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Abmahnung Florian Lehmann

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Florian Lehmann durch die Kanzlei Sandhage


Abmahnung Florian Lehmann

Bereits im Jahr 2012 ließ Herr Florian Lehmann (damals Hausverwaltung !!) über die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte die Zusendung von unverlangter Werbung per E-Mail (unerlaubte SPAM-Mail) beanstanden. Nunmehr geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Florian Lehmann durch Rechtsanwalt Sandhage zu, mit der Herr Florian Lehmann eine angeblich unzulässige Garantiewerbung beanstanden lässt.

Von dieser Abmahnung des Herrn Florian Lehmann ist das Marktsegment „Uhren“ betroffen. Hierbei ist insbesondere auffällig, dass sich die Abmahnungen aus der Kanzlei Sandhage, die mit diesem Marktsegment in Verbindung stehen, derzeit häufen. So betreibt der ehemalige Consultant von Mary Kay, Herr Artur Hornbacher, der seit geraumer Zeit ebenfalls Abmahnungen über die Kanzlei Sandhage ausbringt, angeblich den Shop uzi.watch.

Es verwundert daher zunächst, dass auch Herr Florian Lehmann -losgelöst von der ehemaligen Hausverwaltung- nunmehr ebenfalls einen Uhrenshop unter www.luxusuhren.online betreibt

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und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in Bezug auf angebliche Fehler bei Garantiewerbungen ausbringt.

Die Domain www.luxusuhren.online wurde erst vor wenigen Wochen registriert, die Adressdaten des Registrars werden hinter WhoisGuard versteckt.

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So verwundert es auch nicht, dass der Shop www.luxusuhren.online derzeit lediglich 10 Angebote enthält (Stand 03.01.2016), die z.T. nach Angaben im Shop erst in mehreren Wochen lieferbar sind.

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Wir können nicht nur auf Grund dieser Auffälligkeiten nur dringen davon abraten, die von Herrn Florian Lehmann mit der Abmahnung eingeforderte Unterlassungserklärung ohne eine umfassende Beratung eines im gewerblichen Rechtsschutz versierten Rechtsanwalts ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. In diesem Fall würde mit Herrn Florian Lehmann ein Vertrag zustande kommen, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.

Einen Überblick über unsere jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen aus dem Hause Sandhage und unsere zahlreichen Erfolge im Kampf gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der Kanzlei Sandhage können sie sich HIER verschaffen.


UPDATE 11.04.2016: Vertragsstrafe wird geltend gemacht

In einem aktuellen Fall lässt der Abmahner Florian Lehmann, Windsteiner Weg 54 a, 14165 Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € geltend machen.

Der Vertragsstrafenforderung war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Uhren über eBay vorausgegangen. Der Empfänger der seinerzeitigen Abmahnung gab, wie von ihm gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Nun behaupten Florian Lehmann und Rechtsanwalt Sandhage mehrere Verstöße gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Der Abgemahnte habe sich verpflichtet, für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe an Florian Lehmann zu zahlen, wobei die Festsetzung der Vertragsstrafe in das Ermessen des Mandanten von RA Gereon Sandhage gestellt sei. Vertragsstrafen würden sich in der Bundesrepublik Deutschland ab etwa 4.000,00 EUR je Einzelfall bewegen - üblich sei eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR je Einzelfall. Florian Lehmann fasse beide Vertragsstrafen zu einem einzelnen Verstoß zusammen und setze die Vertragsstrafe auf insgesamt 3.000,00 EUR fest, so Anwalt Sandhage in seinem Forderungsschreiben.

Derartige Fälle zeigen erneut deutlich, dass man solche Abmahnungen sehr ernst nehmen muss, um erhebliche finanzielle Risiken von vornherein zu vermeiden. Nur ein taktisch sinnvolles Verhalten sofort bei Erhalt einer Abmahnung erlaubt es, derartige Forderungen abzuwenden. Dies gilt umso mehr, als dass sich bei Florian Lehmann der Verdacht des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG aufdrängt.



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