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Berechtigungsanfrage Image Professionals GmbH


Abmahnung Image Professionals GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Berechtigungsanfrage der Firma Image Professionals GmbH, Tumblingerstr. 32, 80337 München, vertreten durch die WALDORF FROMMER Rechtsanwälte vor.

In der Berechtigungsanfrage, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gegenüber dem Betreiber eines Onlineshops aussprechen, heißt es, dass die Image Professionals GmbH eine renommierte, international tätige Bildagentur sei, die das Bildmaterial einer Vielzahl von Fotografen weltweit vermarkte.

Weil es sich bei der Berechtigungsanfrage (noch) nicht um eine Abmahnung handelt, wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer weiter ausdrücklich sowie folgerichtig klargestellt, dass mit dem Schreiben (also mit der Berechtigungsanfrage) keine Kosten verbunden seien.

Dem Empfänger der Berechtigungsanfrage wird ebenfalls erklärt, dass Anlass der Tätigkeit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Verwendung von geschütztem Bildmaterial sei. Konkret geht es um die Nutzung eines Fotos innerhalb eines Internetauftritts.

Hierzu heißt es weiter, dass die Verwendung des betreffenden Bildmaterials des Abschlusses einer entsprechenden Lizenzvereinbarung bedürfe. Eine solche konnte seitens der Image Professionals GmbH trotz intensiver Überprüfung der Lizenzhistorie nicht festgestellt werden. Details zum gegenständlichen Bildmaterial könnten über die unter der Internetseite agefotostock.com erreichbaren Bilddatenbank nach Eingabe der entsprechenden Bildnummer in das Suchfenster gefunden werden.

Der Betreiber der vorgenannten Bilddatenbank habe als ursprünglicher Rechteinhaber die Firma Image Professionals GmbH mit der Geltendmachung der hier gegenständlichen Ansprüche beauftragt und in diesem Zusammenhang auch zur Geltendmachung im eigenen Namen ermächtigt.

Das gegenständliche Foto erfülle die Anforderungen des § 2 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), so der Wortlaut der Berechtigungsanfrage weiter. Dessen ungeachtet sei das gegenständliche Bildmaterial in jedem Fall gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt.

Der Empfänger der Berechtigungsanfrage wird anschließend unter Fristsetzung zur Mitteilung aufgefordert, aufgrund welcher Umstände er sich für berechtigt halte, das Bildmaterial zu nutzen. Zudem soll er der Kanzlei Waldorf Frommer entsprechende Nachweise für die Berechtigung übersenden.

Für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs müsse die Image Professionals GmbH zwangsläufig davon ausgehen, dass keinerlei Rechte an dem Bildmaterial zustehen. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer müssten dann empfehlen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche - mit entsprechender Kostenfolge - außergerichtlich geltend zu machen.

Wichtig ist, dass es sich bei einer solchen Berechtigungsanfrage ausdrücklich noch nicht um eine Abmahnung handelt. Die Berechtigungsanfrage ist damit gewissermaßen die „nette Vorstufe“ einer Abmahnung, die für beide Seiten zu einer schnellen, kostengünstigen und effektiven Beilegung der Frage einer (Urheber-) Rechtsverletzung führen kann.

Bei einer taktisch und rechtlich sinnvollen Reaktion bietet die Berechtigungsanfrage dem Empfänger vor allem in Fällen tatsächlicher Rechtsverletzungen eine günstige Möglichkeit, einen Urheberrechtsstreit außergerichtlich zu vermeiden. Welcher Weg eingeschlagen wird, hängt aber ganz stark von dem jeweiligen Einzelfall ab, sodass es leider keine pauschale Handlungsempfehlung geben kann.

Auch sollte man sich leider nicht von dem Hinweis fehlleiten lassen, dass die Berechtigungsanfrage ja kostenlos sei. Wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, können natürlich in Zukunft weitere, nicht unerhebliche Kostenfolgen auf den Adressaten der Berechtigungsanfrage zukommen.

Bei der Firma Image Professionals GmbH handelt es sich auch in unserer Kanzlei um keine Unbekannte. Zunächst firmierte die Image Professionals GmbH nämlich unter dem Namen StockFood GmbH und sprach als solche schon vor Jahren zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus (wir berichteten).

Ausweislich des Handelsregistereintrags vom 21.08.2019 hat die Gesellschafterversammlung jedoch am 14.06.2019 beschlossen, den Namen der Firma von StockFood GmbH in Image Professionals GmbH zu ändern. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, in Zukunft noch von weiteren urheberrechtlichen Berechtigungsanfragen und auch von Abmahnungen von der Firma Image Professionals GmbH Kenntnis zu bekommen.


UPDATE 23.11.2020: Weitere Berechtigungsanfrage

Uns geht eine weitere urheberrechtliche Berechtigungsanfrage zu, die die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Namen der Firma Image Professionals GmbH, Tumblingerstr. 32, 80337 München, aussprechen.

Diesmal geht es um die Nutzung eines Fotos auf der Social-Media-Plattform Facebook. Konkret wird dem Empfänger der Berechtigungsanfrage vorgehalten, Bildmaterial der Image Professionals GmbH in seinen Facebook-Auftritt eingebunden zu haben. Allerdings habe die Image Professionals GmbH bei Überprüfung ihrer Lizenzdatenbank nicht feststellen können, dass ein entsprechender Lizenzvertrag zwischen ihr und dem Empfänger der Berechtigungsanfrage bestehe.

Die Image Professionals GmbH fordert zur Mitteilung auf, aufgrund welcher Umstände der Betroffene sich für berechtigt halte, das betreffende Bildmaterial zu nutzen.

Derartige Berechtigungsanfragen sind für den Empfänger bei richtiger Reatkion eine sehr kostenschonende Möglichkeit, einen urheberrechtlichen Sachverhalt auch dann aus der Welt zu räumen, wenn keine Berechtigung besteht/bestanden hat, ein Foto zu nutzen.



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