Abmahnung Andrea Reinhardt
Frau Andrea Reinhardt spricht durch die Rechtsanwälte Faustmann Neumann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Die abmahnenden Rechtsanwälte Faustmann Neumann sind uns hierbei in Bezug auf zahlreiche weitere Abmahner bereits bestens bekannt.
Von der Abmahnung der Frau Andrea Reinhardt ist das Marktsegment „Haustierbedarf“ auf der Handelsplattform eBay betroffen. Hierbei beanstandet Frau Andrea Reinhardt u.a. fehlerhafte Informationen in Bezug auf das Widerrufsrecht.
Die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Faustmann Neumann ist nach unserer Auffassung zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert. So soll sich der Empfänger der Abmahnung z.B. im erneuten Verletzungsfall zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 EUR verpflichten, die seitens der Frau Andrea Reinhardt beanstandeten Verstöße zukünftig zu unterlassen.
Hierbei sollte Beachtung finden, dass bei einer nicht modifizierten Unterlassungserklärung bereits durch die Rücksendung der unterschriebenen Unterlassungserklärung ein Vertrag mit Frau Andrea Reinhardt zu Stande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Bei der seitens der Rechtsanwälte Faustmann Neumann mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung handelt es sich jedoch lediglich um einen Entwurf eines solchen Unterlassungsvertrages, den die Rechtsanwälte Faustmann Neumann bereits vorformuliert haben. Ein Anspruch der Frau Andrea Reinhardt genau diese mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten besteht nicht.
UPDATE 22.03.2016: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Frau Andrea Reinhardt, Querweg 15, 29584 Himbergen, durch Rechtsanwalt Gabriel Ramsperger von der Düsseldorfer „Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz“ der Rechtsanwälte Faustmann Neumann gegenüber einem eBay-Händler ausspricht.
Der Empfänger der Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass er mit Frau Andrea Reinhardt beim Verkauf von Waren im Fernabsatz im Wettbewerb stehe, weil er über die Internetplattform eBay Hunde- und Katzenzubehör verkaufe. Frau Reinhardt verkaufe identische Waren über eBay unter dem Nutzernamen deine_stoeberecke.
Bei Preisvergleichen im Wettbewerbsumfeld habe die Abmahnerin Reinhardt festgestellt, dass die beanstandete Verkaufsgestaltung (das eBay-Angebot) nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche, wodurch sich der Empfänger der Abmahnung ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffe.
Konkret lässt Frau Andrea Reinhardt fehlerhafte Grundpreisangaben sowie die Werbung mit „CE-geprüft“ abmahnen.
Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € auf dem Konto der Faustmann Neumann Rechtsanwälte zum Ausgleich gebracht werden.