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Abmahnung Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR

Abmahnung Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR durch RA Sandhage


Abmahnung Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR, Äußere Wolkensteiner Straße 2 b, 09496 Marienberg, handelnd bei eBay unter "dein.laden.fuer.alles", vor.

Die Sachse Vertriebs GbR lässt sich bei der Aussprache der Abmahnung durch den u.a. für rechtsmissbräuchliche Massenabmahnserien bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vertreten. Zudem ist Frau Marlen Sachse schon in der Vergangenheit durch Abmahnungen aufgetreten, die sie mit Hilfe von Rechtsanwalt Sandhage ausgesprochen hat.

Dem Empfänger der Abmahnung erklärt RA Sandhage, dass die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR Onlinehändlerin sei und u.a. mit dem Verkauf von weinhaltigen Getränken bzw. Schaumweinen befasst sei. Sie sei u.a. auf dem Marktplatz Ebay aktiv und verkaufe dort Wein und Schaumweine an Letztverbraucher.

Dem Empfänger der Abmahnung, einem Internet-Weinhändler, wird vorgeworfen, den Verbraucher im Rahmen eines eBay-Angebots nur unzureichend über das Widerrufsrecht zu informieren.

Darüber hinaus lässt die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR einen Verstoß gegen die „Lebensmittelverordnung“ rügen, weil nicht auf die in den Getränken enthaltenen Sulfite hinweisen würde.

Der abgemahnte eBay-Händler wird unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Sachse Vertriebs GbR abzugeben.

Abmahnkosten macht Rechtsanwalt Gereon Sandhage zumindest mit der Abmahnung selbst noch nicht geltend.

Aufgrund der mit der geforderten Unterlassungserklärung einhergehenden (erheblichen) finanziellen Risiken sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht leichtfertig unterzeichnet und zurückgereicht werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, erhalten haben, wenden Sie sich bitte kurzfristig an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt, da die Chancen und Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung am effektivsten erörtert werden können, wenn die Abmahnung noch „frisch“ ist.


UPDATE 29.11.2016: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR verschickt.

Diesmal lässt die Sachse Vertriebs GbR den fehlenden Hinweis/den fehlenden Link auf die sog. Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Textilien (Strümpfen, Damen-Schals und Loops) über die Handelsplattform eBay abmahnen.

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Zudem wird ein Anspruch auf Abmahnkostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € geltend gemacht.

Im Übrigen können wir auf unsere obigen Ausführungen verweisen.


UPDATE 30.11.2016: Weitere Abmahnung

Auch heute geht uns eine Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR aus 09496 Marienberg, anwaltlich vertreten durch Gereon Sandhage, Berlin, zu.

In dieser Abmahnung rügt die Sachse Vertriebs GbR den fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform und die fehlende Widerrufsbelehrung in einem eBay-Angebot über Textilien.

Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € gefordert.


UPDATE 01.12.2016: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR vor. Auch hier beanstandet RA Gereon Sandhage den fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform.

Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Abmahnkostenerstattung aus 3.000,00 € verlangt.


UPDATE 02.12.2016: Weitere Abmahnung

Die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR scheint gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Gereon Sandhage in Abmahnlaune gekommen zu sein. Jedenfalls wird uns auch heute eine weitere Abmahnung vorgelegt, die Rechtsanwalt Sandhage für die Sachse Vertriebs GbR ausspricht.

Standardisiert wird der fehlende bzw. fehlerhafte Verweis auf die OS-Plattform abgemahnt.

Streitwert: 3.000,00 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 06.12.2016: Weitere Abmahnung

Und auch heute geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sachse Marlen und Swen Sachse Vertriebs GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, zu.

Erneut wird der fehlende bzw. fehlerhafte Verweis auf die OS-Plattform textbausteinartig abgemahnt.

Streitwert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 12.12.2016: Weitere Abmahnung

Wieder geht uns eine Abmahnung der Sachse Marlen und Swen Sachse Vertriebs GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, Berlin, zu.

