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Waschmaschinen in der Wohnung aufstellen

Waschmaschinen in der Wohnung aufstellen - zumindest bei Neubauten kein Problem


Waschmaschinen in der Wohnung aufstellen

In der heutigen Zeit ist es sicher so, dass fast alle Haushalte eine eigene Waschmaschine haben. Es wäre sonst kaum möglich, alle Kleidungsstücke ordnungsgemäß zu reinigen. Wenn man alle Kleidungsstücke in eine professionelle Reinigung brächte, wäre dies sicher mit ganz immensen Kosten verbunden. Dies kann dem normalen Mieterhaushalt auf keinen Fall zugemutet werden. Es muss daher ohne weitere Probleme möglich sein, innerhalb der Wohnung eine Waschmaschine aufzustellen.

Warum könnte der Vermieter daran interessiert sein, dass eine Waschmaschine innerhalb der Wohnung nicht aufgestellt wird?

Hier kann es sich eigentlich nur um einige wenige Problempunkte handeln, die dadurch entstehen könnten, dass eine Waschmaschine innerhalb der Wohnung aufgestellt wird. Ein solcher Punkt könnte zum Beispiel sein, dass eine Waschmaschine "ausläuft", wenn sie während des Arbeitsvorgangs nicht genügend beaufsichtigt wird. Hierzu muss man sagen, dass dieses Problem hauptsächlich Waschmaschinen älterer Bauart betraf oder auch immer noch betrifft. Moderne Waschmaschinen sind eher so ausgerichtet, dass sie völlig problemlos in der Wohnung aufgestellt werden können. Hierbei können sie auch ohne jede Aufsicht in einer guten Weise ihren Dienst verrichten. Mit einem Wasserschaden müssen Sie in diesem Fall praktisch nicht rechnen. In der heutigen Zeit wäre es auch lebensfremd, dass man die eigene Waschmaschine nicht in der Wohnung hat. Hierin liegt auch ein ganz wichtiger Punkt des Landgerichts Freiburg in dem bereits genannten Urteil.

Es wäre geradezu absurd, wenn man eine moderne Wohnung mietet und in dieser keine Waschmaschine aufstellen darf. Die Zeiten, in denen die Wäsche auf Waschschiffen oder Gemeinschaftsplätzen gewaschen wurde, sind auf jeden Fall vorbei. Man kann daher sicher von einer gewissen Schikane sprechen, wenn der Vermieter die Aufstellung einer Waschmaschine in der Wohnung nicht erlauben sollte. Es ist sicher auch weltfremd, wenn ein Mieter auf eine "Waschküche" oder einen sonstigen Gemeinplatz zum Wäschewaschen verwiesen wird.

Als Mieter einer Neubauwohnung können Sie Ihre Wäsche durchaus in der eigenen Wohnung mit Hilfe der dort aufgestellten Waschmaschine waschen. Andere Ideen klingen sehr abenteuerlich und sind einfach nicht realistisch. Natürlich können Sie sich im Falle einer juristischen Auseinandersetzung auch auf das Urteil des LG Freiburg, 9 S 0/13 berufen. Es sind auch gute Chancen gegeben, dass die obergerichtliche Rechtsprechung ähnlich ausfallen wird. Von diesem Recht sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen. 

LG Freiburg, Az. 9 S 60/13 


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