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Abmahnung Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kooperation Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll.


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kooperation Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll. mit Sitz in Kornwestheim, Bremen und Berlin vor.

Die Abmahnung wird durch den für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Anwaltskollegen hinlänglich bekannten Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim ausgesprochen. Auch diesmal wird ein Rechtsanwalt lauterkeitsrechtlich in Anspruch genommen.

Ausweislich des Briefkopfs besteht die Kooperation Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll. aus

  • Rechtsanwalt Michael Winter, Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim,
  • KWAG Rechtsanwälte, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen und
  • Rechtsanwalt Dr. Thomas Wipfler, Brandenburgische Str. 40, 10707 Berlin.

Die Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll. Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kooperation wirft dem Empfänger der Abmahnung nicht näher ausgeführte „Verstöße gegen geltendes Recht“ vor. Mit knappen Worten und ohne weitergehende Begründung soll der Abgemahnte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zurückreichen. Als Mitbewerber sei der abmahnende Anwalt Michael Winter nicht dazu bereit, derartige Verstöße zu tolerieren. Für den Fall der Fristversäumung weist Rechtsanwalt Winter darauf hin, dass sofort der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt würde.

Nach der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte gegenüber RA Michael Winter bei Meidung einer Vertragsstrafe von mindestens 5.001,00 € dazu verpflichten,

  • auf seiner Internetseite auf die Möglichkeit einer Streitbeilegung gemäß der ODR-Verordnung hinzuweisen;
  • einen Link zu der im Rahmen der ODR-Verordnung von der EU gegründeten OS-Plattform vorzuhalten;
  • einen Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorzuhalten;
  • im Rahmen der Ausführungen zur Berufshaftpflichtversicherung den räumlichen Geltungsbereich der Versicherung anzugeben.


Abmahnkosten werden in dem Schreiben der Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kooperation Winter - KWAG - Dr. Wipfler & Coll. nicht geltend gemacht und zwar, so RA Winter wörtlich, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des OLG Hamm.

Die Abmahnung wirft viele Fragen auf. Die geforderte Unterlassungserklärung konnte in keinem Fall in der vorgelegten Form zurückgereicht werden.


UPDATE 05.03.2020: Weitere „Kollegen“-Abmahnung

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die die um Rechtsanwalt Michael Winter bestehende „Anwaltskooperation“ gegenüber einem Rechtsanwaltskollegen ausspricht.

Die von Rechtsanwalt Michael Winter unterzeichnete Abmahnung erfolgt über den Briefkopf der „Rechtsanwalts- und Steuerberater - Kooperation Winter - Carl - Dr. Wipfler & Coll.“. Diese „Kooperation“ besteht aus

Rechtsanwalt Michael Winter, Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim
Rechtsanwalt Sebastian Carl, Universitätspark 1/1, 73525 Schwäbisch Gmünd
Rechtsanwalt Dr. Tomas Wipfler, Brandenburgische Str. 40, 10707 Berlin
Steuerberater Michael Wied, Dipl.-Betriebswirt (BA), Heubergstr. 21, 70806 Kornwestheim.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwalts- und Steuerberater - Kooperation Winter - Carl - Dr. Wipfler & Coll. wird ein (angeblich) fehlerhaftes Impressum des Internetauftritts einer Anwaltskanzlei beanstandet. Konkret werden die fehlende Information über die zuständige Aufsichtsbehörde sowie über den räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung abgemahnt.

Die abgemahnte Rechtsanwaltskanzlei wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht zurückzureichen. Diese „Unterlassungserklärung“ sieht, neben den eigentlichen Unterlassungspflichten, ein beachtliches Vertragsstrafeversprechen vor. Und zwar soll sich der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, „deren Höhe schlussendlich in das Ermessen des erkennenden Gerichts gestellt wird, jedoch 5.001,- € nicht unterschreiten“ soll.

Ein solches Vertragsstrafeversprechen, mit dem für jeden Verstoß mindestens 5.001,00 € „eingesackt“ werden könnten, wirkt vor dem Hintergrund der abgemahnten „Lappalien“ äußerst bedenklich. Zudem lässt sich nicht völlig ausschließen, dass die Abmahnung der Rechtsanwalts- und Steuerberater - Kooperation Winter - Carl - Dr. Wipfler & Coll. auch den Zweck verfolgt, Kollegen übergebührlich auf Zahlung von Vertragsstrafen in Anspruch nehmen zu können und sich hierdurch zu bereichern. Eine solche Unterlassungserklärung ist damit in finanzieller Hinsicht hochgefährlich und sollte in dieser Form keinesfalls unterzeichnet werden. Es sollte stattdessen sorgfältig überprüft werden, ob überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und welche Alternativen hierzu bestehen. Dies gilt umso mehr, als dass die Abmahnung auch im Übrigen mehrere Fragen aufwirft.



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