Diesmal werden der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform sowie eine fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular bei eBay abgemahnt.

Streitwert: 7.500,00 €
Abmahnkosten: 612,80 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 3.000,00 €


UPDATE 28.12.2016: Weitere Abmahnung

Erneut wird uns eine Abmahnung der Sachse Marlen und Swen Sachse Vertriebs GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorgelegt.

Diesmal wird "nur" der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform bei eBay abgemahnt.

Streitwert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 11.01.2017: Weitere Abmahnung

Auch im neuen Jahr setzt die Sache Vertriebs GbR - Marlen Sachse und Swen Sachse - ihr Abmahnwesen durch Rechtsanwalt Sandhage fort.

Wie gehabt, wird diesmal bloß der bei eBay fehlende Hinweis auf die OS-Plattform standardisiert abgemahnt.

Streitwert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 06.02.2017: Antragsrücknahme nach Vorwurf des Rechtsmissbrauchs

In einem von uns betreuten Fall ließ nun die Sache Vertriebs GbR ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über unseren Widerspruch wieder zurücknehmen, nachdem wir im Widerspruchsverfahren für unseren Mandanten umfassend zum Rechtsmissbrauch (§ 8 Abs. 4 UWG) vorgetragen haben.

Dem Rechtstreit ging eine einstweilige Verfügung voraus, die die Sache Vertriebs GbR durch RA Gereon Sandhage beantragen ließ. Da einstweilige Verfügungen in der Regel ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Antragsgegners (Abgemahnten) erlassen werden, konnte die Berechtigung der einstweiligen Verfügung nur im Widerspruchsverfahren überprüft werden. Wir haben daher für unseren Mandanten umfassend dargelegt, weshalb das Abmahnwesen der Firma Sache Vertriebs GbR aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlich ist.

Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung erreichte uns jedoch die Rücknahme des Verfügungsantrages durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage ("aus rein wirtschaftichen Erwägungen").

Unser Mandant ist damit ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung und ohne die behaupteten Abmahnkosten zahlen zu müssen, aus der Angelegenheit herausgekommen. Auch die Kosten der einstweiligen Verfügung und unseres Widerspruchs muss nun die Sache Vertriebs GbR erstatten.

Ein voller Erfolg für unseren Mandanten.


UPDATE 06.02.2017: Weitere Abmahnung

Soeben erreicht uns eine weitere aktuelle Abmahnung, die die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aussprechen lässt.

Als wäre nichts gewesen, wird erneut standardisiert der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform abgemahnt.

Streitwert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 09.03.2017: Weitere Abmahnung

Auch heute erreicht uns eine weitere Abmahnung, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Sachse Vertriebs GbR (Marlen Sachse und Swen Sachse) ausspricht.

Gerügt wird mal wieder der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform.

Streitwert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 10.03.2017: Weitere Abmahnung

Uns erreicht wieder eine Abmahnung, die RA Gereon Sandhage im Namen der Sachse Vertriebs GbR (Marlen Sachse und Sven Sachse) ausgesprochen hat.

Gerügt wird der fehlende/fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform.

Gegenstandswert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €


UPDATE 27.03.2019: Weitere Abmahnung ("Original")

Nachdem es sehr lange ruhig um die Abmahnungen blieb, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, im Namen der Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, Herzog-Heinrich-Str. 7, 09496 Marienberg, ausgesprochen hat, erreichten uns in den vergangenen Tagen mehrere Abmahnungen, in denen es um die Werbung mit "ORIGINAL" im Zusammenhang mit Drucker-Toner bzw. Tonerkartuschen und Tintenpatronen geht.

Rechtsanwalt Sandhage behauptet, dass die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR auf der Internethandelsplattform Amazon unter dem Verkäufernamen "komet-eispulver-de" tätig sei und dort Druckerzubehör in Form von Tonerkartuschen, Toner, Tintenpatronen etc. verkaufe.

