Abmahnung René Profe
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen von René Profe, Karl-Liebknecht-Str. 19, 98716 Gschwenda, ausspricht.
Rechtsanwalt Sandhage behauptet, dass René Profe „auf diversen Verkaufsplattformen im Internet gewerblichen Handel mit Haushaltswaren“ betreibe, so auch auf der Internethandelsplattform Amazon unter dem Account „GRILLASS".
Mit seiner Abmahnung lässt René Profe die aus seiner Sicht unzulässige und damit wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage „30 Jahre Garantie“ im Rahmen eines Amazon-Angebots beanstanden.
Die pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie" sei jedoch unzulässig, sofern nicht zugleich bei deren Bewerbung konkrete Angaben zum Inhalt und Umfang der Garantie gemacht werden, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage in der Abmahnung. Die Anforderungen an die Darstellung der Garantieerklärung ergäbe sich dabei aus dem Wortlaut des § 477 BGB. Derartige Garantiebedingungen seien dem Kunden vor Vertragsschluss bereitzustellen, da die Garantie Bestandteil des Kaufvertrages werde. Die entsprechende Verpflichtung ergäbe sich aus Artikel 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, wonach der Unternehmer den Kunden über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien in klarer und verständlicher Weise zu informieren habe, bevor der Vertrag geschlossen wird.
Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners René Profe abgeben.
Darüber hinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 5.000,00 € und damit 413,90 € (netto) an Rechtsanwalt Sandhage gezahlt werden.
Die durch RA Gereon Sandhage vorformulierte und der Abmahnung im Entwurf beiliegende „Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung“ sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 3.500,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vor.
Aufgrund der besonderen Problematik bei Amazon sollten die von solchen Abmahnungen betroffenen Händler dringend Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere aufgrund der erheblichen Gefahren im Zusammenhang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und den bloß eingeschränkten Möglichkeiten, sich bei Amazon (kontinuierlich) wettbewerbskonform zu verhalten.
Zudem bleibt abzuwarten, ob es sich bei dieser Abmahnung um einen Einzelfall handelt oder ob wir in den kommenden Tagen/Wochen von weiteren Abmahnungen erfahren, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen von René Profe ausspricht. Letzteres wäre zumindest nicht untypisch für den für rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen bekannten Berliner Anwalt.