Abmahnung Thomas Babel
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Babel, handelnd unter sellerspoint, Grabenstr. 2a, 37213 Witzenhausen, vertreten durch den Witzenhausener Rechtsanwalt Karsten Ludolph, vor.
Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen das Verpackungsgesetz durch die fehlende Registrierung im sog. Verpackungsregister (LUCID).
Dem Empfänger der Abmahnung erklärt Rechtsanwalt Ludolph zunächst, dass Thomas Babel auf der Internethandelsplattform Amazon in nicht geringem Umfang mit Spielekonsolen, Spielen und Zubehör handele. Der abgemahnte eBay-Händler würde gleichartige Waren zum Kauf anbieten und deshalb mit Thomas Babel im Wettbewerb stehen.
Vorwurf der Abmahnung ist nun, dass der betroffene eBay-Händler registrierungspflichtige Versandverpackungen an Endverbraucher versende, ohne jedoch im sog. Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ordnungsgemäß registriert zu sein. Die Registrierung sei allerdings vor dem Inverkehrbringen von Produktverpackungen erforderlich, sodass die durch die fehlende Registrierung gegen § 9 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) verstoßen werde. Den damit gleichzeitig einhergehenden Wettbewerbsverstoß dürfe Thomas Babel als Mitbewerber abmahnen, so Rechtsanwalt Karsten Ludolf weiter.
Der Abgemahnte wird sodann dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Thomas Babel abzugeben.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Karsten Ludolph die Erstattung von Anwaltskosten/Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € und damit in Höhe von 818,20 € (netto).
Neben der finanziellen Forderung sollten Empfänger einer solchen Abmahnung Hauptaugenmerkt auf die geforderte Unterlassungserklärung legen. Dies ist im Zweifel noch wichtiger als die Frage, ob und in welcher Höhe Abmahnkosten gezahlt werden müssen. Was sich womöglich zunächst merkwürdig anhört, liegt an dem existentiellen Risiko, das von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeht. Mögen die Unterlassungserklärungen auch noch so harmlos wirken, handelt es sich bei Ihnen um Verträge, die ein Leben lang gültig bleiben, und die im Falle eines Verstoßes zu empfindlichen Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro pro Verstoß führen können – dies selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Abmahnung gründlich überprüft und Reaktionsmöglichkeiten erörtert werden. Selbst im Falle einer begründeten Abmahnung bestehen mehrere Handlungsoptionen, die die enormen Risiken weitgehend reduzieren können.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Thomas Babel, sellers-point, bzw. Rechtsanwalt Karsten Ludolph erhalten haben, können Sie sich gern im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.