Beanstandet wird die Werbung für ein Markenprodukt mit dem Zusatz "Original". Hierbei handele es sich um eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotene Markenware "Original" sei. Diese Selbstverständlichkeit würde an prominenter Stelle hervorgehoben und blickfangmäßig als etwas Besonderes herausgestellt. Die Käufer würden somit annehmen, dass die angebotene Ware einen Vorzug gegenüber Konkurrenzprodukten habe.

Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR abzugeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € an Abmahnanwalt Sandhage zu zahlen.

Die rechtlichen Ausführungen von Herrn Sandhage greifen unseres Erachtens deutlich zu kurz. Darüber hinaus werfen die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR ausspricht viele weitergehende Fragen auf. Zudem sprechen viele Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie. Allein schon der Rechtsmissbrauch würde dazu führen, dass die Abmahnung mit hohen Erfolgschancen zurückgewiesen werden.

Insgesamt stehen die Verteidigungschancen gegen die Abmahnungen damit sehr gut.

Betroffene können sich gern im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.


UPDATE 11.01.2021: Weitere Abmahnung ("PU Leder")

Uns geht auch im neuen Jahr eine Abmahnung zu, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sache GbR, Marienberger Str. 2c, 09496 Marienberg, ausspricht.

Diesmal geht es dem Abmahntrio um die angeblich unzulässige Bewerbung einer Handyhülle auf der Internethandelsplattform eBay mit der Eigenschaft "PU Leder". Es existiere, so Rechtsanwalt Sandhage im Rahmen der Abmahnung, in der Bundesrepublik Deutschland kein Material, welches chemisch, wissenschaftlich oder technisch mit dem Begriff "PU Leder" bezeichnet werden dürfe. Stattdessen habe die Werbebranche diesen Begriff erfunden, um Kunststoffprodukte in die Nähe von hochwertigem Leder zu rücken. Die Bezeichnung "PU Leder" sei insofern irreführend und gleichzeitig wettbewerbswidrig.

Die aus Marlen Sachse und Swen Sachse bestehende Sachse Vertriebs GbR lässt anschließend Beseitigungsanspruch behaupten - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird also (noch) nicht gefordert.

Dennoch sollen Abmahnkosten in Höhe von 280,60 € (Gegenstandswert: 2.000,00 €) an Rechtsanwalt Gereon Sandhage gezahlt werden.


UPDATE 09.02.2022: Weitere Abmahnung („Ebay Schwarzverkäufe“)

Uns geht aktuell eine weitere Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, Marienberger Str. 2c, 09496 Marienberg, zu.

Diesmal beanstandet Rechtsanwalt Gereon Sandhage sog. Schwarzverkäufe auf der Internethandelsplattform eBay. Mit dem Vorwurf dieses Schwarzverkaufs meint RA Sandhage, dass ein eBay-Privatverkäufer sich nur zum Schein als privater Verkäufer ausgäbe, obwohl er tatsächlich als gewerblicher Händler einzustufen sei.

Hierzu der Reihe nach: Zunächst wird in der Abmahnung behauptet, dass die Sachse Vertriebs GbR auf der Handelsplattform Ebay zu dem Verkäufernamen „moritz-1983“ aktiv sei und u.a. Süßigkeiten, Tee, Kosmetik- und Pflegeprodukte sowie Kerzen vertreibe.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgehalten, dass er auf der Handelsplattform eBay vergleichbare Produkte zum Verkauf anbiete – dabei würde er aber behaupten, als privater Verkäufer tätig zu sein. Diese Angabe sei aber falsch, da eine Auswertung der Handelsaktivitäten ein tatsächlich gewerbliches Handeln belege und er daher als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: I ZR 3/06 - Ohrclips, sei von einem gewerblichen Handeln dann auszugehen, wenn ein Verkäufer wiederholt mit gleichartigen Waren handelt, ein Verkäufer dabei insbesondere gleichartige Neuwaren anbietet und es eine Mehrzahl von Verkaufsbewertungen in Bezug auf die Verkaufsaktivitäten gibt. Sämtliche Indizien des BGH, die für einen gewerblichen Verkauf sprechen, würden von dem abgemahnten eBay-Verkäufer erfüllt, sodass er als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.

