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Abmahnung EGOH UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der EGOH UG - Foto: © fotomek/fotolia.com


Abmahnung Firma EGOH UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma EGOH UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Str. 9, 56203 Höhr-Grenzhausen, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Tobias Kläner von den Eichele Ditgen Rechtsanwälten, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz, vor.

Gesellschaftlich vertreten wird die Firma EGOH UG (haftungsbeschränkt) durch den Herrn Geschäftsführer Stefan Braun. Stefan Braun, seinerzeit noch ansässig in Sierck-les-Bains, Frankreich, bzw. anschließend in Trier, erlangte wiederum hinreichend Bekanntheit durch seine rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen, die er seit Ende des Jahres 2013 gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Ernser von den Binz Rechtsanwälten, Trier, ausgesprochen hat. Wir berichteten.

Nachdem wir zu Gunsten mehrerer Mandanten gerichtsfest glaubhaft machen konnten, dass Rechtsanwalt Ernser und Abmahner Braun mit ihren Abmahnungen den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) erfüllt haben, bevorzugte das Abmahnduo Ernser/Braun gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden, indem sie zu den anberaumten Gerichtsterminen schlichtweg nicht erschienen. Durch dieses Taktieren konnten gerichtliche Entscheidungen, die sich auch inhaltlich mit dem rechtsmissbräuchlichen Abmahngebaren des Stefan Braun und RA Frank Ernser auseinandersetzen, vermieden werden.

Nun hat sich der Abmahner Stefan Braun offensichtlich an den Koblenzer Anwalt Tobias Kläner von der Kanzlei der Eichele Ditgen Rechtsanwälte gewandt, um im Namen der EGOH UG (haftungsbeschränkt) abmahnen zu lassen.

In der Abmahnung wird behauptet, dass die EGOH UG Drucker und entsprechendes Zubehör, vor allem auch Ersatzteile, europaweit vertreibe. Der Empfänger der Abmahnung, der diese Waren ebenfalls über die Internethandelsplattform eBay vertreibe, soll sich dadurch gegenüber der EGOH UG wettbewerbswidrig verhalten haben, indem Einzugsrollen unter der Marke Lexmark angeboten worden seien, obwohl es sich dabei nicht um Originalersatzteile des Herstellers Lexmark handele.

Hierdurch würden Letztverbraucher über die betriebliche Herkunft des Produktes getäuscht; der Empfänger der Abmahnung verstoße insoweit gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG und betreibe insoweit unlauteren Wettbewerb, so Rechtsanwalt Tobias Kläner in der Abmahnung weiter.

Der Empfänger der Abmahnung soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma EGOH UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Braun, abgeben.

Überdies sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 12.000,00 € auf dem Kanzleikonto der Eichele Ditgen Rechtsanwälte zum Ausgleich gebracht werden.

Die Abmahnung wirf mehrere Fragen auf, die ihrer Berechtigung/Begründetheit entgegenstehen. Keinesfalls konnten wir jedenfalls empfehlen, die ihr beiliegende und im Entwurf von Rechtsanwalt Kläner vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ausweislich der öffentlich einsehbaren Handelsregisterangaben finden sich über die EGOH UG (haftungsbeschränkt) folgende Informationen:

Neueintragungen

23.10.2015

HRB 24795:EGOH UG (haftungsbeschränkt), Höhr-Grenzhausen, Hollersborn 1, 56203 Höhr-Grenzhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2015. Geschäftsanschrift: Hollersborn 1, 56203 Höhr-Grenzhausen. Gegenstand ist der Groß-, Einzel- und Versandhandel mit Büromaschinen, -zubehör und -möbel, Werkzeugen, Lager- und Fahrzeugeinrichtungen, Vermietung und Wartung von Büromaschinen, Erbringung von Logistikdienstleistungen ohne eigene Fuhrtätigkeit sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck (auch unter Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters). Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Braun, Stefan, Höhr-Grenzhausen, *28.06.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

sowie

Veränderungen

15.03.2017

HRB 24795: EGOH UG (haftungsbeschränkt), Höhr-Grenzhausen, Hollersborn 1, 56203 Höhr-Grenzhausen. Änderung der Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 9, 56203 Höhr-Grenzhausen.“.

Sollten auch Sie durch die Firma EGOH UG abgemahnt worden sein, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden. Im Falle einer weitergehenden Bearbeitung profitieren Sie natürlich ebenfalls von den weitreichenden Informationen, die wir in der Vergangenheit über den hinter der EGOH UG stehenden Stefan Braun gesammelt haben.

Rufen Sie uns einfach an….



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