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Abmahnung Rene Johannson

Abmahnung Rene Johannson durch die Anwaltskanzlei Michael Stephan


Abmahnung Rene Johannson

Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Rene Johannson aus Kropp durch die Anwaltskanzlei Michael Stephan, Handewitt, zu.

Herr Rene Johannson sei nach Angaben in der Abmahnung selbstständiger Fotograf. Ein Teil seiner künstlerischen Tätigkeit für entsprechende Kunden und Modelle erfolgt auch in speziellen Bereichen wie Bondage oder Fetisch. Alle von Herrn Rene Johannson gefertigten Fotografien seien urheberrechtlich geschützt. Über eine umgekehrte Bildersuche über die Internetplattform imageraider.de habe Herr Rene Johannson feststellen müssen, dass auf der Internetseite des Abgemahnten eine von Herrn Rene Johannson gefertigte und zu seinen Gunsten urheberrechtlich geschützte Fotografie dort veröffentlicht worden ist.

Insofern wird der Empfänger der Abmahnung des Herrn Rene Johannson aufgefordert, die in der Anlage zu der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und das streitgegenständliche Lichtbild sofort zu entfernen. Ein Anspruch auf Unterzeichnung genau der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht jedoch nicht. Vielmehr ist der Empfänger der Abmahnung frei, selbst eine entsprechende Unterlassungserklärung zu formulieren.

Sollte Herr Rene Johannson feststellen, dass eine unverzügliche Entfernung der Fotografie nicht erfolgt ist, würde sich Herr Rene Johannson ohne weitere Ankündigung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ausdrücklich vorbehalten.

Weiter fordert Herr Rene Johannson einen Schadensersatz in Höhe von 350 EUR für die angeblich unberechtigte Nutzung des streitbefangenen Lichtbildes ein. Hierzu ist in der Abmahnung zu lesen:

Des Weiteren haben Sie sich hier gegenüber meinem Mandanten schadensersatzpflichtig gemacht. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nutzung eines fremden Bildes ohne Erlaubnis schuldet der Nutzer dem Rechteinhaber gemäß § 97 Absatz 2 Satz 1 Urheberrechtsgesetz Schadensersatz. Grundsätzlich ist nach § 249 BGB der Zustand wieder herzustellen, wie er ohne die Urheberrechtsverletzung bestehen würde. Mein Mandant beansprucht insoweit die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 Urheberrechtsgesetz. Bei der Bemessung der aktiven Lizenzgebühr wird unterstellt, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung des Verletzers vereinbart hätten, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung. Die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr ist dabei gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach der freien Überzeugung eines Gerichts zu bemessen. Dabei sind der Umfang der Nutzung sowie der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechts zu berücksichtigen. Unerheblich ist dabei, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen.“

Zusätzlich soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000 EUR zum Ausgleich bringen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Rene Johannson aus Kropp durch die Anwaltskanzlei Michael Stephan erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Update 08.03.2016: Rene Johannson nimmt Klage auf Abmahnkosten und Schadensersatz zurück
Nachdem Rene Johannson durch Rechtsanwalt Michael Stephan Klage bei Amtsgericht Esslingen auf Erstattung der Abmahnkosten und einen pauschalen Schadensersatz eingereicht hatte, hat unser Mandant Widerklage auf Erstattung der ihm durch unser Tätigwerden in Folge der Abmahnung entstandenen Kosten erhoben. Die Widerklage wurde diesseits damit begründet, dass die Abmahnung gem. § 97 a Abs. 2 UrhG wegen gleich mehrerer Punkte unwirksam war. Deshalb wurde seitens des Beklagten gem. § 97 a Abs.4 UrhG der Ersatz der für die Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung erforderlichen Aufwendungen widerklagend geltend gemacht.
Nun erreichte uns die Klagerücknahme des Herrn Rene Johannson. Gleichzeitig wurde der widerklagend geltend gemachte Betrag seitens Herrn Rene Johannson anerkannt.


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