Nach Meinung von Abmahnanwalt Sandhage sollen sich die angeblichen privaten Verkäufe als sog. Schwarzverkäufe erweisen und unlauter nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG sein. Da Scheinprivate sich von allen Verkäuferpflichten lossagen, halte der Gesetzgeber ein solches Verhalten für grob wettbewerbswidrig, weshalb der scheinprivate Handel sogar auf die sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt worden sei (Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 23). Das sei unlauter und unzulässig, so Rechtsanwalt Sandhage weiter.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend im Namen der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR dazu aufgefordert, das rechtswidrige Handeln unter einen Privataccount sofort einzustellen.

Anschließend unterbreitet RA Sandhage das nachfolgend wörtlich wiedergegebene „außergerichtliche Vergleichsangebot“, das die wahren Intentionen der Abmahnung zum Ausdruck bringt:

Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt (Steuervergehen, Verkürzung von Verbraucherrechten etc.), ist meine Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Sie mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Deswegen möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

1.
Sie stellen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens, spätestens jedoch bis zum XXXXX Ihren privaten Ebay-Account auf ein gewerbliches Ebay-Konto um.

2.
Sie erklären sich bereit, meiner Mandantin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500,00 EUR zuzüglich 250,00 EUR an Testkauf- und Dokumentationskosten, mithin insgesamt einen Betrag von 750,00 EUR, zu zahlen. Die Zahlung hat bis zum XXXXX zu erfolgen.

Damit wäre die Angelegenheit für Sie insgesamt ausgestanden. Bitte teilen Sie mir kurz per email an XXXX mit, ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.“.

Für den Fall jedoch, dass der Empfänger dieses nach Schutzgeld anmutende „außergerichtliche Vergleichsangebot“ nicht annimmt, soll nach Wunsch von Abmahnanwalt Sandhage Folgendes gelten:

Der Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gemäß der §§ 5, 5 UWG führt zu einer Wiederholungsgefahr im Rechtssinne. Diese Wiederholungsgefahr kann ausschließlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Einen Entwurf, den meine Mandantin akzeptieren würde, ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Für die Vorlage dieser oder einer anderen geeigneten Unterlassungserklärung setze ich Ihnen eine Frist auf den XXXXX.

Sie sind ferner dazu verpflichtet, die meiner Mandantin entstandenen Kosten zu erstatten und bis zum XXXXX auf eines meiner Konten einzuzahlen. Die Kostenerstattungsverpflichtung ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 13 Abs. 3 UWG. (…)“.

Es werden insgesamt 1.798,69 € (brutto) gefordert. Der Betrag setzt sich aus Abmahnkosten und „Testkauf- und Dokumentationskosten“ in Höhe von 250,00 € (netto) zusammen.

Letztlich droht Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Einleitung gerichtlicher Schritte an, sollten die genannten Fristen verstreichen. Dies wiederum verursache ganz erhebliche zusätzlich Gerichts-, Rechtsanwalts- und auch Reisekosten. Hierbei verheimlich RA Sandhage aber, dass dies nur für denjenigen gilt, der am Ende des Rechtsstreits auch tatsächlich unterliegt.

Die Verteidigungschancen gegen eine solche Abmahnung stehen sehr (!) gut und zwar auch dann, wenn der eigentliche Vorwurf des von Herrn Sandhage so bezeichneten „Schwarzverkaufs“ zutreffen sollte.

Keinesfalls sollte man sich von einer solchen Abmahnung und den darin enthaltenen Drohungen einschüchtern lassen und sich stattdessen fachkundig beraten lassen.

Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen aus dem Hause „Sandhage“ bearbeitet und haben dabei regelmäßig sehr gute Ergebnisse für unsere Mandanten erzielt, indem sich die Abmahnungen vollständig (!) zurückweisen ließen.

Sprechen Sie uns gern unverbindlich im Rahmen eines Orientierungstelefonats an.



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