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Abmahnung Simone Sommer

Abmahnung Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- & Industrietechnik Sommer


Abmahnung Simone Sommer

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Simone Sommer, Inhaberin  der Firma Bau- & Industrietechnik Sommer, Rauschwalder Straße 48a, 02826 Görlitz, handelnd unter bau-industrietechnik.de, vertreten durch die Rechtsanwälte Estel & Feise, Rechtsanwalt Thomas Estel und Rechtsanwalt Manuel Feise, Reichsstr. 5, 14052 Berlin, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt Simone Sommer gegenüber einem Onlinehändler für Werkzeug und Zubehör eine vermeintlich irreführende Preiswerbung auf Google bzw. Google-Shopping beanstanden. Frau Simone Sommer wirft dem Empfänger ihrer Abmahnung vor, dass der bei Google angezeigte Preis nicht mit dem tatsächlichen Preis im Onlineshop (rakuten.de) übereinstimme. Es sei irreführend, mit einem niedrigeren als dem tatsächlich verlangten Preis zu werben, so die Begründung des abmahnenden Rechtsanwalts Thomas Estel.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Frau Simone Sommer abzugeben. Die Höhe der Vertragsstrafe soll nach dem Ansinnen der Kanzlei Estel & Feise 5.001,00 € betragen, aber auch in das Ermessen der Frau Simone Sommer und der Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt werden.

Für den Fall, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht bei den Rechtsanwälten Estel & Feise eingehe, würden sie der Frau Simone Sommer empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Überdies sei der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichtet, Abmahnkosten aus einem Streitwert/Gegenstandswert von sage und schreibe 50.000,00 € auf dem Kanzleikonto des Berliner Rechtsanwalts Thomas Estel zum Ausgleich zu bringen. Dieser unseres Erachtens doch deutlich überzogene Gegenstandswert, der der Berechnung der Anwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung dient, lässt schon per se die Frage aufkommen, ob vielleicht sachfremde Motive vorherrschenden.

Ungeachtet dessen liegen im hiesigen Fall begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Abmahnung der Simone Sommer auch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unbegründet sein könnte.

Empfängern einer Abmahnung wird daher empfohlen, nicht vorschnell zu handeln, sondern sich zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken umgehend an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Auch wenn Abmahnungen häufig auf den ersten Blick begründet erscheinen, stellt sich jedoch des Öfteren heraus, dass genau das Gegenteil der Fall ist.


UPDATE 10/2016: Anspruchsverzicht durch Simone Sommer
Nachdem wir die Rechtsanwälte Estel & Feise für unsere Mandantschaft darauf hingewiesen haben, dass und aus welchen Gründen die Abmahnung der Frau Simone Sommer, Bau- und Industrietechnik Sommer, Görlitz, zumindest unbegründet ist und nachdem wir zum Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche aufgefordert haben, erklärt Rechtsanwalt Thomas Estel nun einen umfassenden Anspruchsverzicht im Namen der Abmahnerin Simone Sommer.

Unsere Mandantschaft muss demnach weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die in der Abmahnung behaupteten Abmahnkosten an die Berliner Anwaltskanzlei Estel & Feise zahlen.


UPDATE 11/2016: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Simone Sommer, handelnd unter "Bau- & Industrietechnik Sommer", Rauschwalder Straße 48a, 02826 Görlitz, erneut vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Estel von der Kanzlei der Rechtsanwälte Thomas Estel & Manuel Feise, Berlin, vor.

Diesmal lässt die Abmahnerin Simone Sommer die fehlende Angabe einer Telefax-Nummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung bei eBay beanstanden, obwohl im Impressum eine solche Telefaxnummer angegeben würde. Die Pflicht zur Angabe einer Telefaxnummer soll sich insoweit aus § 312d Abs. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ergeben, so Rechtsanwalt Estel gegenüber dem Empfänger der Abmahnung.

Der abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Görlitzer Bau- und Industrietechnikerin Simone Sommer abgeben, wobei die Höhe der Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhand­lung 5.001 Euro betragen soll, aber auch in das Ermessen der Abmahnerin und der Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt werden könne, so RA Thomas Estel weiter.

Ferner macht Simone Sommer einen Anspruch auf Abmahnkostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € (!) geltend.

In diesem konkreten Fall haben wir Zweifel an der Begründetheit der Abmahnung. Zudem drängt sich hier der Verdacht des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) auf.

Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten....


UPDATE 12/2016: Simone Sommer erwirkt einstweilige Verfügung
Sofern sich ein eBay-Händler unter Hinweis auf die zahlreichen Missbrauchsindizien weigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin Simone Sommer, Bau- & Industrietechnik Sommer, Rauschwalder Straße 48a, 02826 Görlitz, abzugeben, beantragen die Rechtsanwälte Estel & Feise den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht.


UPDATE 12/2016: weitere Abmahnung der Frau Simone Sommer
Uns liegt weitere eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- und Industrietechnik Sommer, Rauschwalder Straße 48a, 02816 Görlitz, durch die Kanzlei Estel & Feise, Berlin, vor. Frau Simone Sommer handelt nach Angaben in der Abmahnung im Internet u. a. mit Werkzeugen verschiedenster Art wie etwa Trennscheiben.

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Simone Sommer fehlende Registerangaben sowie unrichtige Identitätsangaben beanstanden.

Im Auftrag der Frau Simone Sommer mahnt die Kanzlei Estel & Feise ab und fordert auf, es zu unterlassen, im Internet den Abschluss von Verträgen für Werkzeuge anzubieten und dabei

1) keine Angaben zum Registergericht und der entsprechenden Registernummer zu machen

und/oder

2) die Identität anzugeben mit "YYYYXXX", wenn die Eintragung im Handelsregister lautet: "XXXXXX".

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, die oben aufgeführten unlauteren Wettbewerbshandlungen sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Höhe der Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung 5.001 Euro betragen soll, aber auch in das Ermessen der Frau Simone Sommer und der Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt werden könne.

Gehe die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht binnen der genannten Frist bei der Kanzlei Estel & Feise ein, würde die ihrer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die bloße Erklärung, die abgemahnte Handlung nicht mehr vorzunehmen, nicht geeignet ist, sicherzustellen, dass eine zukünftige Wiederholung unterbleibt. Ohne Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bestünde die Wiederholungsgefahr fort.

Zudem soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.044.40 EUR zum Ausgleich bringen.


UPDATE 10/2018: weitere Abmahnung der Frau Simone Sommer
Uns geht eine weitere eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- und Industrietechnik Sommer, Rauschwalder Straße 48a, 02816 Görlitz, durch die Kanzlei Estel & Feise, Berlin, zu.

Von dieser Abmahnung der Frau Simone Sommer ist das Marktsegment „Gummiketten“ betroffen.

Seitens Frau Simone Sommer wird die Werbung mit der Aussage „Garantie und Gewährleistung 24 Monate“ beanstandet.

Die Kosten der Abmahnung werden durch die Kanzlei Estel & Feise mit 1.171,67 EUR (Gegenstandswert 20.000 EUR) beziffert.


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