Abmahnung Torsten Jung-Lenz GRAPHICS e.K.
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Jung-Lenz GRAPHICS e.K., Inhaber Torsten Jung-Lenz, Im Schmalen Bruch 10, 42369 Wuppertal, vertreten durch Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau, Regensburg, vor.
Die Abmahnung bezieht sich auf ein Amazon-Angebot. Konkret lässt Torsten Jung-Lenz beanstanden, dass in dem Amazon-Angebot zwar die URL zur Onlinestreitbeilegung angegeben würde, gemeint ist wohl die sog. OS-Plattform. Allerdings würde der Empfänger der Abmahnung nicht auf die OS-Plattform verlinken.
Die fehlende Verlinkung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO EU beeinträchtige die Verbraucherinteressen spürbar, weil sie die Information über die Möglichkeit der Wahrnehmung von Verbraucherrechten betreffen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung sei jedenfalls auch nach § 3a UWG und nicht nur nach § 5a UWG zu beurteilen, weil sie nicht nur eine Verpflichtung zur Information der Verbraucher, sondern auch eine solche zur Bereitstellung eines Links umfasst und damit über die bloße Information der Verbraucher über die Internetadresse der OS-Plattform hinausgeht, so der abmahnende Rechtsanwalt Markus Baron von Hohenhau weiter. Bei dieser Verpflichtung handele es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG, weil sie der Verbreitung der Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern (vgl. Erwägungsgrund 30 der VO 524/2013) und damit deren Interesse als Marktteilnehmer diene.
Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Jung-Lenz GRAPHICS e.K. Inhaber Torsten Jung-Lenz abzugeben.
Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von 7.500,00 € auf dem Konto von Rechtsanwalt Baron von Hohenhau zum Ausgleich gebracht werden.