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Waldorf Frommer

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalem Filesharing


Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, die vormals unter den Namen Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte und Kanzlei Waldorf & Kollegen auftrat, beschäftigt sich seit vielen Jahren damit, vorwiegend urheberrechtliche Abmahnungen im Namen verschiedenster Rechteinhabern auszusprechen. Hierbei werden insbesondere die Inhaber von Internetanschlüssen auf Unterlassen und Schadensersatz in Anspruch genommen, über deren Internetanschluss bspw. Filme, Hörbücher oder Musikwerke im Wege von Internettauschbörsen / Filesharing-Netzwerken verbreitet worden sein sollen.

Zunächst einmal muss darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung der Filehsharing-Tauschbörsen grundsätzlich als illegal einzustufen ist, wenn dabei Material ausgetauscht wird, welches urheberrechtlichen Schutz genießt. Es geht dabei nicht nur um den reinen Download von Liedern und Filmen, sondern hauptsächlich auch um das Anbieten des Materials für andere Nutzer dieser Internettauschbörse (Upload). Eine solche Internetnutzung kann somit eine Abmahnung des jeweiligen Rechteinhabers, vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, nach sich ziehen. Weil derartige Abmahnungen ein Massenphänomen sind, haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie bereitgestellt:

Weshalb bekomme ich überhaupt eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer?
Anti-Piracy-Firmen (also Internetdienstleister) durchsuchen Filesharing-Netzwerke, die ebenfalls als P2P – Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen bezeichnet werden. Dabei sind sie auf der Suche nach urheberrechtlich geschützten Werken, die durch die Nutzer dieser Tauschbörse heruntergeladen und somit (meist automatisch) auch wieder zum Upload für anderen Nutzer bereitgehalten werden. Die Anti-Piracy-Firmen handeln dabei nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber. Nachdem die IP-Adresse des jeweiligen Users aufgezeichnet worden ist, wird ein Testdownload der urheberrechtlich geschützten Dateien durchgeführt. Durch den Einsatz spezieller Software ist es anschließend möglich, die Downloaddatei mit der Originaldatei der Rechteinhaber zu vergleichen. Zu beachten ist dabei, dass nach dem Start des Downloads durch den Tauschbörsennutzer bereits kleinste Teile einer Datei (also des urheberrechtlich geschützten Werkes) umgehend auch für andere User zum Download bereit stehen. Es ist uns zwar bekannt, dass die Upload-Funktion bei einigen Tauschbörsen deaktiviert werden kann. Aber selbst dann, wenn der Upload softwareseitig gegen null reduziert sein sollte, kann dennoch nicht sichergestellt werden, dass auch wirklich kein Upload mehr möglich ist.

Auf welchem Weg erhalten die Rechtsanwälte Waldorf Frommer meine Adresse für die Zustellung der Abmahnung?
Durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 des Urhebergesetzes (UrhG) erhält die Kanzlei Waldorf Frommer den Namen sowie die vollständige Adresse des Abmahnempfängers. Der jeweilige Internetprovider ist danach dazu verpflichtet, die IP-Adresse, welche das Anti-Piracy-Unternehmen zuvor ermittelt hat, mit den dazugehörigen Adressdaten abzugleichen und diese Adressdaten dann den Rechtsanwälten Waldorf Frommer zu übergeben. Damit steht die Zustellung der Abmahnung bereits kurz bevor. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die meisten Internetanbieter ihren Internetnutzern eine sog dynamische IP-Adresse zuordnen. Dadurch kann die IP-Adresse, die in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer angegeben ist, von der aktuellen IP-Adresse, die am Tag der Abmahnungszustellung gültig ist, abweichen.

Was verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit ihrer Abmahnung?
Am Anfang wird die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Empfänger der Abmahnung verlangen. Hierzu ist ein entsprechendes Muster beigefügt, von dem jedoch die größte Gefahr für den Abgemahnten ausgeht, weil jede strafbewehrte Unterlassungserklärung lebenslänglich gültig ist und ein Verstoß dagegen zu empfindlich hohen Vertragsstrafenforderungen führen kann. Schon aus diesem Grund kann, aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen, nicht dazu geraten werden, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer versandte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne eine vorherige Veränderung abzugeben. Grundsätzlich lassen sich die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die aufgrund der Abmahnung abgegeben werden soll, mittels einer abgeänderten, modifizierten Unterlassungserklärung deutlich abmildern.

