Abmahnung, die Rechtsanwalt Patrick Richter nunmehr im Namen des Olaf Peters bzw. der Firma eKaufhaus Peters e.K. ausspricht, ist ein angeblicher Verstoß gegen die Bestimmungen der sog. Health-Claims-Verordnung (VO-EG 1924/2006) im Rahmen eines Angebots von alkoholischen Getränken im Internet. 

Dem Empfänger der Abmahnung wird konkret vorgeworfen, in unzulässiger Weise mit Verweisen auf das gesundheitliche Wohlbefinden durch Worte wie „wohltuend“, „appetitanregend“ oder „bekömmlich“ zu werben. Hierdurch würde auch die Alkoholwirkung verharmlost und zu einem regelmäßigen „Verzehr“ von Alkohol verleiten.  Dies sei, so Rechtsanwalt Richter in der Abmahnung weiter, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung im Sinne von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen.

Die beanstandete Werbung entspreche somit nicht den Anforderungen der Health Claims Verordnung.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten des Herrn Olaf Peters als Inhaber der Firma eKaufhaus Peters e. Kfm. abzugeben. 

Ebenfalls sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 20.000,00 € auf das Konto von Rechtsanwalt Patrick Richter überwiesen werden.

Die Abmahnung sowie der Geschäftsbetrieb des Herrn Olaf Peters als Inhaber des eKaufhaus Peters e.K. werfen einige Fragen und Besonderheiten auf, zumal es sich auch bei dieser Abmahnung nicht um einen Einzelfall handelt.

Betroffene sollten sich daher dringend durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen (Fach-) Anwalt beraten lassen, um unnötigen Kosten und Risiken, die mit einer solchen Abmahnung einhergehen, von vornherein zu vermeiden. Keinesfalls sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft und unreflektiert unterschrieben und anschließend zurückgereicht werden, da sich aus ihr – teils existentielle – Risiken für den Empfänger der jeweiligen Abmahnung ergeben.


UPDATE 28.07.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma eKaufhaus Peters e.K. Inhaber Olaf Peters, Wilhelm-Hauff-Weg 9, 22941 Bargteheide, vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Richter von den Richter Süme Rechtsanwälten (Hamburg) vor.

Auch in diesem Fall lässt der Kaufmann Olaf Peters einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung abmahnen. Konkret rügt RA Patrick Richter die Bewerbung von Spirituosen/alkoholischen Getränken unter Verwendung des Wortes "bekömmlich".

Der Empfänger der Abmahnung wird ebenfalls dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Olaf Peters als Inhaber der Firma eKaufhaus Peters e. Kfm. abzugeben.

Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Richter zum Ausgleich gebracht werden.


UPDATE 13.11.2015: JuTRADO UG, vertreten durch Olaf Peters, mahnt nun auch ab

Wie wir erfahren haben, ist Olaf Peters, geb. Winkelhan, zwischenzeitlich Geschäftsführer der Firma JuTRADO UG (haftungsbeschränkt), die am 26.11.2014 neu in das Handelsregister eingetragen worden ist.

Auch die Firma JuTRADO UG spricht eine Abmahnung durch die Hamburger Anwaltskanzlei der Richter Süme Rechtsanwälte aus. Die Vorwürfe der Abmahnung ähneln denen, die schon der Kaufmann Olaf Peters durch Rechtsanwalt Patrick Richter aussprechen ließ.

Weitere Informationen über die Abmahnung der Firma JuTRADO UG finden Sie HIER.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • gerd5

    18 Juli 2014 um 16:25 |
    Schön, dass der Laden Tabak, Wasserpfeifen und nötiges Zubehör verkauft.
    Impressum einwandfrei; bekommt man denn über das Kontaktformular
    während der Geschäftszeiten innerhalb 60 Minuten eine Rückmeldung?

    antworten

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