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Abmahnung Torsten Fürstenberg

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Torsten Fürstenberg


Abmahnung Torsten Fürstenberg

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Torsten Fürstenberg, Kerkwitz, durch die Kanzlei Hoesmann Rechtsanwälte vor.

Nach Angaben in der Abmahnung handelt Torsten Fürstenberg gewerblich im Internet mit Legowaren. Diese vertreibe er auf seinem Ebayshop unter dem Verkäufernamen ,,haus_im_ wald".

Als gewerblicher Verkäufer sei der Empfänger der Abmahnung Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und müsse folglich die rechtlichen Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte einhalten. Demnach oblägen ihm Informations- und Belehrungspflichten gegenüber Verbrauchern wie z.B. Information über technische Schritte die zum Vertragsschluss führen, Information zur Speicherung des Vertragstextes, die Angabe eines vollständigen Impressums, ein vollständiger Hinweis auf die Plattform zur EU-Streitbeilegung, ein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, eine ausreichende Widerrufsbelehrung sowie einen Hinweis zum Muster-Widerrufsformular.

Zwischen dem Empfänger der Abmahnung und Herrn Torsten Fürstenberg bestünde ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 Abs.1, 3 Nr.1 UWG. Aus diesem Grunde sei Herr Torsten Fürstenberg berechtigt, die fraglichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen. Ob die Verletzung der Rechte des Herrn Torsten Fürstenberg willentlich oder lediglich versehentlich geschehen sei, habe auf die vorliegenden Ansprüche keinerlei Auswirkung.
Herr Torsten Fürstenberg macht daher Unterlassungsansprüche gemäß § 8 Abs.1, 3 Nr. 1 UWG sowie §§ 3, 4 Nr.11, 5a UWG geltend. Die Wiederholungsgefahr, welche Voraussetzung eines solchen Anspruchs sei, würde dabei bereits durch die einmalige Verletzungshandlung indiziert.

Überdies fordert die Kanzlei Hoesmann den Empfänger der Abmahnung auf, Herrn Torsten Fürstenberg den durch die Einschaltung der Kanzlei Hoesmann entstandenen Schaden durch Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1.537,36 EUR zu ersetzen. Dieser Betrag beinhaltet dabei eine Position „Recherche und Dokumentation“ in Höhe von 178,50 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Torsten Fürstenberg durch die Kanzlei Hoesmann Rechtsanwälte erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Kurt Bork

    15 April 2019 um 12:09 |
    Ist bekannt immer die GLEICHE Masche. Führt jedoch nur Legoartikel Erstverkauf 2015 und 2016. Dies auf ebay und Amazone.

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