Worum handelt es sich bei einer modifizierten Unterlassungserklärung?
Es handelt sich bei den Unterlassungserklärungen, wie sie durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Abmahnung übermittelt werden, lediglich um den Entwurf einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nach unseren Erfahrungen geht dieser Entwurf allerdings in den meisten Fällen über die von der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus. Aber auch unabhängig davon kann aufgrund der Abgabe einer nicht abgeänderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis der behaupteten Urheberrechtsverletzung einhergehen, was wiederum die eigene Position, sich wirkungsvoll gegen Schadensersatzforderungen zu verteidigen, erschweren kann. Hier kann die Erfahrung eines Rechtsanwaltes, der sich auf das Urheberrecht und auf die damit verbundenen Abmahnungen spezialisiert hat, von ganz entscheidender Bedeutung sein. Nur so können Sie als Betroffener sicherstellen, dass die Unterlassungserklärung, wie sie durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gefordert wird, auf die Mindestanforderung abgemildert wird, damit der Empfänger der Abmahnung ruhigen Gewissens ein Leben lang mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung leben kann.

Aus diesem Grund können wir nur dringend davon abraten, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer übersandte Abmahnung leichtfertig abzutun oder die Abmahnung als ungerechtfertigte „Massenabmahnung“, „Betrug“ oder gar „Abzocke“ zu ignorieren.

Weshalb setzt die Kanzlei der Waldorf Frommer Rechtsanwälte so kurze Fristen?
Wir stellen während unserer täglichen Arbeit immer wieder fest, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Fristen in der Abmahnung äußerst knapp bemessen. Durch längere Postlaufzeiten kann es daher durchaus passieren, dass dem Empfänger der urheberrechtlichen Abmahnung lediglich nur noch wenige Tage Zeit zum Reagieren bleibt, bevor die gesetzte Frist abläuft.

Da es sich bei den Urheberrechtsverletzungen aber nach Auffassung der Gerichte um eine besonders dringliche Angelegenheit handelt, haben wir die Erfahrung machen müssen, dass mehrere Gerichte die Fristen von nur wenigen Tagen als rechtmäßig erachten. Deswegen müssen die Fristen der Kanzlei Waldorf Frommer unbedingt eingehalten werden!

Selbst dann, wenn Ihnen die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nur mit einem „einfachen Brief“ zugegangen ist, also kein Einschreiben vorliegt, sollten Sie sofort auf die Abmahnung reagieren. Dies hat den Hintergrund, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Streitfalle lediglich nachweisen muss, dass sie die Abmahnung quasi zu Ihnen auf den „richtigen Weg“ gebracht hat, sodass sogar die Versendung der Abmahnung via E-Mail als zulässig anzusehen wäre.

Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, auf die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu reagieren?
Die Antwort kann hier nur ganz eindeutig „JA!“ lauten. Sie müssen unbedingt auf eine Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer reagieren. Nicht zu reagieren und dabei zu hoffen, dass alles „im Sande verläuft“, dürfte dabei die schlechteste Alternative der Reaktion auf die Abmahnung sein. Sollten Sie nämlich nicht oder nicht fristgerecht auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren, wird womöglich eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage drohen, die ebenfalls zu ganz erheblichen Kostenfolgen für Sie führen kann, da der Streitwert in solchen Urheberrechtsangelegenheiten extrem hoch angesetzt werden kann (Streitwerte von 30.000 Euro bei Filmen sind hierbei keine Seltenheit). Ausgehend von diesen Streitwerten beläuft sich das Kostenrisiko inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf einige Tausend Euro. Daher ist ein besonnenes und qualifiziertes Handeln auf eine Abmahnung unabdingbar, damit der Schaden abgewendet oder zumindest minimiert werden kann und für die Zukunft die größtmögliche Sicherheit erreichbar ist.

Sicher werden Sie nun verstehen, warum Sie sich unbedingt davor hüten sollten, die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf und Frommer nicht leichtfertig abzutun.

Weiter haben wir Ihnen umfangreiche FAQ zu Filesharing-Abmahnungen zusammengestellt.


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