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Abmahnung Halley-Berlin, Firat Havadir

Abmahnung Halley-Berlin, Firat Havadir, durch Kanzlei Levent Göktekin


Abmahnung Halley-Berlin, Firat Havadir

Derzeit häufen sich Abmahnungen aus der Kanzlei Levent Göktekin, Berlin. Nachdem uns eine Abmahnung der Lory Germany Trading GmbH zur weiteren Bearbeitung vorgelegt wurde, erreicht uns nun auch eine Abmahnung der Firma Halley-Berlin, lnh. Firat Havadir, Stockumer Str. 16e, 13507 Berlin durch Rechtsanwalt Levent Göktekin.

In dieser Abmahnung wird zunächst mitgeteilt, dass die Firma Halley-Berlin stationär als auch über die Internetplattformen eBay unter „giorgiodimare_berlin" Kleidungsartikel unter anderem Unterwäsche verkauft. Als Mitbewerberin sei die Firma Halley-Berlin daher berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG geltend zu machen.

Bei den vom Abgemahnten angebotenen Waren könne nach Ansicht der Firma Halley-Berlin nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von vom Empfänger der Abmahnung vertriebenen Artikel, sei dieser nach Ansicht der Firma Halley-Berlin als gewerblicher Anbieter einzustufen.

Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Diesen gesetzlichen Bestimmungen sei der Empfänger der Abmahnung nicht nachgekommen, und habe sich so einen abmahnungsfähigen Vorteil verschafft.

Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten zudem die Pflicht, ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte abrufbar sein müsse. Eine Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum sei den beanstandeten Angeboten jedoch nicht zu entnehmen.

Aufgrund der unterlassenen Informationen liege ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG vor. Aufgrund der dieser begangenen Wettbewerbsverletzungen sie der Empfänger der Abmahnung nach § 9 UWG der Firma Halley-Berlin gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet; hierzu würden auch die Übernahme der Kosten der Beauftragung von Rechtsanwalt Levent Göktekin gehören.

Den Streitwert bemisst Rechtsanwalt Levent Göktekin mit 10.000 EUR. Hieraus resultieren sodann Kosten der Abmahnung in Höhe von 745,40 EUR.

Gemäß der der Abmahnung der Firma Halley-Berlin beigefügten Unterlassungserklärung, soll sich der Abgemahnte gegenüber dieser wie folgt verpflichten, es zu unterlassen
1) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen Verbrauchern keine Kleidungsartikel, insbesondere Unterwäsche -wie im Angebot mit der Artikelnummer XXX geschehen- anzubieten oder anbieten zu lassen ohne dabei ein ausreichendes Impressum - Namen und Anschrift der Niederlassung sowie Adresse der elektronischen Post - zu verwenden.
2) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen Verbrauchern keine Kleidungsartikel, insbesondere Unterwäsche -wie im Angebot mit der Artikelnummer XXX geschehen- anzubieten oder anbieten zu lassen ohne dabei eine Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Form zu verwenden.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannte Verpflichtung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe, die von dem Unterlassungsgläubiger nach Billigkeit festzusetzen ist und vom zuständigen Gericht in seiner Höhe im Falle einer Streitigkeit auf Billigkeit überprüfbar ist, zu zahlen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Halley-Berlin, lnh. Firat Havadir durch Rechtsanwalt Levent Göktekin erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Überprüfen Sie Ihr Impressum mit unserem Impressumsgenerator.

Update 05/2017: Weitere Abmahnungen der Firma Halley Berlin
Uns liegen weitere Abmahnungen der Firma Halley Berlin, lnh. Firat Havadir, durch Rechtsanwalt Levent Göktekin vor.

Mit all diesen Abmahnungen lässt die Firma Halley Berlin die angeblich gewerbliche Tätigkeit beim Verkauf von Bekleidung auf der Handelsplattform eBay unter dem Deckmantel des Privaten beanstanden.

Auf Grund der Mende und der Anzahl sowie der Sorte der vom Empfänger der Abmahnung vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen.

Neben der Forderung zur Unterlassung werden mit der Abmahnung der Firma Halley Berlin Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 15.000 EUR mithin 865 EUR geltend gemacht.

Welche Indizien für einen gewerblichen Handel sprechen, haben wir Ihnen HIER zusammengefasst. Uns SO urteilen die Gerichte.


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