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Abmahnung LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Abmahnung LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer


Abmahnung LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH, Müllerstr. 42, 80469 München, vor. Diese Abmahnung der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH wird durch die uns bestens bekannte Kanzlei Waldorf Frommer, ebenfalls aus München, ausgesprochen.

In der Abmahnung ist zu lesen, dass die Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland  ausschließlich berechtigt sei, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei der unberechtigten Nutzung des von ihr vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.

Die Nutzung des  mit der Abmahnung beanstandeten Bildmaterials sei ausschließlich mit einer entsprechenden Lizenzvereinbarung gestattet. Eine solche Lizenzvereinbarung mit der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH würde jedoch tatsächlich nicht bestehen.

Durch diese unberechtigte Verwendung des beanstandeten Bildmaterials auf einer gewerblichen Homepage habe der Empfänger der Abmahnung der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH verstoßen.

Insbesondere sei es unerheblich, ob die Homepage mit dem streitbefangenen Lichtbild vom Abgemahnten selbst erstellt worden sei oder durch eine Agentur. Denn jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, müsse sich selbst davon überzeugen, dass durch diese Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt würden.
Insofern fordert die Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ein.

Weiter macht die Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH Auskunftsansprüche geltend. So soll umfassen Auskunft über die Verwendung der streitgegenständlichen Lichtbildes erteilt werden.

Dieser Auskunftsanspruch dient in erster Linie dazu, den seitens der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH zu bestimmenden Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung des Lichtbildes zu beziffern.
Abmahnkosten werden mit dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer noch nicht geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben sollten, raten wir an, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wenn das beanstandete Bild von einer Werbeagentur auf der Internetseite eingesetzt wurde, bestehen u.U. Regressansprüche gegen die handelnde Agentur.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Westrick

    10 Februar 2019 um 22:32 |
    Mandantin (Religionsgemeinschaft) KöR hat von der gleichen Kanzlei für Look eine solche Abmahnung für ein auf ihrer nicht gewerblichen Website ohne Urheberangabe veröffentlichtes Bild erhalten.

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