Abmahnung Image Professionals GmbH
Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH, Tumblingerstraße 32, 80337 München, durch die Kanzlei Waldorf Frommer zu.
Mit dieser Abmahnung wird die angeblich unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds auf einer Internetseite beanstandet. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Empfänger der Abmahnung durch die Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Image Professionals GmbH verstoßen habe.
Die Einbindung des streitgegenständlichen Bildmaterials in die Webseite stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern auf einer Homepage oder einem Speichermedium.
Die Bereitstellung geschützter Werke auf Internet-Webseiten sei zudem eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des§ 19a UrhG. Dabei sei insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden der Image Professionals GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu.
Der Unterlassungsanspruch der Image Professionals GmbH würde nicht bereits durch die Entfernung des Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt erlöschen. Die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Es sei dabei unerheblich, ob der streitgegenständliche Internetauftritt selbst erstellt wurde oder ein Dritter (z.B. Werbeagentur, Internetagentur, Mitarbeiter, Bekannter) damit beauftragt war. Denn jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke nutze oder nutzen lasse, müsse sich selbst davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt würden.
Insofern fordert die Image Professionals GmbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die Image Professionals GmbH sei gesetzlich dazu angehalten, den Webseitenbetreiber vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern.
Zudem habe der Abgemahnte gemäß §§ 101 UrhG, 242, 259, 260 BGB unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials zu erteilen. Die Auskunftserteilung sei insbesondere zur Bezifferung des bestehenden Schadenersatzanspruches erforderlich.
In dieser Erklärung seien umfassende und geordnete Angaben zu machen:
• über den Zeitpunkt, zu dem das oben genannte Bildmaterial in die gegenständliche Internetseite eingebunden bzw. von dieser entfernt wurde sowie
• über die Herkunft (Quelle) des von Ihnen vervielfältigten und öffentlich zugänglich gemachten Bildmaterials unserer Mandantschaft.
Der Abmahnung ging eine Berechtigungsanfrage der Image Professionals GmbH voraus.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Image Professionals GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.