Abmahnung Wham-O Holding Ltd.
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wham-O Holding Ltd., Unit 714, 7th Floor, Peninsula Centre, 67 Mody Road, Tst East, Hong Kong durch die Kanzlei Fareds vor.
Nach Angaben in der Abmahnung sei die Wham-O Holding Ltd. als Unternehmen u.a. im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig.
Angeblich sie die darauf aufmerksam geworden, dass der Empfänger der Abmahnung gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen habe, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.
In der Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. ist hierzu zu lesen:
„Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (im Folgenden: ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) ist die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen durch die Europäische Kommission vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regelt, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Diese Verpflichtung zur Einstellung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform gilt auch für Online Auktionsplattformen wie Ebay (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25.01 .2017 - 9 W 426/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18).
Obige Ausführungen sind als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu werten. Die festgestellten Verstöße begründen ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3 Abs. 2, 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Ein Ausdruck mit dem betroffenen Inhalt der Internetseite Ihres Onlineshops liegt uns zu Beweiszwecken für ein etwaiges Gerichtsverfahren vor.“
Die Wham-O Holding Ltd. sei nicht bereit, dieses Verhalten zu dulden und fordert insofern den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auf. Weiter werden die Kosten, die der Wham-O Holding Ltd. durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Fareds entstanden sein sollen, aus einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 EUR geltend gemacht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. erhalten haben sollten sprechen Sie uns an.
Update 06/2020: zahlreiche weitere Abmahnungen der Wham-O Holding Ltd.
Uns gehen zahlreiche weitere Abmahnungen der Wham-O Holding Ltd. durch die Kanzlei Fareds zu. Gegenstand der Abmahnungen der Wham-O Holding Ltd. ist der immergleich Vorwurf in Bezug auf den anklickbaren OS-Link.